Die Jahresabrechnung: So verliert sie ihren Schrecken
Jede Jahresabrechnung ist eine Art Schluss-Strich, unter dem entweder ein Plus für Guthaben oder ein Minus für Nachzahlung steht. Insbesondere die gestiegenen Energiekosten machen das Schreiben vom Versorger derzeit zu einer gefürchteten Post. Mit praktischen Energiespartipps können Sie der Jahresabrechnung ein wenig von ihrem Schrecken nehmen. Und: Prüfen Sie die Abrechnung unbedingt auf Fehler.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsklärung: Jahresabrechnung versus Jahresabrechnung WEG
Stromfresser im Haushalt: Das können Sie vor der Jahresabrechnung tun
Wachsen Ihnen die Stromrechnungen über den Kopf?
Vielleicht ist Ihre Immobilie auch nur zu groß. Ein Immobilienverkauf kann Kapital für den Kauf einer kleineren Immobilie mit weniger Stromverbrauch schaffen.
1. Begriffsklärung: Jahresabrechnung versus Jahresabrechnung WEG
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Jahresabrechnung und Jahresendabrechnung wie selbstverständlich synonym gebraucht. Ganz präzise bezieht sich erstere jedoch vorrangig auf die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und umfasst als WEG-Abrechnung weit mehr als nur die Verbrauchsauflistung von Strom oder Gas. Hier vorab deshalb ein kurzer Überblick über die WEG-Abrechnung, bevor im zweiten Teil die Jahresendabrechnungen im Fokus stehen, die Mieter oft mit einem mulmigen Gefühl erwarten.
1.1. Die WEG-Abrechnung für Eigentümer
Die Jahresabrechnung in einer WEG ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Verwalter spätestens sechs Monate nach Jahresultimo fertiggestellt werden. Sie besteht aus einer Gesamtrechnung sowie einer Einzelabrechnung für jedes WEG-Mitglied. Die Verteilung der Kosten auf die jeweiligen Eigentümer erfolgt entweder automatisch nach dem gesetzlichen, oder alternativ nach dem beschlossenen Schlüssel.
Die Gesamtabrechnung listet Einnahmen und Ausgaben sowie die Rücklagenbildung auf.
Zu den Einnahmen zählen:
Hausgeldzahlungen
Einkünfte aus Vermietungen von Gemeinschaftseigentum
Zinserträge der Instandhaltungsrücklage
Auf der Ausgabenseite stehen diesen gegenüber:
Reparatur- und Instandhaltungskosten
Betriebskosten (Aufzug, Treppenhausbeleuchtung)
Verwalterkosten
Versicherungen
gesondert ausgewiesen: Entnahmen und Stand der Instandhaltungsrücklage
Die Einzelabrechnung für jeden Eigentümer gibt Aufschluss über:
die Hausgeldzahlungen
den Anteil an den Gemeinschaftskosten
Nachzahlungen oder Gutschriften
Die Jahresabrechnung in der WEG muss vor dem Versand von dritter Seite geprüft werden und so gestaltet sein, dass jeder Eigentümer sie ohne fachmännische Hilfe verstehen und nachvollziehen kann. Sie soll jedem WEG-Mitglied einen umfassenden Überblick über die finanzielle Lage und Ausstattung der Gemeinschaft verschaffen.
1.2. Die Jahresabrechnung der Energieversorger, die Mieter erhalten
Die Jahresabrechnung für Gas und die Strom Jahresabrechnung, die Mieter in ihrem Briefkasten vorfinden, werden hingegen nicht von einem Verwalter, sondern in aller Regel vom jeweiligen Versorger erstellt. Sie listen den jeweiligen Verbrauch und die entsprechenden Kosten auf. Trotzdem können sie Tücken bergen, insbesondere, wenn sich Arbeitspreise, Umlagen oder Netzentgelte im Laufe des Jahres geändert haben.
2. Wann trifft die Jahresendabrechnung ein?
Wann genau die Strom Jahresabrechnung bei Ihnen eintrifft, hängt wesentlich von Ihrem Stromanbieter ab. Nur noch die wenigsten Versorger halten sich an den Abrechnungszeitraum des Kalenderjahres und erstellen in den ersten Wochen des neuen Jahres die Abrechnungen für die vergangenen zwölf Monate. Einige Stromlieferanten haben ein eigenes Wirtschaftsjahr und rechnen jeweils zu dessen Ende ab. Die Mehrzahl aller Anbieter orientiert sich jedoch exakt am Datum des Vertragsabschlusses. Das bedeutet: Sie erhalten Ihre Jahresendabrechnung ziemlich genau 365 Tage nachdem Sie den Vertrag unterschrieben oder online abgeschlossen haben.
Gut zu wissen:
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den Stromlieferanten, Ihnen innerhalb einer Frist von maximal sechs Wochen nach dem Ende des "Energiewirtschaftsjahres" (in der Regel also zwölf Monate) eine Rechnung zu schicken.
3. Was steht in der Jahresverbrauchsabrechnung?
Die Jahresabrechnung für Wohnung oder Haus enthält die folgenden Angaben:
1. Ihre Kundennummer: Sie ist der Verbrauchsstelle zugeordnet und Sie benötigen sie für alle Rückfragen bei Ihrem Energieversorger. |
2. den Abrechnungszeitraum |
3. die Verbrauchsstelle: Das ist in der Regel Ihre Adresse, allerdings kann die Verbrauchsstelle auch von der Rechnungsanschrift abweichen |
4. die Zählernummer: Das ist eine 4-16stellige Nummer auf dem Stromzähler, der zu Ihrem Haushalt gehört und den Strom misst, der von Ihnen verbraucht wird. |
5. den Gesamtverbrauch: Er ergibt sich aus der Differenz zwischen altem und neuen Zählerstand. |
6. den Arbeitspreis und den Grundpreis: Der Arbeitspreis ist der Preis, den Ihnen der Versorger je verbrauchter Kilowattstunde in Rechnung stellt. Der Grundpreis ist ein fester Kostenpunkt, den der Lieferant für seine Dienste festsetzt. Er wird wahlweise als jährlicher oder monatlicher Betrag angegeben. Grundpreis und Verbrauchskosten werden in der Jahresabrechnung addiert und ergeben einen Nettobetrag, auf den zusätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer aufgeschlagen werden. |
7. Ihre monatlichen Abschlagszahlungen: Sie sind zumeist auf glatte Zahlen gerundet. |
8. den Rechnungsbetrag: Das ist der tatsächlich zu entrichtende Betrag. Liegen Ihre bereits gezahlten Abschläge in Summe darüber, erhalten Sie mit Ihrer Jahresabrechnung für Strom eine Rückzahlung, liegen Sie darunter müssen Sie nachzahlen. |
9. neuer Abschlag plus Fälligkeitstermine: Aus dem Rechnungsbetrag wird Ihr neuer Abschlag berechnet, den Sie zukünftig als monatliche Zahlung zu einem bestimmten Termin an den Energielieferanten zu überweisen haben, |
10. die Strompreiszusammensetzung gibt Aufschluss über die einzelnen Bestandteile des Strompreises. Dazu gehören: Steuern und staatliche Abgaben, Netzentgelte und Konzessionsabgaben. |
Wachsen Ihnen die Stromrechnungen über den Kopf?
Vielleicht ist Ihre Immobilie auch nur zu groß. Ein Immobilienverkauf kann Kapital für den Kauf einer kleineren Immobilie mit weniger Stromverbrauch schaffen.
4. Stromfresser im Haushalt: Das können Sie vor der Jahresabrechnung tun
Sogenannte Stromfresser, also Geräte die viel Strom verbrauchen, gibt es in jedem Haushalt. Es ist jedoch gar nicht so schwer, mit ein paar einfachen Verhaltensweisen, deren Verbrauch so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich gilt: Entscheiden Sie sich beim Kauf neuer Geräte für eine gute Energieeffizienzklasse: Die etwas höheren Anschaffungskosten machen sich langfristig bezahlt - mit geringeren Rechnungsbeträgen auf Ihrer Jahresendabrechnung.
1. Kühl- und Gefrierschrank
Türen immer nur so lange wie unbedingt nötig öffnen
Speisen vor dem Hineinstellen abkühlen lassen
nicht neben Wärmequellen aufstellen
Temperatur drosseln: Kühlschrank 7 Grad, Gefrierschrank -18 Grad
2. Elektrischer Herd
Bei täglichem Gebrauch kommen rund 445 kWh auf der Jahresabrechnung für die Wohnung zusammen
Topfgröße immer passend zur Plattengröße auswählen
Topfdeckel benutzen
zeitig ausschalten und Restwärme ausnutzen, besonders im Backofen
3. Waschmaschine
Temperaturen von 30 oder 40 Grad reichen völlig aus und sparen Strom
die Trommel möglichst immer voll beladen
Eco-Programme brauchen zwar etwas länger, aber weniger Wasser und Strom
4. Wäschetrockner
Mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 325 kWh eher einer der geheimen Stromfresser, die sich erst in der Jahresendabrechnung offenbaren
Wäsche in der Waschmaschine gut vorschleudern
am besten nur Geräte der Energieeffizienzklasse A++ oder A+++ nutzen
5. Geschirrspüler
Trotz der 245 kWh, für die Geschirrspüler in der Jahresabrechnung durchschnittlich stehen, sind sie sparsamer als die Handwäsche
die Maschine sollte gleichwohl nur gut gefüllt eingeschaltet werden
Waschprogramm entsprechend der Verschmutzung wählen
6. Beleuchtung
Zwischen 240 bis 320 kWh in der Jahresendabrechnung für die Wohnung gehen auf das Konto des elektrischen Lichts. Einsparmöglichkeiten sind hier besonders einfach
vorhandene Leuchtmittel gegen LED austauschen
im Flur und der Diele Lampen mit Bewegungssensor nutzen
durchgängige "Festbeleuchtung" vermeiden
7. Fernseher und Zubehör
Fernseher der jüngeren Generation verbrauchen rund 100 Watt - macht bei vier Stunden täglicher Nutzung 150 Kilowattstunden auf der Jahresendabrechnung für die Wohnung
nach Gebrauch nicht nur einfach ausschalten, sondern vom Netz nehmen
Standort ohne direkte Sonnenbestrahlung wählen, der dann erforderliche Helligkeitsausgleich Ausgleich kostet zusätzlich Strom
eventuelle Hintergrundbeleuchtung deaktivieren
8. Homeoffice mit Computer, Drucker und Co.
Alle Geräte mit einer abschaltbarem Stromleiste bei Nichtnutzung vom Netz trennen und so den Stand-by-Modus vermeiden
Drucker, Kopierer und Fax durch ein All-in-One-Gerät ersetzen
WLAN-Router eventuell nachts ausschalten
Hinweis:
Jetzt handeln, später sparen! Erfahren Sie, wie Sie vor Ihrer Jahresabrechnung Stromfresser im Haushalt bekämpfen können.
5. Welche Fehler können in der Jahresabrechnung auftauchen?
Dass in der Jahresabrechnung der Nebenkosten häufig Fehler und Ungereimtheiten stecken, darauf weisen die Mieterverbände regelmäßig hin. Doch auch in der Jahresabrechnung für Strom berechnen Versorger gelegentlich falsche Tarife oder schätzen Ihren Verbrauch zu hoch ein. Die folgenden Fehlerquellen gehören zu den häufigsten Ärgernissen.
Gut zu wissen:
Haben Sie offenkundige Fehler in Ihrer Jahresabrechnung gefunden, so beanstanden Sie diese am besten sofort schriftlich, das geht auch per E-Mail. Beachten Sie jedoch: Sind Teile des Abrechnungsbetrage unstrittig, so müssen Sie diese fristgemäß begleichen.
Die Jahresabrechnung - FAQs
Wann kommt die Jahresendabrechnung für Strom?
Die meisten Stromanbieter orientieren sich am Datum des Vertragsabschlusses und erstellen die Jahresverbrauchsabrechnung ein Jahr danach. Die kalenderjährliche Abrechnung ist ebenfalls möglich, wird aber deutlich seltener praktiziert.
Was kann ich tun, wenn ich keine Stromabrechnung erhalte?
Ihr Versorger ist verpflichtet, Ihnen spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Jahresendabrechnung zu schicken. Geschieht dies nicht, mahnen Sie ihn am besten an und setzen Sie ihm eine Frist vom mindestens zwei Wochen.
Wer überprüft die WEG-Abrechnung?
Die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird in aller Regel von den Verwaltungsbeiräten geprüft. Sie nehmen dazu auch Einsicht in alle zugehörigen Belege, Abrechnungen, Quittungen und Buchhaltungsunterlagen.
Können Eigentümer auf eine Jahresabrechnung verzichten?
Nein. Die Erstellung einer WEG-Abrechnung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten des Verwalters. Er muss sie spätestens sechs Monate nach dem Ende des Wirtschaftsjahres anfertigen.
Wann ist bei der Jahresabrechnung für Strom die Rückzahlung fällig?
Weist Ihre Stromabrechnung ein Guthaben zu Ihren Gunsten aus, so muss der Versorger diese Rückzahlung sofort anweisen, er darf sie maximal mit dem nächsten Abschlag verrechnen.