Neue Gesetze 2020:
Das ändert sich für Immobilienbesitzer
Immobilieneigentümer und Bauherren aufgepasst!
Wenn Sie weiterhin bestens informiert über neue Gesetze bleiben möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeberartikel Neue Gesetze 2024.
Das Jahr 2020 bringt für Immobilieneigentümer einige neue Gesetze – allen voran eine Regelung zur Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienverkauf (Bestellerprinzip) und einen Mietendeckel in Berlin. Weitere neue Gesetze 2020 sind die Grundsteuerreform und die steuerliche Abschreibung bei der energetischen Sanierung. Mieter profitieren von der Wohngeldreform 2020.
Inhaltsverzeichnis:
Wie verändert das Bestellerprinzip 2020 den Immobilienverkauf?
Wie lässt sich die energetische Sanierung steuerlich absetzen?
Wie verändert das Bestellerprinzip 2020 den Immobilienverkauf?
Das Gesetz zum sogenannten Bestellerprinzip soll ab dem 23. Dezember 2020 regeln, wer wie viel der Maklerprovision beim Immobilienverkauf beziehungsweise -kauf übernimmt. Derzeit ist die Verteilung der Maklergebühren nicht gesetzlich geregelt und unterscheidet sich zudem von Region zu Region. In Berlin zahlen Verkäufer aktuell beispielsweise beim Verkauf ihrer Immobilie keinen Cent. Hier übernimmt der Käufer mit 7,14 Prozent des Kaufpreises der Immobilie die maximale Höhe der Maklerprovision in Deutschland. Anders in der bayerischen Landeshauptstadt München. Hier zahlt der Verkäufer
üblicherweise 3,35 Prozent, der Käufer 3,79 Prozent Maklerprovision.
Ziel des geplanten „Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist es, die Verteilung der Maklerprovision bundesweit einheitlich zu regeln. Und mit dieser geplanten Gesetzesänderung 2020 vor allem den Käufer finanziell zu entlasten. Denn wie sich in der Praxis zeigt, übernehmen die Käufer häufig den Großteil der Maklerprovision – auch,
wenn der Verkäufer den Makler ursprünglich „bestellt“, also beauftragt,
hat.
Diese konkreten Regelungen sieht der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip derzeit vor:
Der Käufer soll nur noch maximal 50 Prozent der Maklergebühr zahlen müssen (auch, wenn er den Makler bestellt hat)
Der Käufer muss seinen Anteil an der Provision erst zahlen, nachdem
der Verkäufer seinen eigenen Anteil nachweislich beglichen hatBeauftragen sowohl Verkäufer und Käufer den Makler, ist dieser
verpflichtet, eine Provision in gleicher Höhe von beiden Seiten zu
verlangen
Was bedeutet der Berliner Mietendeckel für Vermieter?
Neue Gesetze 2020 gibt es auch in der Bundeshauptstadt: Am 26. November 2019 hat der Berliner Senat den Gesetzentwurf zum Mietendeckel Berlin beschlossen. Das Gesetz ist am
23. Februar 2020 in Kraft getreten und gilt für sämtliche Berliner Immobilien, die vor 2014 erbaut wurden. Das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ (kurz: Mietendeckel) sieht vor, dass Vermieter von Berliner Immobilien die Miete fünf Jahre lang nicht anheben dürfen. Mit dem Mietendeckel Berlin werden die Mieten
sozusagen eingefroren. Der aktuelle Gesetzentwurf legt außerdem Mietobergrenzen fest, die je nach Baujahr und Ausstattung der Immobilie variieren. Liegt die aktuelle Miete oberhalb der Grenze, sind Vermieter nach Inkrafttreten des Gesetzes gezwungen, die Miete unter Umständen zu senken. Dies ist etwa der Fall, wenn die aktuelle Miethöhe die
Obergrenze um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Eine im Gesetzentwurf für den Mietendeckel Berlin enthaltene Mietentabelle legt die Mietobergrenzen fest. Einige Beispiele: