Neue Gesetze 2021: Das ändert sich

Neue Gesetze 2021 – was Sie als Immobilieneigentümer wissen müssen

Immobilieneigentümer und Bauherren aufgepasst!

Wenn Sie weiterhin bestens informiert über neue Gesetze bleiben möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeberartikel

.

Die Antragsfrist für Baukindergeld verlängert sich und die Wohnungsbauprämie steigt: Zum 1. Januar 2021 treten einige neue Gesetze und Vorschriften in Kraft. Und auch in den letzten Monaten des laufenden Jahres gibt es verschiedene Neuregelungen, die (zukünftige) Immobilieneigentümer kennen sollten. Wichtige Gesetzesänderungen, neue Gesetze 2021 und Fristen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Neue Gesetze 2021– welche Neuregelungen gibt es beim Baukindergeld?

  2. Wie wird die Maklerprovision künftig aufgeteilt?

  3. Welche Förderung ist bei der Wohnungsbauprämie vorgesehen?

  4. Welche Frist gilt bei der Anmeldung von Solaranlagen und Blockheizkraftwerken?

  5. Was beinhaltet das neue Gebäudeenergiegesetz?

  6. Welche Änderungen gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften?

1. Neue Gesetze 2021 – welche Neuregelungen gibt es beim Baukindergeld?

Der Gesetzgeber hat die Frist zur Beantragung des Baukindergeldes um drei Monate, auf den 31.03.2021 verlängert. Wer bis zu diesem Stichtag einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine  Baugenehmigung erhält, profitiert von dem staatlichen Zuschuss. Auch wenn Sie innerhalb dieser Frist mit einem nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben starten, haben Sie Anspruch auf das Baukindergeld. Spätestens sechs Monate nach dem Einzug beantragen Sie den Zuschuss. Spätester Vorlagetermin nach der neuen Gesetzesänderung 2021 ist der 31.12.2023.

2. Wie wird die Maklerprovision künftig aufgeteilt?

Am 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienverkauf zwischen Verkäufer und Käufer in Kraft. Es sieht eine Provisionsteilung zwischen den beiden Parteien vor. Das heißt: Künftig zahlt jeder Käufer maximal die Hälfte der Maklercourtage. Mit der bundeseinheitlichen Regelung will der Gesetzgeber Käufer entlasten, zu deren Lasten in vielen Bundesländern bis dato der Großteil der Provision ging und so für hohe Kaufnebenkosten sorgte.

Zudem sieht das neue Gesetz vor, dass der Maklervertrag der Schriftform bedarf. Mündliche Absprachen sind nicht mehr ausreichend. Mehr Details zum neuen Gesetz und Informationen dazu, wie Homeday die Provisionsteilung umsetzt, erhalten Sie in unserem Artikel: Neues Gesetz zur Maklerprovision: Wie viel zahlen Verkäufer und Käufer?

Hinweis: 

Sie möchten eine Immobilie verkaufen? Mit unserer kostenlosen Online-Bewertung finden Sie schnell und unverbindlich heraus, wie sich der Wert Ihrer Immobilie seit dem Kauf entwickelt hat.

3. Welche Förderung ist bei der Wohnungsbauprämie vorgesehen?

Ab 2021 steigt die Wohnungsbauprämie, zudem hat der Gesetzgeber auch die Einkommensgrenzen erhöht, sodass mehr Sparer von der Prämie profitieren.

Folgende Einkommensgrenzen gelten ab 1.1.2021:

Familienstand Zu versteuerndes Einkommen
Ledig 35.000 Euro (bisher 25.600 Euro)
Verheiratet/Lebenspartnerschaft 70.000 Euro (bisher 51.200 Euro)

Hinweis

Vom zu versteuernden Einkommen werden Ausgaben wie Werbungs- oder Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen, sodass es deutlich unter dem jährlichen Bruttoeinkommen liegt.

Die Gesetzesänderung sieht eine Erhöhung der Wohnungsbauprämie von aktuell 8,8 Prozent auf 10 Prozent vor. Damit gilt für Alleinstehende eine Förderung von bis zu 70 Euro jährlich (bisher 45 Euro). Verheiratete und Lebenspartner erhalten bis zu 140 Euro jährlich (aktuell 90 Euro).

Der Gesetzgeber hat im neuen Gesetz 2021 auch die geförderten Höchstbeträge angepasst:

  • Alleinstehende erhalten maximal 700 Euro jährlich (aktuell 512 Euro jährlich).

  • Verheiratete und Lebenspartnerschaften haben einen Anspruch auf maximal 1.400 Euro jährlich (aktuell 51.200 Euro).

4. Welche Frist gilt bei der Anmeldung von Solaranlagen und Blockheizkraftwerken?

Wer eine stromerzeugende Anlage wie eine Solaranlage einbaut, ist verpflichtet, die Anlage innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im zentralen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Hauseigentümer, die schon länger von den Vorteilen einer solchen Anlage profitieren und privaten Strom erzeugen, haben noch bis zum 31.1.2021 Zeit, ihre Stromerzeuger zu melden.

Wer die Registrierungsfrist versäumt, muss mit einem Bußgeld rechnen, zudem kann eine Einspeisevergütung ausgesprochen werden. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz KWKG.

5. Was beinhaltet das neue Gebäudeenergiegesetz?

Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz GEG in Kraft getreten und löst seitdem die bisherige Energieeinsparverordung EnEV, das Energieeinspargesetz EnEG und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG ab.

Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 sowie die Beschlüsse des Koalitionsvertrags und des Wohngipfels 2018 um. Das GEG gilt für alle Bauvorhaben oder Bauanzeigen ab dem 1.11.2020.

Folgende Neuerungen ergeben sich für Immobilieneigentümer:

  • Als Bauherr sind Sie nach dem neuen Gesetz verpflichtet, sich für mindestens eine Form erneuerbarer Energien zu entscheiden.

  • Ein Einbau von Ölheizungen ist ab 2026 nur noch unter bestimmten Bedingungen gestattet.

  • Ausgeschlossen ist ab 2026 der Betrieb von vor 1991 eingebauten Öl-Heizkesseln.

  • Gebäudenah erzeugter und vorwiegend selbst genutzter Photovoltaikstrom kann auf den Primärenergiebedarf mit bis zu 30 Prozent ohne Speicher und bis zu 45 Prozent mit Speicher angerechnet werden.

  • Bei wesentlichen Renovierungen ist eine Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater erforderlich.

  • Bei der Ausstellung eines Energieausweises sind Berechnungen und Angaben der Eigentümer sorgsam zu prüfen, eine Vor-Ort-Prüfung ist verpflichtend.

  • Immobilienmakler sind zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet.

  • Im Energieausweis sind die CO2-Emissionen anzugeben.

  • Die staatliche Förderung für eine energetische Sanierung steigt um 10 Prozent.

Gut zu wissen: 

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, besitzen aber noch keinen Energieausweis? Ihr Homeday-Makler besorgt für Sie alle für den Verkauf relevanten Dokumente. Dieser Service ist in unserem rundum Makler Paket enthalten.

6. Welche Änderungen gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften?

Verschiedene Änderungen gibt es in den kommenden Monaten für Wohnungseigentümergemeinschaften. Am 1.12.2020 tritt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG in Kraft. Der Gesetzgeber regelt mit der geplanten Gesetzesänderung 2021 unter anderem bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums. Vier sogenannte privilegierte Maßnahmen sichern Wohnungseigentümern besondere Ansprüche. Demnach kann ein Eigentümer in bestimmten Fällen die Durchführung "angemessener" baulicher Veränderungen durchsetzen. Die Maßnahmen im Überblick:

  • Umbauten im Rahmen der Barrierefreiheit

  • Einrichtung von Ladestationen für Elektromobile

  • Einbruchschutzmaßnahmen

  • Anschluss von Glasfaserkabeln

Der Eigentümer darf diese Maßnahmen zwar durchführen (lassen). Wie die Umbauten erfolgen sollen, kann jedoch die Eigentümergemeinschaft entscheiden. Mit dem Ermessensspielraum hat die Gemeinschaft die Möglichkeit, sicherzustellen, dass das Aussehen der Gemeinschaftsanlagen auch nach den Umbauten erhalten bleibt.

Gegen eine Ausgleichszahlung muss die Nutzung der baulichen Veränderung dem neuen Gesetz nach auch anderen Eigentümern zugänglich gemacht werden. Wird also ein Treppenlift eingebaut, kann dieser auf Wunsch von anderen Parteien genutzt werden.

Neue Gesetze 2021 – FAQ

Neue Gesetze 2021 – welche Neuregelungen gibt es beim Baukindergeld?

Der Gesetzgeber hat die Frist zur Beantragung des Baukindergeldes um drei Monate, auf den 31.03.2021 verlängert. Wer bis zu diesem Stichtag einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhält, profitiert von dem staatlichen Zuschuss. Spätestens sechs Monate nach dem Einzug müssen Sie den Zuschuss beantragen. Mehr erfahren

Wie wird die Maklerprovision künftig aufgeteilt?

Am 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf zwischen Verkäufer und Käufer in Kraft. Es sieht eine Provisionsteilung zwischen den beiden Parteien vor. Das heißt: Künftig zahlt jeder Käufer maximal die Hälfte der Maklercourtage. Mit der Regelung will der Gesetzgeber Käufer entlasten, zu deren Lasten bis dato in vielen Bundesländern der Großteil der Provision geht und so für hohe Kaufnebenkosten sorgt. Mehr zum neuen Gesetz

Welche Förderung ist bei der Wohnungsbauprämie vorgesehen?

Ab 2021 steigt die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent vor. Damit gilt für Alleinstehende eine Förderung von bis zu 70 Euro jährlich (bisher 45 Euro). Verheiratete und Lebenspartner erhalten bis zu 140 Euro jährlich (aktuell 90 Euro). Auch die geförderten Höchstbeträge wurden angepasst: Alleinstehende erhalten pro Jahr bis zu 700 Euro, Verheiratete und Lebenspartnerschaften bis zu 1.400 Euro. Zudem hat der Gesetzgeber die Einkommensgrenzen erhöht.

Welche Frist gilt bei der Anmeldung von Solaranlagen und Blockheizkraftwerken?

Wer eine stromerzeugende Anlage wie eine Solaranlage einbaut, ist verpflichtet, die Anlage innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im zentralen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Hauseigentümer, die schon länger von den Vorteilen dieser Anlagen profitieren und privaten Strom erzeugen, haben noch bis zum 31.1.2021 Zeit, ihre Stromerzeuger zu melden. Versäumnisse können u.a. zu einem Bußgeld führen.

Was ändert sich ab 1. Januar 2021 für Wohnungseigentümergemeinschaften?

Am 1.12.2020 tritt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG in Kraft. Der Gesetzgeber regelt mit der geplanten Gesetzesänderung 2021 unter anderem bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums. Demnach kann ein Eigentümer in bestimmten Fällen die Durchführung "angemessener" baulicher Veränderungen durchsetzen: den Umbauten im Rahmen der Barrierefreiheit, die Einrichtung von Ladestationen für Elektromobile, Einbruchschutzmaßnahmen und den Anschluss von Glasfaserkabeln.

Was beinhaltet das neue Gebäudeenergiegesetz?

Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz GEG in Kraft getreten. Es löst die bisherige Energieeinsparverordung EnEV, das Energieeinspargesetz EnEG und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG ab. Es verpflichtet Bauherrn unter anderem dazu, sich für mindestens eine Form erneuerbarer Energien zu entscheiden. Mehr zu den Regelungen

Lesen Sie jetzt:

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.