Grundschuld: Das bedeutet sie für Immobilienkauf und -verkauf
Spätestens, wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, werden zukünftige Bauherren oder Immobilienkäufer mit den Themen Grundschuld und Grundpfandrecht konfrontiert. Erfahren Sie u. a., was hinter dem Begriff Eigentümergrundschuld steckt, was es mit einem Grundschuldbrief auf sich hat und was bei einem Immobilienverkaufmit der Grundschuld passiert.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Grundschuld ist ein dingliches Pfandrecht an einer Immobilie, das Gläubigern als Sicherheit dient. Sie entsteht durch die Einigung der Parteien und Eintragung im Grundbuch.
Die Grundschuld kann als Buchgrundschuld oder Briefgrundschuld eingetragen werden. Letztere hat den Vorteil einer schnelleren Abtretung an einen neuen Gläubiger.
Nach Tilgung des Darlehens kann die Grundschuld gelöscht oder weiterbestehen gelassen werden. Die Löschung erfolgt durch eine Löschungsbewilligung und kann kostenpflichtig sein.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist eine Grundschuld?
Eine Grundschuld ist ein dingliches Pfandrecht an einer Immobilie, das Gläubigern als Sicherheit dient. Bei Baufinanzierungen belastet die Bank das Grundstück mit einem bestimmten Betrag. Kommt es zu einem Zahlungsverzug oder einem Kreditausfall, ist die Bank berechtigt, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Weitere Rechte an dem belasteten Grundstück stehen dem Gläubiger jedoch nicht zu. Das Grundpfandrecht entsteht durch die Einigung der beteiligten Parteien und die Eintragung in das Grundbuch. Dabei gibt es verschiedene Arten der Grundschuld wie die Eigentümergrundschuld oder die Sicherungsgrundschuld.
Im Unterschied zur Hypotheken ist die Grundschuld nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden. Während die Hypothek im Zuge der Darlehenstilgung immer geringer wird, bleibt das Grundpfandrecht der Grundschuld weiterhin in voller Höhe bestehen.
Muss eine Grundschuld eingetragen werden?
Es ist Pflicht, die Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch dient sie der Bank als Sicherheit, weshalb diese auf den Vermerk des Grundpfandrechts besteht. Es ist hingegen nicht vorgeschrieben, zwangsweise eine Briefgrundschuld einzutragen.
Hinweis:
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wollen wissen, ob Sie sich diese auch leisten können? Dann erfahren Sie jetzt in wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich, wie Sie Ihre Immobilie am besten finanzieren:
2. Welche Grundschuldarten gibt es?
Unterschiede zwischen Eigentümer- und Fremdgrundschuld
Eigentümergrundschuld | - Die Eigentümergrundschuld ist eine spezielle Form der Grundschulden. |
Fremdgrundschuld | - Die Fremdgrundschuld ist der gesetzliche Normalfall. |
Isolierte Grundschuld
| - Sie spielt in der Praxis eine nur geringe Rolle. |
3. Bestellung und Eintragung der Grundschuld
Werden Grundschulden im Grundbuch eingetragen, wird dieser Vorgang als Grundschuldbestellung bezeichnet. Voraussetzung ist die Zustimmung der Eigentümer der Immobilie, dass diese mit einem Grundpfandrecht belastet wird und der daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
3.1 Wie wird die Grundschuld eingetragen?
Der Grundstückseigentümer bestellt die Grundschuld in der vereinbarten Höhe – entweder in notariell beglaubigter Form oder als öffentliche Beglaubigung. In der Praxis üblich ist die Abwicklung über einen Notar. Er lässt die Grundschuld eintragen, indem er die Urkunde beim zuständigen Grundbuchamt einreicht. Dieses übernimmt dann die Eintragung der Buchgrundschuld. Für eine Briefgrundschuld wird zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt.
Der Eigentümer unterwirft sich zusammen mit der Grundschuldbestellung der sofortigen Zwangsvollstreckung und übernimmt die persönliche Haftung. Banken halten mit dem Grundpfandrecht einen sofort vollstreckbaren Titel in den Händen. Aufgrund der persönlichen Unterwerfung sind Kreditinstitute zudem berechtigt, auch das persönliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken.
3.2 Wer kann eine Grundschuld bestellen?
Die Eintragung eines Grundpfandrechts ins Grundbuch kann nicht vom Eigentümer einer Immobilie vorgenommen werden. Stattdessen muss er einen Notar mit der Grundschuldbestellung beauftragen. Regelmäßig fertigt der Darlehensgeber einer Immobilienfinanzierung einen Vorvertrag aus, der vom Notar für die Grundschuldbestellung übernommen werden kann. Um eine Grundschuld zu bestellen, bedarf es derUnterschrift aller Eigentümer der Immobilie, die im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung als Beleihungsobjekt dient. Die Urkunde der Grundschuldbestellung wird beim Notar unterschrieben, der die erforderlichen Unterlagen an das Grundbuchamt weiterleitet.
3.3 Erstellung des Formulars zur Grundschuldbestellung
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass das Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen ist. Der Darlehensnehmer erhält von der Bank das für die Grundschuldbestellung erforderliche Formular, das die genaue Bezeichnung des Sicherungsobjektes, die Höhe der Grundschuld und den Nutzungszweck enthält. Dazu gehört neben den Angaben zu den Eigentümern und zum Grundstück auch die Flurstücknummer. Das Formular zur Grundschuldbestellung enthält darüber hinaus auch eine dingliche Vollstreckungsklausel sowie eine Unterwerfungsklausel. Gerät der Darlehensnehmer mit seinen Leistungen aus dem Darlehensvertrag in Verzug, erhält die Bank durch diese Klauseln das Recht, die Immobilie im Falle einer Zwangsversteigerung zu verwerten. Der Darlehensnehmer sendet das Grundschuldbestellungsformular an den Notar.
3.4 Notarielle Beurkundung der Grundschuld:
Welche Kosten entstehen für die notarielle Beurkundung von Grundschulden?
Kostenfaktor | Beispiel |
---|---|
Gebühren für den Vollzug des Geschäfts | 500€ |
Beurkundungsgebühr für die Grundschuldbestellung nach der Gebührenordnung | 0,5 % des Grundschuldbetrags (z.B. 100.000 Euro Grundschuldbetrag) 500€ |
Betreuungsgebühr beziehungsweise 0,5-Gebühr | 150€ |
Auslagen für Grundbuchauszug, Kopien, Telekommunikation und Porto | 100€ |
Umsatzsteuer (19%) | 249,10€ |
Gesamtkosten für die notarielle Beurkundung von Grundschulden | 1499,10€ |
Die Gesamtkosten für die notarielle Beurkundung dieser Grundschuld würden also 1499,10 Euro betragen. Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist, und die tatsächlichen Kosten können je nach Fall und Notar variieren. Es ist daher ratsam, vorher eine individuelle Kostenaufstellung beim zuständigen Notar einzuholen.
Die Notarkosten im Allgemeinen sowie die Notargebühr für die Grundschuldbestellung im Besonderen sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.
Kann man eine Grundschuld ohne Notar eintragen lassen?
Theoretisch ist es möglich, eine Grundschuld ohne Notar eintragen zu lassen. Es müssten dann lediglich die Dokumente notariell beglaubigt werden. Dies geht jedoch nur, wenn es sich um eine Grundschuld ohne dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung handelt. Diese wird aber von nahezu allen Kreditgebern als Grundpfandrecht gefordert, sodass es in der Praxis kaum möglich ist, auf einen Notar zu verzichten.
3.5 Einreichen der Grundschuldbestellungsurkunde
Der Notar reicht die Grundschuldbestellungsurkunde und die Belastungsvollmacht beim Grundbuchamt ein. Diese Dokumente bedingen die Eintragung des Grundpfandrechts ins Grundbuch der Immobilie - das ist die eigentliche Grundschuldbestellung. Nach drei bis sechs Wochen erhält der Notar die Bestätigung über die Eintragung der Grundschuld. Anschließend sendet er einen aktualisierten Grundbuchauszug sowie eine Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde an die Bank, die das Immobiliendarlehen an den Kreditnehmer zur Auszahlung bringt.
4. Grundschuldzinsen und Kosten
4.1 Was bedeuten die hohen Grundschuldzinsen im Grundbuch?
Wer einen Blick auf seinen Grundbuchauszug wirft, erkennt, dass neben dem Grundschuldbetrag ein Grundschuldzins zwischen 12 und 20 Prozent eingetragen wurde. Dazu kommen einmalige Nebenleistungen zwischen 5 und 10 Prozent. Dabei handelt es sich nicht um den vereinbarten Darlehenszins, sondern um eine zusätzliche Sicherheit für die Bank. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, erhöhen Grundschuldzinsen und Nebenleistungen den Betrag, den die Bank geltend machen kann.
Ein Beispiel verdeutlicht diese Verfahrensweise:
Eingetragener Grundschuldbetrag: 100.000 Euro zuzüglich 16 Prozent Zinsen p.a.
Maximal darf die Bank den Zins für drei Jahre berechnen. Das wären in diesem Beispiel konkret 48.000 Euro. Die Bank könnte also im Falle der Zwangsverwertung bis zu 148.000 Euro geltend machen. Zu diesem Betrag kommen die einmaligen Nebenleistungen.
4.2 Warum sind die Grundschuldzinsen so hoch?
Der Grundschuldzins ist eigentlich ein fiktiver Zinssatz und nur dann von Bedeutung, wenn eine Immobilie zwangsversteigert werden muss. Die Grundschuldzinsen stehen nicht im Zusammenhang mit dem allgemeinen Zinsniveau und betragen zwischen 12 und 20 Prozent pro Jahr. Sie sind eine Absicherung der Banken für den Fall, dass der Darlehensnehmer in eine finanzielle Schieflage gerät. Mit diesen hohen Grundschuldzinsen sichern sich die Banken für die Zwangsvollstreckung ab. Dann müssen die für die Zwangsvollstreckung anfallenden Kosten, Verzugszinsen sowie ein mögliches höheres Zinsniveau gedeckt sein, was über die hohen Grundschuldzinsen finanziert wird.
4.3 Welche Kosten fallen für Grundschulden an?
Die Gebühren für den Notar orientieren sich bei einer Grundschuldbestellung am Nennbetrag der Grundschuld. Der Nennbetrag ist die im Kreditvertrag vereinbarte Summe. Sie wird bei der Berechnung der Zinsen zugrunde gelegt und stimmt oftmals mit dem eigentlichen Auszahlungsbetrag nicht überein. Die Kosten variieren zwischen 0,8 und 1,0 Prozent der Grundschuld. Ist die Immobilie noch mit Altlasten behaftet, entstehen weitere Kosten für deren Löschung, deren Höhe ebenfalls abhängig ist von der Grundschuld.