Tilgung: die Rückzahlung von Verbindlichkeiten

Tilgung: die Rückzahlung von Verbindlichkeiten

Unter der sogenannten Tilgung versteht man die Rückzahlung von Verbindlichkeiten, beispielsweise bei einem Immobiliendarlehen. Erfahren Sie hier u.a. welche Tilgungsmöglichkeiten es gibt und was sie bei der Tilgung beachten sollten.

  1. Welche Arten der Tilgung gibt es?

  2. Welche Tilgungshöhe ist empfehlenswert?

  3. Was ist unter einer Tilgungsstreckung zu verstehen?

  4. Wie erfolgt die Tilgung eines Bauspardarlehens?

  5. Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Tilgung?

  6. Wird die Tilgung steuerlich berücksichtigt?

Welche Arten der Tilgung gibt es?

Abhängig von der Darlehensform gibt es verschiedene Tilgungsvarianten:

Die klassische Form eines Baukredits ist das Annuitätendarlehen. Bei Darlehensaufnahme vereinbaren Sie einen Sollzinssatz sowie einen Tilgungssatz. Die monatliche Rate, auch Annuität genannt, setzt sich aus diesen beiden Teilen zusammen. Die Zinsen werden stets auf den Restschuldbetrag berechnet. Das heißt, der Zinsanteil nimmt im Laufe der Rückzahlungsphase ab. Die Tilgungsrate steigt um den ersparten Zinsanteil. Die Tilgung wird daher auch als anfängliche Tilgung bezeichnet, da der Anteil während der Rückzahlungszeit steigt. Durch den sinkenden Zinsanteil tilgen Sie gegen Ende der Laufzeit besonders schnell. Die genauen Werte ergeben sich aus dem Zins- und Tilgungsplan, den Sie in der Regel zu Beginn der Vertragslaufzeit erhalten. Üblicherweise ist ein Annuitätendarlehen am Ende der Zinsfestschreibung noch nicht vollständig getilgt. Über eine Anschlussfinanzierung, eine Prolongation oder eine Umschuldung realisieren Sie die Weiterführung des Darlehens.

Bei einem Tilgungsdarlehen werden Zinsen und Tilgung separat entrichtet. Bei der Ratentilgung bleibt der Tilgungsanteil während der gesamten Rückzahlungsphase gleich. Zu festgelegten Zeitpunkten erbringen Sie einen festen Tilgungsanteil um Ihre Verbindlichkeiten zurückzuzahlen.

Zahlen Sie Ihre Schulden mit einer endfälligen Tilgung zurück, werden während der Kreditlaufzeit nur Zinszahlungen fällig. Am Ende der Laufzeit tilgen Sie die Verbindlichkeit in einer Summe, etwa durch einen fälligen Sparvertrag oder eine Lebensversicherung.

Gut zu wissen:

Mit der Wahl eines bestimmten Tilgungssatzes bestimmen Sie die Laufzeit des Darlehens. Je höher der Tilgungssatz, desto schneller zahlen Sie Ihre Verbindlichkeiten zurück. Ein geringerer Tilgungssatz sorgt für eine längere Rückzahlungsdauer.

Ob Sie während der Darlehenslaufzeit zusätzliche Tilgungen leisten können, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Einige Anbieter akzeptieren die Zusatzzahlungen jederzeit, andere nur in bestimmter Höhe und zu festgelegten Terminen. Unter Umständen ist die Sondertilgung auch vertraglich ausgeschlossen.

Welche Tilgungshöhe ist empfehlenswert?

Wenn Sie eine Immobilie im Rahmen einer Baufinanzierung erwerben, läuft die Finanzierung häufig über ein Annuitätendarlehen. Entscheiden Sie sich für einen Tilgungssatz von 1 Prozent, dauert es bis zur vollständigen Rückzahlung mehrere Jahrzehnte. Idealerweise wählen Sie den Tilgungssatz so, dass Sie die monatliche Rate problemlos aus Ihrem Einkommen erbringen können und sich eine annehmbare Gesamtlaufzeit ergibt. Mit dem Tilgungsrechner berechnen Sie verschiedene Varianten und ermitteln Ihre monatliche Wunschrate.

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Was ist unter einer Tilgungsstreckung zu verstehen?

Reduzieren Sie im Laufe der Rückzahlungsphase die Tilgungsrate, handelt es sich um eine Tilgungsstreckung. Die Tilgungsstreckung kommt vor allem bei Baufinanzierungen zum Tragen. Möglich ist die Tilgungsstreckung auch durch ein vorübergehendes Aussetzen der Ratenzahlung. Durch den sinkenden Tilgungsanteil verlängert sich die Rückzahlungszeit. Unter Umständen wird die Tilgungsstreckung auch direkt bei Vertragsabschluss vereinbart: In diesen Fällen gelten mehrere tilgungsfreie Jahre, in denen Sie als Darlehensnehmer nur Zinsen zahlen. Die Tilgung setzt zu einem bestimmten Zeitpunkt erst später ein. Diese Variante ist besonders bei Neubauvorhaben gängig. Gerade in den ersten Jahren ist die finanzielle Belastung von Bauherren oftmals besonders hoch, sodass ein späterer Tilgungsbeginn sinnvoll erscheint.

Wie erfolgt die Tilgung eines Bauspardarlehens?

Durch die Wahl einer entsprechenden Tarifvariante ist die Tilgung eines Bauspardarlehens festgelegt. Als Darlehensnehmer sind Sie verpflichtet, eine Mindesttilgungsrate zu zahlen. Wollen Sie schneller tilgen, ist die Vereinbarung einer höheren Rate in der Regel problemlos möglich.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Tilgung?

Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt es sich bei der Tilgung gemäß §§ 362 ff um eine Erfüllung. Demnach erlischt das Schuldverhältnis, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung an den Gläubiger zurückzahlt. Die Tilgung muss am Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers erfolgen, gesetzlichen Vorgaben nach ist es eine Schickschuld. Bis der Gläubiger die Tilgung tatsächlich erhalten hat, liegt das Risiko beim Schuldner. Dieser Umstand ist besonders bei Überweisungen wichtig: Kommt es zu einer fehlerhaften Buchung und der Gläubiger hat die Tilgung nicht erhalten, ist der Schuldner zur nochmaligen Zahlung verpflichtet. Bei einem verspäteten Eingang oder einem Ausbleiben der Tilgungsleistung handelt es sich um eine Tilgungsstörung. Der Schuldner gerät damit in Verzug und Kreditgeber sind aufgrund der Vertragsgestaltungen üblicherweise berechtigt, den Kredit zu kündigen und fällig zu stellen.

Wird die Tilgung steuerlich berücksichtigt?

Nein, es ist nicht möglich, die Tilgung in der Steuererklärung geltend zu machen. Diese Möglichkeit gibt es unter bestimmten Bedingungen wie etwa bei einer vermieteten Immobilie lediglich für die Schuldzinsen.

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Tilgung – FAQ

Was ist eine Tilgung?

Als Tilgung bezeichnet man die Rückzahlungen von Schulden bei Krediten, Darlehen, Anleihen und ähnlichem. Das geliehene Geld, beispielsweise bei einer Baufinanzierung, wird zurückgezahlt, also getilgt. Meistens geschieht dies durch eine monatliche Rate, es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten. Zur Tilgung kommen die Zinsen, die nicht der Rückzahlung des Darlehens dienen, sondern als Einnahme an die Bank geht.

Welche Arten der Tilgung gibt es?

Bei der klassischen Annuitätentilgung setzt sich die monatliche Rate (Annuität) aus dem Tilgungssatz und dem Sollzinssatz zusammen. Da die Zinsen immer auf den Restschuldbetrag berechnet werden, nimmt dieser Betrag im Laufe der Zeit ab. Die zu zahlende Rate bleibt gleich, sodass mehr Geld in die eigentliche Rückzahlung fließt. Bei der Ratentilgung bleibt der Tilgungsanteil während der gesamten Rückzahlungsphase gleich, mit den Zinsen sinken auch die monatlichen Raten. Die endfällige Tilgung verlangt während der Laufzeit nur die Zinsen und am Ende die Rückzahlung in einer Summe. Mehr zu den Tilgungsarten

Welche Tilgungshöhe ist empfehlenswert?

Eine empfehlenswerte Tilgungshöhe hängt von einigen Faktoren ab. Idealerweise wählen Sie den Tilgungssatz so, dass Sie die monatliche Rate problemlos aus Ihrem Einkommen erbringen können und sich eine annehmbare Gesamtlaufzeit ergibt. Da dies sehr individuell ist, empfiehlt es sich, mit einem Tilgungsrechner verschiedene Varianten durchzugehen. Zum Tilgungsrechner

Was ist unter einer Tilgungsstreckung zu verstehen?

Sollen die Tilgungsraten reduziert oder ausgesetzt werden, ist dies im Rahmen einer Tilgungsstreckung möglich. Dadurch dauert es natürlich länger, den Kredit zurückzuzahlen. Mit einer Tilgungsstreckung können Sie auf unvorhersehbare Ereignisse wie den Verlust des Arbeitsplatzes reagieren. Auch bei Neubauvorhaben mit einer hohen finanziellen Belastung vor allem am Anfang, bietet sich diese Möglichkeit an. Weiterlesen

Wird die Tilgung steuerlich berücksichtigt?

Die Tilgung kann in der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden. Der Erhalt des Darlehens zählt nicht als Einnahme und wurde dementsprechend auch nicht besteuert. Ergo können Sie die Tilgung auch nicht von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Umständen lassen sich lediglich die Zinsen steuerlich geltend machen. Mehr zum Thema

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Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.

Themengebiet: Baufinanzierung