Allgemeine Geschäftsbedingungen der Homeday GmbH für Immobilienverkäufer
1 Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Homeday GmbH, Prinzessinnenstraße 26, 10969 Berlin („Homeday“ oder „wir“) für Immobilienverkäufer („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“), gelten für die Geschäftsbeziehung von Homeday mit dem Verkäufer („Verkäufer“ oder „Sie“), welcher Homeday mit der Vermarktung seiner Immobilie beauftragt hat bzw. den Maklervertrag mit Homeday geschlossen hat.
1.2. Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, Homeday stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu..
1.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Homeday in Kenntnis von Bedingungen des Verkäufers, welche diesen AGB entgegenstehen oder hiervon abweichen, die Leistungen an den Verkäufer vorbehaltlos erbringt.
2 Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
2.1. Gemäß nachfolgenden Regelungen wird der Maklervertrag durch Angebot und Annahme wie folgt geschlossen: sei es (i) durch ein Angebot seitensHomeday an den Verkäufer auf Abschluss eines Maklervertrages bezüglich Vermarktung seiner Immobilie und Annahme dieses Angebots durch den Verkäufer oder (ii) durch die Auftragserteilung des Verkäufers an Homeday bezüglich Vermarktung seiner Immobilie und Annahme dieser Auftragserteilung durch Homeday. Für diesen Maklervertrag gelten diese AGB.
2.2. Mit dem Abschluss des Maklervertrags bzw. mit der Maklerauftragserteilung versichert der Verkäufer, dass er der rechtmäßige Eigentümer der betreffenden Immobilie ist bzw. dass er von dem Eigentümer sowie eventuellen Miteigentümern oder anderweitig Verfügungsberechtigten zum Abschluss des Maklervertrags mit Homeday ermächtigt ist.
3 Leistungen von Homeday
3.1. Homeday stellt dem Verkäufer einen persönlichen Immobilienberater und Ansprechpartner an die Seite, der verantwortlich für die Vermarktung der Immobilie ist.
3.2 Zu den Aufgaben von Homeday gehören insbesondere:
A. Verkaufsberatung und Wertermittlung
B. Erstellen einer individuellen Verkaufs-/ Vermarktungsstrategie
C. Durchführung der in der Verkaufs-/Vermarktungsstrategie festgelegten Maßnahmen, u.a.:
Erstellen von professionellen Fotos der zu verkaufenden Immobilie
Erstellen eines aussagekräftigen und verkaufsfördernden Exposés
Unterstützung bei der Erstellung eines Energieausweises gemäß § 4
Bewerbung der Immobilie auf den Homeday-Webseiten (https://homeday.de) sowie auf weiteren Online-Portalen und im Homeday Netzwerk
Ggf. Erstellen weiterer Marketingmaterialien
D. Bereitstellung eines digitalen Dokumentenraums
E. Organisation und Durchführung von Besichtigungen
F. Betreuung der Kaufinteressenten
G. Auf Wunsch des Verkäufers ggfs. zusätzliches Einfordern eines Finanzierungsnachweises bei ausgewählten Käufern
H. Vorbereitung und Terminierung des Notartermins
3.3. Die konkreten Marketingmaßnahmen und Verkaufsunterlagen variieren je nach Immobilie und werden mit dem Verkäufer abgestimmt.
3.4. Die vorgenannten Leistungen von Homeday sind mit der im Erfolgsfalle zu zahlenden Provision vollständig abgegolten.
3.5. Die in Ziffer 3.2 aufgeführten Leistungen sind für den Verkäufer kostenlos, sofern es sich bei der zu verkaufenden Immobilie um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie mit einem Gewerbeanteil von max. 25% handelt. In allen sonstigen Fällen ist Homeday berechtigt, die Leistung gegen eine zuvor ausdrücklich vereinbarte Vergütung zu erbringen oder die Erbringung der Leistung abzulehnen.
4 Energieausweis
Wenn der Verkäufer die Unterstützung durch Homeday bei der Erstellung eines Energieausweises wünscht, lässt Homeday den Energieausweis auf Basis der Verbrauchsdaten, welche der Verkäufer an Homeday übermittelt, erstellen. Sind dem Verkäufer die Verbrauchsdaten nicht bekannt, unterstützt Homeday bei der Erstellung eines Bedarfsausweises. Hierzu wird der Verkäufer Homeday die erforderlichen Daten für die Erstellung mittels einer von Homeday bereitgestellten Checkliste übermitteln.
5 Rechte und Pflichten von Homeday
5.1. Homeday ist berechtigt, die Maklerleistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen. Sofern Homeday Dritte mit der Leistungserbringung beauftragt, entstehen dem Verkäufer hierdurch weder weitere Kosten noch andere belastende Verpflichtungen.
5.2. Homeday ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu sein.
5.3. Homeday wird den Verkäufer über alle Umstände unverzüglich in Kenntnis setzen, die für dessen Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein können. Homeday wird den Verkäufer in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist Homeday nur verpflichtet, sofern deren Bedeutung und Erforderlichkeit offensichtlich sind. In anderen Fällen ist Homeday zur eigenen Nachforschung nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart ist.
5.4. Homeday wird den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen.
5.5. Homeday wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Verkäufer Verschwiegenheit bewahren.
5.6. Homeday ist berechtigt, bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags, welcher die betreffende Immobilie des Verkäufers zum Gegenstand hat, anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von Homeday zustande, ist Homeday vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und Homeday auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
5.7. Kaufpreiszahlungen werden von Homeday nicht entgegengenommen.
5.8. Sämtliche Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den von Homeday erstellten Verkaufs- und Marketingunterlagen inklusive der erstellten Bilder der Immobilie liegen bei Homeday.
6 Rechte und Pflichten des Verkäufers
6.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, Homeday mindestens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
A. Grundriss(e) sowie ggf. weitere Pläne, Ansichten und Schnitte der Immobilie
B. Ggf. Teilungserklärung und Eigentümerversammlungsprotokolle
C. Wirtschaftsplan / Nebenkostenaufstellung
D. Ggf. den aktuellen Mietvertrag (persönliche Daten geschwärzt)
E. Kopie seines aktuellen Personalausweises oder Reisepasses im Rahmen der Identitätsfeststellung nach dem Geldwäschegesetz gemäß § 10.
6.2. Homeday wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, Einsicht in das Grundbuch der zu vermarktenden Immobilie zu nehmen und sich Kopien des Grundbuchs anfertigen und aushändigen zu lassen sowie sich Unterlagen und Informationen von Ämtern (Baurechtsamt, Katasteramt etc.) bzw. bei Wohnungseigentum von der zuständigen Haus-/ WEG-Verwaltung einzuholen. Homeday ist berechtigt, entsprechende Untervollmacht zu erteilen.
6.3. Der Verkäufer ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, weitere Makler parallel zu beauftragen oder das Objekt privat zu veräußern. Alle Interessenten oder Makler, die sich während des Verkaufs an ihn wenden, werden an Homeday verwiesen, damit der Verkauf aus einer Hand gesteuert wird.
6.4. Sollte der Verkäufer den Alleinvertretungsanspruch von Homeday verletzten, indem er das Objekt während der Vertragslaufzeit privat oder über einen anderen Makler verkauft, verpflichtet er sich, Homeday eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht der Provision, die der Verkäufer an Homeday zu zahlen hätte, wenn der Verkauf so aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch Homeday zustande gekommen wäre.
6.5. Der Verkäufer hat Homeday unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung seiner Verkaufsabsicht.
6.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, Homeday unverzüglich über eine etwaige Vermietung seiner Immobilie oder Änderungen im Mietvertrag zu unterrichten.
6.7. Der Verkäufer ist verpflichtet, die mit Homeday getroffene Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen.
6.8. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.
6.9. Der Verkäufer hat bei Unzufriedenheit die Möglichkeit, den Immobilienberater gegen einen anderen Immobilienberater von Homeday zu wechseln.
6.10. Der Verkäufer wird anderen Maklern eine Tätigkeit im Hinblick auf die Immobilie untersagen und diese an Homeday verweisen.
6.11. Der Verkäufer gestattet Homeday, Daten seiner Immobilie (bspw. bzgl. der Lage, Ausstattung, Preis etc.) anonymisiert für Immobilienwertanalysen zu benutzen.
7 Maklerprovision
7.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die vereinbarte Provision an Homeday zu bezahlen.
7.2. Der Provisionsanspruch von Homeday entsteht mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und einem von Homeday nachgewiesenen oder vermittelten Kaufinteressenten. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit von Homeday zustande kommt.
7.3. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem von dem Verkäufer mit dem Verkauf der Immobilie verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht.
7.4. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer. Voraussetzung ist, dass die Leistungen dem Verkäufer zufließen (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Der Provisionsanspruch von Homeday wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt.
7.5. Sollte Unklarheit über die Leistung von Homeday bestehen, so ist der Verkäufer verpflichtet, vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bei Homeday nachzufragen, ob der Käufer von Homeday benannt wurde.
7.6. Die vereinbarte Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Im Falle von Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes erhöht bzw. verringert sich die Provision entsprechend.
7.7. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
7.8. Homeday ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Maklervertrag an Dritte (bspw. Factoring-Unternehmen) abzutreten.
7.9. Zahlungen sind in jedem Falle nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.
7.10. Wird die Chance von Homeday, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Verkäufers vereitelt, hat der Verkäufer als Ersatz für Aufwendungen für Inserate auf Immobilienportalen, Fotoshootings und -erstellung, Exposés, Erstellung von Energieausweisen, Einholung von grundstücks- und immobilienbezogenen Dokumenten (Grundbuchauszug, Bauunterlagen, behördliche Auskünfte etc.), Fahrten mit Pkw oder sonstige Maßnahmen im Rahmen der Vermarktung, eine Pauschale von 200 EUR zu leisten, maximal jedoch 5 % derjenigen Provision. Dem Verkäufer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten Aufwendungen im Einzelfall geringer waren. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
8 Rechnungsversand
8.1. Der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich per Homeday bekannte und durch den Verkäufer angegebene E-Mail. Der Verkäufer stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Verkäufer per E-Mail in PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Verkäufer unverzüglich mitteilen. Im Falle einer schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über die Änderung der für die elektronische Rechnung benannten E-Mail-Adresse erstattet der Verkäufer Homeday den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.
8.2. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.
8.3. Der Verkäufer kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit (entweder per Post an Homeday GmbH, Prinzessinnenstr. 26, 10969 Berlin, oder per E-Mail an buchhaltung@homeday.de) widerrufen.
9 Laufzeit und Kündigung
9.1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, wird der Maklervertrag für die Dauer von neun (9) Monaten fest geschlossen („Initiale Vertragslaufzeit“). Während der Initialen Vertragslaufzeit ist der Maklervertrag nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der Initialen Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere sechs (6) Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen kündigt.
9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
9.3. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
10 Identitätsfeststellung (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz)
10.1. Der Verkäufer wird Homeday eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite).
10.2. Der Verkäufer stimmt zu, dass Homeday Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Verkäufers gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt. Homeday sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden.
11 Datenschutz
11.1. Homeday hat bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten.
11.2. Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von Homeday verwiesen, die auf der Webseite von Homeday jederzeit im Footer über den Link „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist.
12 Haftung
12.1. Ansprüche des Verkäufers auf Schadensersatz sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Homeday, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Homeday nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2. Die in Ziffer 12.1 enthaltenen Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Homeday, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
13 Schlussbestimmungen
13.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Homeday und dem Verkäufer der Sitz von Homeday (Berlin) vereinbart.
13.2. Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13.3. Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.
13.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Homeday GmbH, Prinzessinnenstr. 26, 10969 Berlin, Tel.:0800 5 800 556, Email: widerruf@homeday.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Homeday GmbH
Prinzessinnenstraße 26
10969 Berlin
Tel. 0800 5 800 556
E-Mail widerruf@homeday.de
Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des / der Verbraucher(s)
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) [nur bei Mitteilung auf Papier]
Datum
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) [nur bei Mitteilung auf Papier]:
Datum:(*) unzutreffendes streichen