Sicherungsabtretung als Mittel der Kreditsicherung
Die Sicherungsabtretung dient bei Finanzierungen als Kreditsicherung. Erfahren Sie hier u.a., was sich hinter dem Begriff verbirgt und welche Formen der Sicherungsabrede es gibt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Sicherungsabtretung?
Mit einer Sicherungsabtretung tritt der Darlehensnehmer eine Forderung gegenüber einem Dritten an den Darlehensgeber ab. Die Rechte und Ansprüche aus den abgetretenen Verträgen gehen auf den Darlehensgeber über.
Wie erfolgt eine Sicherungsabtretung?
Neben dem Darlehensvertrag schließen Darlehensgeber und Darlehensnehmer zusätzlich einen Sicherungsübereignungsvertrag für die Sicherungsabtretung. Üblich sind Sicherungsabtretungen verschiedener Forderungen wie beispielsweise
Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen
Ansprüche aus Sparverträgen oder Bausparverträgen
Aktiendepots
Mieteinnahmen
Abhängig von der jeweiligen Forderung schließen die Parteien eine Sicherungsabrede, die gesetzlichen Regelungen nach keinen Formvorschriften unterliegt.
Bei einer endfälligen Baufinanzierung zahlt der Kreditnehmer den Kredit am Ende der Laufzeit in einer Summe zurück. In der Regel nutzen Kreditnehmer dazu das Guthaben einer fälligen Lebensversicherung. Die Laufzeit des Darlehens wird auf den Auszahlungstermin der Versicherung abgestimmt. Als Sicherheit für das endfällige Darlehen dient in diesen Fällen neben einer Grundschuld die Sicherungszession der Lebensversicherungsansprüche. Möglich ist auch die Darlehensablösung durch einen zuteilungsreifen Bausparvertrag. Bei dieser Finanzierungsvariante tritt der Kreditnehmer die Ansprüche aus dem Bausparvertrag an den Darlehensgeber ab. Wird der Bausparvertrag zuteilungsreif, erfolgt eine Umschuldung und das Bauspardarlehen stellt die Anschlussfinanzierung dar.
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Was ist bei der Sicherungsabtretung von Lebensversicherungsansprüchen zu beachten?
Tritt der Kreditnehmer Rechte aus einem Lebensversicherungsvertrag an den Kreditgeber ab, ist die Abtretung der Versicherung anzuzeigen. Nur wenn der Lebensversicherer der Sicherungsabrede zustimmt und sie bestätigt, hat der Kreditgeber im Verwertungsfall einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistung.
Welche Formen der Sicherungsabtretung gibt es?
Mit der
offenen Zession und der
stillen Zession
gibt es zwei verschiedene Formen der Sicherungsabtretung. Bei der offenen Zession erhält der Drittschuldner, dessen Forderung abgetreten wird, Kenntnis über die Sicherungsabtretung. Handelt es sich hingegen um eine stille Zession wird der Drittschuldner nicht über die erfolgte Sicherungsabtretung informiert.
Welche Rechtsgrundlage hat die Sicherungsabtretung?
Die Sicherungsabtretung ist, wie die Grundschuld, ein dingliches Recht und wird auch als Sicherungszession bezeichnet. Der Kreditnehmer, der seine Forderung abtritt, ist der Zedent. Der Darlehensgeber, zu dessen Gunsten die Forderung abgetreten wird, ist der Zessionar. Genaue Regelungen über die Sicherungsübereignung finden sich in §§ 398ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Entscheidend ist, dass der Zessionar die Sicherheit erst verwerten darf, wenn der Zedent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Sicherungsabtretung – FAQ
Was ist eine Sicherungsabtretung?
Eine Sicherungsabtretung ist eine übliche Variante der Kreditsicherung für den Kreditgeber. Mit ihr tritt der Kreditnehmer eine Forderung gegenüber einem Dritten an den Gläubiger ab. Dieser erhält damit die Rechte und Ansprüche aus den abgetretenen Verträgen. Möglich sind zum Beispiel die Abtretung von Ansprüchen aus Gehaltsforderungen, Lebensversicherungsverträgen oder Mieteinnahmen. Mehr erfahren
Wie erfolgt eine Sicherungsabtretung?
Zusätzlich zum Darlehensvertrag schließen Kreditgeber und -nehmer einen Sicherungsübereignungsvertrag für die Sicherungsabtretung. Kommt der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kann der Gläubiger Ansprüche an der vereinbarten Sicherungsabtretung stellen. Er kann also beispielsweise beim Arbeitgeber die Auszahlung des Gehalts fordern. Mehr dazu lesen
Welche Formen der Sicherungsabtretung gibt es?
Bei der sogenannten offenen Zession wird der Drittschuldner über die Abtretung der Forderung informiert. Bei Lebensversicherungen müssen die Abtretungen nicht nur in jedem Fall angezeigt werden, die Versicherung muss dem sogar zustimmen. Handelt es sich hingegen um eine stille Zession wird der Drittschuldner nicht über die erfolgte Sicherungsabtretung informiert. Er erfährt erst bei Eintritt des Sicherungsfalls davon.
Welche Rechtsgrundlage hat die Sicherungsabtretung?
Genaue Regelungen über die Sicherungsübereignung finden sich in §§ 398ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Sicherungsabtretung ist ein dingliches Recht wie die Grundschuld. Grundsätzlich gilt, dass der Gläubiger erst dann Forderungen stellen darf, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Hier mehr dazu lesen
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Themengebiet: Baufinanzierung