Wohnungsbauprämie

Wohnungsbauprämie: Ihr Leitfaden zur staatlichen Förderung

Andreas König

Andreas König

Immobilienredakteur

Bausparer, die sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchten, können über die Wohnungsbauprämie 2025 auf staatliche Fördermittel zurückgreifen. Doch wie und wann kann man die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen? Diese und andere Fragen zum Thema "Wohnungsbauprämie 2025" beantworten wir Ihnen in diesem Homeday-Ratgeber.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die Wohnungsbauprämie beträgt höchstens 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr.

  • Einkommensgrenzen wurden auf 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Paare erhöht.

  • Die Wohnungsbauprämie kann die Wahrscheinlichkeit des Erwerbs von Wohneigentum erhöhen und somit zu einer Entspannung auf dem Mietsektor beitragen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was versteht man unter der Wohnungsbauprämie?

  2. Die Geschichte und Entwicklung der Wohnungsbauprämien

  3. Wohnungsbauprämie: Was hat sich geändert?

  4. Wohnungsbauprämie: Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

  5. Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

  6. Immobilienpreise: Prognose

  7. Voraussetzungen und Bedingungen für die Wohnungsbauprämie

  8. Wohnungsbauprämie: Beantragung, Fristen, Auszahlungsbedingungen

  9. Lässt sich die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen?

  10. Wann und wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

  11. Muss ich die Wohnungsbauprämie in der Steuererklärung angeben?

  12. Wohnungsbauprämien: Vergleich mit anderen Ländern

  13. Wohnungsbauprämie: Wirtschaftliche Faktoren

  14. Wohnungsbauprämie: Politische Entscheidungen

  15. Wohnungsbauprämie: Immobilienmarkt-Trends

Was versteht man unter der Wohnungsbauprämie?

Wohnungsbauprämie - was ist das?

Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) oder Bausparprämie unterstützt der Staat Menschen beim Bau, Kauf oder der Renovierung von Wohnungseigentum. Geregelt werden die Konditionen zum Erhalt des jährlichen Fördergeldes im Wohnungsbauprämiengesetz. Da die staatliche Wohnungsbauförderung zweckgebunden ist, darf die Wohnungsbauprämie ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, wie z. B.:

  • Hausbau oder Immobilienkauf

  • Sanierung oder Modernisierung von Immobilien

  • Einbau von Kamin, Bad oder Küche

  • Umschuldung von Baudarlehen

Welche Bedeutung hat die Wohnungsbauprämie für Bausparer?

Wohnungsbauprämie für Bausparer

Laut Verbraucherzentrale NRW e.V. kann die WoP die Rendite bei Bausparverträgen deutlich verbessern. Voraussetzung dafür ist jedoch die Vereinbarung einer geringen Bausparsumme und niedriger Abschlussgebühren. Um von der Wohnungsbauprämie zu profitieren, genügt eine jährliche Spareinlage von mindestens 50 Euro. So können schon junge Menschen und Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen dank der Wohnungsbauprämie Kapital bilden.

Welche Bedeutung hat die Wohnungsbauprämie für den Immobilienmarkt?

Nach Angaben des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) erhöht sich durch Bausparen die Wahrscheinlichkeit um 9,2 bis 9,45 Prozent Wohneigentum zu bilden. Bei Mieterhaushalten ohne Bausparvertrag liegt die Quote dagegen nur bei 5,6 bis 6,5 Prozent. Bewahrheitet sich der Trend, dass durch Bausparen und die Wohnungsbauprämie mehr Wohneigentum entsteht, würde sich die angespannte Situation auf dem Mietsektor deutlich entspannen.

Gut zu wissen:

Wer sich an Bau- und Wohnungsgenossenschaften durch Kauf beteiligt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Wohnungsbauprämie 2025 profitieren.

Die Geschichte und Entwicklung der Wohnungsbauprämien

Seit 1952 unterstützt der Staat mit der Wohnungsbauprämie, Bürger, die Immobilien zu Wohnzwecken kaufen, bauen oder sanieren möchten.

Jahr

Entwicklung Wohnungsbauprämie

1952-1989

Als älteste Form der staatlichen Fördermaßnahmen in Deutschland verfolgte die WoP ursprünglich das Ziel, ärmere Haushalte finanziell zu fördern und eine gerechte Vermögensverteilung zu bewirken.

1990-2020

Nachdem die Entwicklung der Wohnungsbauprämie in den 90er Jahren stagnierte, verlor das Bausparen an Attraktivität.

2021-heute

Um dem entgegenzuwirken, erfolgte 2021 eine Anpassung des Wohnungsbauprämiengesetzes an die heutige wirtschaftliche Situation.

Wohnungsbauprämie:
Was hat sich geändert?

Die wichtigsten Änderungen von 2021, die für die Wohnungsbauprämie gelten sind:

  1. Erhöhung der Einkommensgrenze:
    35.000 Euro für Ledige, 70.000 Euro für Paare.

  2. Erhöhung der Wohnungsbausparprämie pro Jahr:
    höchstens 70 Euro für Ledige und 140 Euro für Paare.

  3. Erhöhung der geförderten Sparleistung pro Jahr:
    maximal 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Paare

Wohnungsbauprämie: Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Singles = 35.000 Euro

Singles = 35.000 Euro

Paare = 70.000 Euro

Paare = 70.000 Euro

Diese Einkommensobergrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen findet sich im Steuerbescheid.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

2021 hat sich der Fördersatz von 8,88 % auf 10 % für prämienbegünstigte Sparbeiträge erhöht. Gefördert werden jährlich Spareinlagen von maximal 700 Euro bei Ledigen und 1.400 Euro bei Paaren. Daraus ergibt sich eine Wohnungsbauprämie von höchstens 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr.

Beispiel

Einzahlung Mindestsparbetrag

Einzahlung Höchstsparbetrag

Einzahlung über Höchstsparbetrag

Single: Jährliche Sparsumme

50 EUR

700 EUR

1000 EUR

WoP 10 % / Single

5 EUR

70 EUR

70 EUR

Paar: Jährliche Sparsumme

50 EUR

1.400 EUR

1.800 EUR

WoP 10 % / Paar

5 EUR

140 EUR

140 EUR

WoP= Wohnungsbauprämie

Immobilienpreise: Prognose

Laut Umfrage erwarten die Fachleute der genossenschaftlichen Banken einen Rückgang der Immobilienpreise. Ihre Prognose begründen die Vertreter der Volksbanken damit, dass die erhöhten Zinsen die Baufinanzierung erschweren können. Für die Metropolregionen im Südwesten ist den Experten zufolge dennoch eine stabile bis positive Entwicklung der Immobilienpreise möglich. In der Mitte Deutschlands und den Grenzregionen sind die Aussichten wahrscheinlich schlechter. Einen Einbruch der Immobilienpreise in Deutschland erwarten die Experten angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum jedoch nicht.

Hier erfahren Sie mehr über die Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland.

Voraussetzungen und Bedingungen für die Wohnungsbauprämie

Um von der staatlichen Förderung zu profitieren, sind folgende Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie zu erfüllen:

  • Mindestalter von 16 Jahren

  • Dauerhafter Wohnsitz in Deutschland

  • Einkommensgrenzen 35.000 Euro (Ledige), 70.000 Euro (Paare)

  • Spareinlage mind. 50 Euro pro Jahr

  • Bausparvertrag mind. Laufzeit 7 Jahre

  • Wohnwirtschaftliche Verwendung

Hinweis:

Überschreiten Bausparer die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage und erhalten sie vermögenswirksame Leistungen, besteht die Möglichkeit für diese, die Wohnungsbauprämie zu beantragen.

Wohnungsbauprämie: Beantragung, Fristen, Auszahlungsbedingungen

Wohnungsbauprämie 2025: Beantragung, Fristen, Auszahlungsbedingungen

Als Bausparer erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse jährlich mit dem Kontoauszug ein Formular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie. Um von der Wohnungsbauprämie zu profitieren, müssen Sie dieses ausgefüllt an die Bausparkasse zurückschicken. Hier erklären wir Ihnen die einzelnen Schritte:

1. Antrag ausfüllen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Steuerindentifikationsnummer

  • Steuerbescheid für das Antragsjahr

  • Bausparvertrag

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen die vorgeschriebene Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie nicht überschreitet.

2. Antrag bei der Bausparkasse einreichen

Schicken Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie und die notwendigen Belege an Ihre Bausparkasse. Diese leitet Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie an das Finanzamt weiter.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen überweist das Finanzamt den staatlichen Zuschuss an Ihre Bausparkasse. Diese schreibt die jährliche Prämie Ihrem Bausparvertrag gut. Eine Barauszahlung oder eine Überweisung der Förderung auf Ihr Girokonto ist nicht möglich.

3. Jährliche Beantragung der Wohnungsbauprämie

Wohnungsbauprämien müssen jährlich bei der Bausparkasse aufs Neue beantragt werden. Nur so behalten Sie einen konstanten Anspruch auf eine regelmäßige Förderung. Beantragt wird die WoP immer für das Vorjahr. Mit dem Formular, das Sie von Ihrer Bausparkasse erhalten, beantragen Sie die Wohnungsbauprämie.

Lässt sich die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen?

Ja. Die Förderung kann für maximal 2 Jahre rückwirkend beantragt werden. Stichtag für die Einreichung der Anträge auf Wohnungsbauprämien ist der 31. Dezember. Bis zum 31.12. 23 können Sie die Wohnungsbauprämien für 2021 und 2022 beantragen.

Wann und wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Lösen Sie Ihren Bausparvertrag auf, zahlt Ihnen die Bausparkasse gleichzeitig auch das staatliche Darlehen aus. Voraussetzung für die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist der Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung des Geldes. Auch muss der Bausparvertrag eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren haben. Diese Regelungen gelten für Bausparverträge, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden. Bei älteren Verträgen entfällt die Bindung an wohnwirtschaftliche Zwecke.

Gut zu wissen: Schließen Personen unter 25 Jahren einen Bausparvertrag ab, ist die Auszahlung der Wohnungsbauprämie nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.

Muss ich die Wohnungsbauprämie in der Steuererklärung angeben?

Laut § 6 des Wohnungsbauprämiengesetzes sind Wohnungsbauprämien nicht steuerpflichtig und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Wohnungsbauprämie ist demnach steuerfrei. Anders verhält es sich bei den Zinsen, die sich auf dem Bausparkonto ansammeln. Diese zählen zu den Kapitalerträgen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden.

Wohnungsbauprämien: Vergleich mit anderen Ländern

Wohnungsbauprämien: Vergleich mit anderen Ländern

Auch im europäischen Ausland finden sich Förderprogramme für Bausparer. Hier ein paar Beispiele:

  • In Österreich profitieren Bausparer bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze von staatlichen Wohnungsbauprämien. Gefördert werden Spareinlagen von maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Prozentsätze werden jährlich angepasst und liegen zwischen 1,5 % und 4 %. Der große Unterschied zu Deutschland: Bausparer in Österreich können frei über das angesparte Geld und die staatliche Förderung verfügen.

  • In Luxemburg profitieren nicht nur einheimische Bausparer von Steuervorteilen. Auch Anwohner aus den Grenzgebieten können in Luxemburg einen Bausparvertrag abschließen und Steuern sparen. Die Zuteilung des Darlehens ist an wohnwirtschaftliche Zwecke in Luxemburg oder Deutschland gebunden.

  • In der Schweiz werden Bausparverträge nur von wenigen Kantonalbanken angeboten. Auch ist die Förderung von Wohneigentum nur regional begrenzt möglich.

Laut der Europäischen Bausparkassenvereinigung in Brüssel zeigt sich, dass dort, wo das Bausparen und Förderungen wie die Wohnungsbauprämie in Europa etabliert sind, die Baufinanzierung eine stabile Basis aufweist. Dieses Plus an Sicherheit für Kreditnehmer und Kreditgeber sorgt für ein Mehr an Immobilieninvestitionen.

Wohnungsbauprämie: Wirtschaftliche Faktoren

Angesichts globaler Krisen, gestiegener Zinsen und Inflation prüfen die Banken Kreditanträge kritischer. Wer heute Wohneigentum erwerben möchte, muss wesentlich mehr Kapital vorweisen als vor wenigen Jahren. Diese Entwicklung macht den Bausparvertrag für viele wieder attraktiv:

  • Mit einem Bausparvertrag sichern sich zukünftige Immobilienbesitzer niedrige Zinsen und profitieren von der staatlichen Wohnungsbauprämie.

  • Wird ein Teil des Kaufpreises über einen Bausparvertrag finanziert, verringert sich die Höhe des restlichen Darlehens. Da weniger Geld aufgenommen wird, verringert sich die monatliche Rate.

Wichtig: Inwieweit ein Bausparvertrag und die damit verbundene Wohnungsbauprämie oder andere Formen der Immobilienfinanzierung von Vorteil sind, ist von der Zinsentwicklung und der Verwendung abhängig.

Wohnungsbauprämie: Politische Entscheidungen

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, mehr Menschen das Wohnen im selbstgenutzten Wohneigentum zu ermöglichen. Dafür sieht die Koalition eine bedarfsgerechte Erhöhung der Ausgaben für die Wohnungsbauprämie um 42 Millionen Euro auf 170 Millionen Euro vor. Weitere Maßnahmen wie die Ausweitung der neuen Eigentumsförderung auf Bestandsimmobilien stehen zur Diskussion.

Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt verglichen mit anderen europäischen Ländern auf niedrigem Niveau. Eine der Gründe, warum besonders junge Familien sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden nicht erfüllen können, liegt am fehlenden Eigenkapital. Durch die Erhöhung der Wohnungsbauprämie und die neuen Einkommensgrenzen ist heute ca. die Hälfte der Menschen ab 16 Jahren prämienberechtigt. Besonders bei jungen Menschen liegt deshalb Bausparen wieder im Trend, um langfristig Eigenkapital für den Immobilienkauf oder Hausbau zu bilden.

Wohnungsbauprämie - FAQs

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie 2025?

Anspruch auf die Wohnungsbauprämie 2025 haben unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren und einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie 2025?

Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie liegen bei maximal 70.000 Euro für Paare und 35.000 Euro für Singles.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie 2025 beträgt maximal 70 Euro für Singles und maximal 140 Euro für Paare pro Jahr.

Bis wann gibt es die Wohnungsbauprämie?

Die Frist zur Einreichung des Antrags für die Wohnungsbauprämie ist immer der 31. Dezember eines Jahres. Die Wohnungsbauprämie lässt sich bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Bis zum 31. Dezember 2024 können Sie die Anträge für die Wohnungsbauprämie 2022 und 2023 einreichen.

Was ändert sich bei der Wohnungsbauprämie?

2021 stieg die Wohnungsbauprämie von 8,8 % auf 10 % der förderfähigen Spareinlage pro Jahr. Die maximale Höhe der Spareinlage für die Wohnungsbauprämie 2023 wurde von 512 Euro auf 700 Euro für Singles und von 1.024 Euro auf 1.400 Euro für Paare angehoben.

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Themengebiet: Baufinanzierung