Bauvoranfrage - ist Ihr Vorhaben genehmigungsfähig?
Mit einer Bauvoranfrage prüfen Bauherren, ob für ein geplantes Vorhaben eine Baugenehmigung grundsätzlich erteilt wird. Insbesondere bei Grundstücken, für die es
keinen Bebauungsplan gibt, ist dieses Verfahren sinnvoll.
Inhaltsverzeichnis
Welche Unterlagen sind für die Erteilung des Bauvorbescheids notwendig?
Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Ablehnung der Bauvoranfrage?
Wozu dient die Bauvoranfrage?
Die Bauvoranfrage wird auch als kleines Genehmigungsverfahren bezeichnet. Schon vor der detaillierten Planung eines Bauvorhabens erhalten Sie mit dem Bauvorbescheid Rechtssicherheit darüber, ob und in welchem Umfang eine bauliche Nutzung möglich ist. Legen Sie bei der Bauvoranfrage umfangreiche Unterlagen vor, wird die spätere Baugenehmigung in der Regel auf dieser Grundlage erteilt. Wollen Sie ein Grundstück verkaufen oder kaufen und sind nicht sicher, ob das Grundstück bebaut werden darf, klären Sie das idealerweise im Rahmen einer Voranfrage.
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Wer erstellt die Bauvoranfrage?
Es gibt keine Vorgaben, wer eine entsprechende Anfrage stellen kann. Auch wenn Sie nicht Eigentümer eines Grundstücks sind, aber ein berechtigtes Interesse an der Bebaubarkeit haben, können Sie die Bauvoranfrage stellen. Interessieren Sie sich für den Kauf eines Grundstückes, leiten Sie ein kleines Genehmigungsverfahren beim zuständigen Bauamt ein. Stellt eine andere Person als der Eigentümer den Antrag, ist eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorzulegen. Empfehlenswert ist die Beantragung über einen Architekten, der die erforderlichen Unterlagen direkt zusammenstellt.
Welche Unterlagen sind für die Erteilung des Bauvorbescheids notwendig?
Die Regelung des Baurechts obliegt den jeweiligen Kommunen. Welche Unterlagen einzureichen sind, ist daher von der Landesbauordnung abhängig. Üblicherweise erwarten die zuständigen Behörden die Vorlage:
des ausgefüllten Formulars zur Bauvoranfrage
Angaben über das Grundstück
Unterlagen über das geplante Bauvorhaben mit Maßen und Gebäudeklasse
einen Lageplan
einen Auszug aus der Flurkarte
Angaben über Entwässerung und Wasserversorgung
Um einen rechtswirksamen Bauvorbescheid zu bekommen, sind die Formvorschriften einzuhalten. Der Bescheid ist üblicherweise drei Jahre lang gültig, ersetzt aber nicht die Baugenehmigung, welche während der dreijährigen Frist zu beantragen ist. Denn die kleine Genehmigung berechtigt Sie noch nicht dazu, mit dem Bau zu beginnen.
Die Kosten für den Vorbescheid sind abhängig vom Bundesland und dem Umfang der geplanten Baumaßnahme. Die Landesbaubehörden regeln auch, wie lange das Genehmigungsverfahren dauern darf. Üblich sind Bearbeitungszeiten von etwa drei Monaten, unter Umständen kann die Bearbeitung bis zu sechs Monate dauern. Innerhalb der Geltungsdauer kann der Vorbescheid nicht zurückgezogen werden.
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Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Ablehnung der Bauvoranfrage?
Lehnt die Behörde ihre Bauvoranfrage ab, setzt sie Sie über die Gründe in Kenntnis. Wenn Sie
gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen wollen, legen Sie einen Widerspruch ein, um Ihre Interessen durchzusetzen. Ihr Antrag wird in diesem Fall erneut überprüft. Informieren Sie sich vorher beim Bauamt, welche Anpassungen für einen positiven Bescheid notwendig sind. Unter Umständen ist auch die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Baurecht zu empfehlen. Wichtig ist, den Widerspruch entsprechend zu begründen. Wird auch gegen den Widerspruch entschieden, haben Sie die Möglichkeit, eine Klage am Verwaltungsgericht einzureichen.
Checkliste: Darauf müssen Sie bei einer Voranfrage achten
Prüfen Sie, welche Formulare für Ihren Antrag erforderlich sind
Abhängig von der Behörde ist eine formlose Beantragung möglich
Fertigen Sie eine umfangreiche Baubeschreibung der geplanten Maßnahme an
Je detaillierter die Angaben, desto besser ist die Entscheidungsgrundlage für die Behörde
Arbeiten Sie im Zweifel mit einem Architekten zusammen
Wichtig ist, dass der Grundstückseigentümer den Antrag unterzeichnet
Holen Sie rechtzeitig eine eventuell erforderliche Zustimmung der Nachbarn ein
Bauvoranfrage – FAQ
Wozu dient die Bauvoranfrage?
Vor allem bei Grundstücken, für die es (noch) keinen Bebauungsplan gibt, ist eine Bauvoranfrage sinnvoll. Damit wird geprüft, ob für ein geplantes Vorhaben grundsätzlich eine Baugenehmigung erteilt wird. Deshalb wird sie auch kleines Genehmigungsverfahren genannt. Fällt der Bauvorbescheid positiv aus, erhalten künftige Bauherren Rechtssicherheit darüber, wie das Grundstück baulich genutzt werden darf. Bei Kauf und Verkauf von Grundstücken kann eine Bauvoranfrage den Wert entscheidend beeinflussen. Hier mehr dazu
Wer stellt die Bauvoranfrage?
Grundsätzlich kann jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Bebaubarkeit eines Grundstücks hat, die Bauvoranfrage stellen. Dazu muss er nicht der Eigentümer sein. Dieser muss für die Antragstellung jedoch in jedem Fall eine Vollmacht erteilen. So können also auch Kaufinteressenten beim zuständigen Bauamt das Verfahren einleiten. Es empfiehlt sich, die Beantragung über einen Architekten abzuwickeln, da dieser die erforderlichen Unterlagen direkt zusammenstellt.
Welche Unterlagen sind für die Erteilung des Bauvorbescheids notwendig?
Welche Unterlagen für eine Bauvoranfrage einzureichen sind, hängt von den jeweiligen Kommunen und daher von der Landesbauordnung ab. In der Regel sollten das ausgefüllte Formular zur Bauvoranfrage, Angaben über das Grundstück, Unterlagen über das geplante Bauvorhaben mit Maßen und Gebäudeklasse, ein Lageplan, ein Auszug aus der Flurkarte sowie Angaben über Entwässerung und Wasserversorgung vorgelegt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Ablehnung der Bauvoranfrage?
Wird die Bauvoranfrage abgelehnt, können Sie einen begründeten Widerspruch einlegen. Ihr Antrag wird dann erneut geprüft und bringt unter Umständen das gewünschte Ergebnis. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt über die Gründe der Ablehnung und welche Anpassungen für einen positiven Bescheid notwendig sind. Eventuell lohnt es sich, einen Anwalt für Baurecht hinzuziehen. Als letzte Möglichkeit können Sie Klage am Verwaltungsgericht einreichen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Worauf müssen Sie bei einer Bauvoranfrage achten?
Achten Sie darauf, alle erforderlichen Formulare einzureichen. Manchmal ist es auch möglich, den Antrag formlos zu stellen. Je umfangreicher die Baubeschreibung Ihrer geplanten Maßnahmen sind, umso besser ist die Entscheidungsgrundlage der Behörde. Es kann sich lohnen, mit einem Architekten und/oder Anwalt für Baurecht zusammenzuarbeiten. Lassen Sie den Antrag zu Bauvoranfrage vom Grundstückseigentümer unterzeichnen und holen Sie gegebenenfalls eine Zustimmung der Nachbarn ein.
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Themengebiet: Baufinanzierung