Wohnungsbauprämie 2025 – Wer hat Anspruch & wie funktioniert es?
Bausparer, die sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchten, können über die Wohnungsbauprämie 2025 auf staatliche Fördermittel zurückgreifen. Doch wie und wann kann man die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen?
Inhaltsverzeichnis
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Wohnungsbauprämie: Darum liegt Sparen wieder im Trend

Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt verglichen mit anderen europäischen Ländern auf niedrigem Niveau. Eine der Gründe, warum besonders junge Familien sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden nicht erfüllen können, liegt am fehlenden Eigenkapital. Durch die Erhöhung der Wohnungsbauprämie und die neuen Einkommensgrenzen ist heute ca. die Hälfte der Menschen ab 16 Jahren prämienberechtigt. Besonders bei jungen Menschen liegt deshalb Bausparen wieder im Trend, um langfristig Eigenkapital für den Immobilienkauf oder Hausbau zu bilden.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Gefördert werden jährlich Spareinlagen von maximal 700 Euro bei Ledigen und 1.400 Euro bei Paaren. Daraus ergibt sich eine Wohnungsbauprämie von höchstens 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr.
Wohnungsbauprämie für Singles
Singles | Spar-Summe pro Jahr | Prämie 10 % pro Jahr |
---|---|---|
Einzahlung Mindestsparbetrag | 50 EUR | 5 EUR |
Einzahlung Höchstsparbetrag | 700 EUR | 70 EUR |
Einzahlung über Höchstsparbetrag | 1000 EUR | 70 EUR |
Wohnungsbauprämie für Paare
Paare | Spar-Summe pro Jahr | Prämie 10 % pro Jahr |
---|---|---|
Einzahlung Mindestsparbetrag | 50 EUR | 5 EUR |
Einzahlung Höchstsparbetrag | 1.400 EUR | 140 EUR |
Einzahlung über Höchstsparbetrag | 1.800 EUR | 140 EUR |
Wohnungsbauprämie: Wie hoch sind die Einkommensgrenzen 2025?
Diese Einkommensobergrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen findet sich im Steuerbescheid.
Einkommensgrenzen für Singles
Singles | Einkommensgrenzen |
---|---|
Kein Kind | 45.200€ |
1 Kind | 56.100€ |
2 Kinder | 62.200€ |
3 Kinder | 68.000€ |
Einkommensgrenzen für Verheiratete mit einem Arbeitnehmer
Verheiratet: | Einkommensgrenzen |
---|---|
Kein Kind | 86.300€ |
1 Kind | 96.400€ |
2 Kinder | 105.900€ |
3 Kinder | 115.300€ |
Einkommensgrenzen für Verheiratete mit zwei Arbeitnehmern
Verheiratet: | Einkommensgrenzen |
---|---|
Kein Kind | 90.500€ |
1 Kind | 101.700€ |
2 Kinder | 113.300€ |
3 Kinder | 124.800€ |
(Quelle: https://www.schwaebisch-hall.de/foerderungen/bausparfoerderung/wohnungsbaupraemie.html)
Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie
Um von der staatlichen Förderung zu profitieren, sind folgende Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie zu erfüllen:
Mindestalter von 16 Jahren
Dauerhafter Wohnsitz in Deutschland
Einkommensgrenzen 35.000 Euro (Ledige), 70.000 Euro (Paare)
Spareinlage mind. 50 Euro pro Jahr
Bausparvertrag mind. Laufzeit 7 Jahre
Wohnwirtschaftliche Verwendung
Wohnungsbauprämie: Beantragung

Als Bausparer erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse jährlich mit dem Kontoauszug ein Formular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie. Um von der Wohnungsbauprämie zu profitieren, müssen Sie dieses ausgefüllt an die Bausparkasse zurückschicken. Hier erklären wir Ihnen die einzelnen Schritte:
1. Antrag ausfüllen*: Steuerindentifikationsnummer; Steuerbescheid für das Antragsjahr; Bausparvertrag
2. Antrag bei der Bausparkasse einreichen: Weiterleitung ans Finanzamt
3. Prüfung durch das Finanzamt: Nach der Prüfung überweist das Finanzamt den staatlichen Zuschuss an Ihre Bausparkasse
4. Gutschrift Prämie: Sie erhalten eine jährliche Prämie in Ihrem Bausparvertrag*
*Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen die vorgeschriebene Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie nicht überschreitet.
**Eine Barauszahlung oder eine Überweisung der Förderung auf Ihr Girokonto ist nicht möglich.
Hinweis: Wohnungsbauprämien müssen jährlich bei der Bausparkasse aufs Neue beantragt werden. Nur so behalten Sie einen konstanten Anspruch auf eine regelmäßige Förderung. Beantragt wird die WoP immer für das Vorjahr. Mit dem Formular, das Sie von Ihrer Bausparkasse erhalten, beantragen Sie die Wohnungsbauprämie.
Lässt sich die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen?
Ja. Die Förderung kann für maximal 2 Jahre rückwirkend beantragt werden. Stichtag für die Einreichung der Anträge auf Wohnungsbauprämien ist der 31. Dezember. Bis zum 31.12.25 können Sie die Wohnungsbauprämien für 2024 und 2023 beantragen.
Wohnungsbauprämie Auszahlung: Wann & wie erhalte ich das Geld?
Lösen Sie Ihren Bausparvertrag auf, zahlt Ihnen die Bausparkasse gleichzeitig auch das staatliche Darlehen aus.
Voraussetzungen:
Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung des Geldes.
eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren haben.
Ausnahmen:
Diese Regelungen gelten für Bausparverträge, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden. Bei älteren Verträgen entfällt die Bindung an wohnwirtschaftliche Zwecke.
Schließen Personen unter 25 Jahren einen Bausparvertrag ab, ist die Auszahlung der Wohnungsbauprämie nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.
Muss ich die Wohnungsbauprämie in der Steuererklärung angeben?
Laut § 6 des Wohnungsbauprämiengesetzes sind Wohnungsbauprämien nicht steuerpflichtig und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Wohnungsbauprämie ist demnach steuerfrei. Anders verhält es sich bei den Zinsen, die sich auf dem Bausparkonto ansammeln. Diese zählen zu den Kapitalerträgen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden.
Wann muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?
Die Wohnungsbauprämie ist als staatliche Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Erfüllen Bausparer im Nachhinein diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht, verlieren sie den Anspruch auf Gewährung der Prämie. In folgenden Fällen müssen Sie die Bausparprämie zurückzahlen:
1. Unzulässige Verwendung der Fördersumme
Für die Wohnungsbauprämie gilt seit dem 01.01.2009 eine feste Zweckbindung. Demnach darf die geförderte Bausparsumme ausschließlich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Darunter fallen der Kauf oder der Bau von Häusern und Wohnungen sowie die Renovierung, Modernisierung oder der Umbau von selbst genutzten Wohnimmobilien. Ist eine solche Verwendung nicht nachweisbar, kann die Förderung zurückgefordert werden.
2. Beleihung oder Abtretung des Bausparvertrags
Werden Ansprüche aus dem Sparvertrag beliehen oder abgetreten, verlieren Bausparer ebenfalls das Recht auf die Prämie. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bausparvertrag zum Beispiel an den Sohn oder die Tochter übertragen wird.
3. Vorzeitige Auszahlung des Bausparguthabens
Die Wohnungsbauprämie muss zurückgezahlt werden, wenn das Bausparguthaben vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren, ohne wohnwirtschaftliche Verwendung ganz oder teilweise ausgezahlt wird. Man spricht in diesem Fall von einer vorzeitigen Verfügung, die den Verlust des Anspruchs auf Prämie zur Folge hat.
4. Zu hohes Einkommen:
Stellt sich nachträglich heraus, dass Sie die Einkommensgrenzen überschritten haben, wird die Bausparprämie zurückgefordert.
Wohnungsbauprämie zurückzahlen - Ausnahmen
In folgenden Fällen haben Sie weiterhin Anspruch auf die Förderung:
1. Sofortige Verwendung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken
Wird die vorzeitig ausgezahlte Bausparsumme unverzüglich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt, müssen Bausparer die Wohnungsbauprämie nicht zurückzahlen.
2. Wohnwirtschaftliche Verwendung durch Dritte
Tritt der Bausparer seinen Bausparvertrag an eine andere Person ab, bleibt der Anspruch auf die Prämie erhalten, wenn der sogenannte Dritte das angesparte Bausparguthaben unmittelbar für den abtretenden Bausparer oder dessen Angehörige für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet.
3. Todesfall
Die Bausparsumme muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der Bausparer bzw. dessen nicht getrennter Ehegatte oder Lebenspartner nach Abschluss des Bausparvertrags verstirbt.
4. Arbeitslosigkeit
Bausparer, die ohne Unterbrechung mindestens ein Jahr lang arbeitslos sind und deren Arbeitslosigkeit auch zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung des Bausparguthabens besteht, haben weiterhin Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Gut zu wissen: Junge Menschen, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Bausparvertrag abschließen, können nach Einhaltung der siebenjährigen Sperrfrist von frei über das Bausparguthaben verfügen. Die Bindung an eine wohnwirtschaftliche Verwendung entfällt.
Was versteht man unter der Wohnungsbauprämie?

Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) oder Bausparprämie unterstützt der Staat Menschen beim Bau, Kauf oder der Renovierung von Wohnungseigentum. Geregelt werden die Konditionen zum Erhalt des jährlichen Fördergeldes im Wohnungsbauprämiengesetz. Da die staatliche Wohnungsbauförderung zweckgebunden ist, darf die Wohnungsbauprämie ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, wie z. B.:
Hausbau oder Immobilienkauf
Sanierung oder Modernisierung von Immobilien
Einbau von Kamin, Bad oder Küche
Umschuldung von Baudarlehen
Welche Bedeutung hat die Wohnungsbauprämie für Bausparer?
Laut Verbraucherzentrale NRW e.V. kann die WoP die Rendite bei Bausparverträgen deutlich verbessern. Voraussetzung dafür ist jedoch die Vereinbarung einer geringen Bausparsumme und niedriger Abschlussgebühren. Um von der Wohnungsbauprämie zu profitieren, genügt eine jährliche Spareinlage von mindestens 50 Euro. So können schon junge Menschen und Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen dank der Wohnungsbauprämie Kapital bilden.
Welche Bedeutung hat die Wohnungsbauprämie für den Immobilienmarkt?
Nach Angaben des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) erhöht sich durch Bausparen die Wahrscheinlichkeit um 9,2 bis 9,45 Prozent Wohneigentum zu bilden. Bei Mieterhaushalten ohne Bausparvertrag liegt die Quote dagegen nur bei 5,6 bis 6,5 Prozent. Bewahrheitet sich der Trend, dass durch Bausparen und die Wohnungsbauprämie mehr Wohneigentum entsteht, würde sich die angespannte Situation auf dem Mietsektor deutlich entspannen.
Die Geschichte und Entwicklung der Wohnungsbauprämien
Seit 1952 unterstützt der Staat mit der Wohnungsbauprämie, Bürger, die Immobilien zu Wohnzwecken kaufen, bauen oder sanieren möchten.
Jahr | Entwicklung Wohnungsbauprämie |
---|---|
1952-1989 | Als älteste Form der staatlichen Fördermaßnahmen in Deutschland verfolgte die WoP ursprünglich das Ziel, ärmere Haushalte finanziell zu fördern und eine gerechte Vermögensverteilung zu bewirken. |
1990-2020 | Nachdem die Entwicklung der Wohnungsbauprämie in den 90er Jahren stagnierte, verlor das Bausparen an Attraktivität. |
2021-heute | Um dem entgegenzuwirken, erfolgte 2021 eine Anpassung des Wohnungsbauprämiengesetzes an die heutige wirtschaftliche Situation. |
Wohnungsbauprämie: Wie ist der neuste Stand?
Die wichtigsten Änderungen von 2021, die für die Wohnungsbauprämie gelten sind:
Erhöhung der Einkommensgrenze:
35.000 Euro für Ledige, 70.000 Euro für Paare.Erhöhung der Wohnungsbausparprämie pro Jahr:
höchstens 70 Euro für Ledige und 140 Euro für Paare.Erhöhung der geförderten Sparleistung pro Jahr:
maximal 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Paare
Wohnungsbauprämie: Politische Entscheidungen
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, mehr Menschen das Wohnen im selbstgenutzten Wohneigentum zu ermöglichen. Dafür sieht die Koalition eine bedarfsgerechte Erhöhung der Ausgaben für die Wohnungsbauprämie um 42 Millionen Euro auf 170 Millionen Euro vor. Weitere Maßnahmen wie die Ausweitung der neuen Eigentumsförderung auf Bestandsimmobilien stehen zur Diskussion.
Wohnungsbauprämien: Vergleich mit anderen Ländern

Auch im europäischen Ausland finden sich Förderprogramme für Bausparer. Hier ein paar Beispiele:
In Österreich profitieren Bausparer bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze von staatlichen Wohnungsbauprämien. Gefördert werden Spareinlagen von maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Prozentsätze werden jährlich angepasst und liegen zwischen 1,5 % und 4 %. Der große Unterschied zu Deutschland: Bausparer in Österreich können frei über das angesparte Geld und die staatliche Förderung verfügen.
In Luxemburg profitieren nicht nur einheimische Bausparer von Steuervorteilen. Auch Anwohner aus den Grenzgebieten können in Luxemburg einen Bausparvertrag abschließen und Steuern sparen. Die Zuteilung des Darlehens ist an wohnwirtschaftliche Zwecke in Luxemburg oder Deutschland gebunden.
In der Schweiz werden Bausparverträge nur von wenigen Kantonalbanken angeboten. Auch ist die Förderung von Wohneigentum nur regional begrenzt möglich.
Laut der Europäischen Bausparkassenvereinigung in Brüssel zeigt sich, dass dort, wo das Bausparen und Förderungen wie die Wohnungsbauprämie in Europa etabliert sind, die Baufinanzierung eine stabile Basis aufweist. Dieses Plus an Sicherheit für Kreditnehmer und Kreditgeber sorgt für ein Mehr an Immobilieninvestitionen.
Wohnungsbauprämie - FAQs
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie 2025?
Anspruch auf die Wohnungsbauprämie 2025 haben unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren und einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie 2025?
Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie liegen bei maximal 70.000 Euro für Paare und 35.000 Euro für Singles. Mehr zum Thema Wohnungsbauprämie
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie 2025 beträgt maximal 70 Euro für Singles und maximal 140 Euro für Paare pro Jahr. Mehr zum Thema Wohnungsbauprämie
Bis wann gibt es die Wohnungsbauprämie?
Die Frist zur Einreichung des Antrags für die Wohnungsbauprämie ist immer der 31. Dezember eines Jahres. Die Wohnungsbauprämie lässt sich bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Bis zum 31. Dezember 2024 können Sie die Anträge für die Wohnungsbauprämie 2022 und 2023 einreichen. Mehr zum Thema Wohnungsbauprämie
Was ändert sich bei der Wohnungsbauprämie?
2021 stieg die Wohnungsbauprämie von 8,8 % auf 10 % der förderfähigen Spareinlage pro Jahr. Die maximale Höhe der Spareinlage für die Wohnungsbauprämie wurde von 512 Euro auf 700 Euro für Singles und von 1.024 Euro auf 1.400 Euro für Paare angehoben. Mehr zum Thema Wohnungsbauprämie
Bekommen auch Rentner die Wohnungsbauprämie?
Rentner haben grundsätzlich Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie sind die Einhaltung der Einkommensgrenzen für Eheleute und Ledige sowie der Abschluss eines Bausparvertrags. Auch an Rentner wird die Förderung nur ausgezahlt, wenn der Sparbetrag für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird wie zum Beispiel der Renovierung oder dem Umbau der eigenen Immobilie. Auch gilt für Rentner die Sperrfrist, so dass die Prämie erst nach 7 Jahren zur Verfügung steht. Mehr zum Thema Wohnungsbauprämie
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Themengebiet: Baufinanzierung