Neue Gesetze 2022 – was ändert sich für Immobilieneigentümer?
Im Jahr 2022 gibt es einige neue Gesetze und Vorschriften, die Immobilieneigentümer kennen sollten. So wird etwa die Grundsteuer neu erhoben. Immobilienbesitzer sind dann verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes bringt einige Neuregelungen für Eigentümergemeinschaften mit sich. Die wichtigsten neuen Gesetze 2022 und Fristen für Immobilieneigentümerinnen finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Gesetzesänderungen 2022: Was ändert sich für Immobilieneigentümer durch die Grundsteuerreform?
Mietspiegelreformgesetz – wann kommt der neue Mietspiegel in Städten?
Neue Gesetze 2022 – Wie wird der Bodenrichtwert künftig ermittelt?
Welche Frist gilt für die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55?
Immobilieneigentümer und Bauherren aufgepasst!
Wenn Sie weiterhin bestens informiert über neue Gesetze bleiben möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeberartikel Neue Gesetze 2024.
Gesetzesänderung 2022: Was ändert sich für Immobilieneigentümer durch die Grundsteuerreform?
Die Grundsteuer wird neu berechnet: Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen ab dem 01. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Als Grundbesitzer müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie bis zum 30. Juni 2022 auffordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Bis der neue Grundsteuerbescheid bei Ihnen eintrifft, kann es jedoch bis zu drei weitere Jahre dauern. Die neue Grundsteuer tritt dann ab dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Gut zu wissen:
Vermieterinnen dürfen auch die neu erhobene Grundsteuer weiterhin über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Mietspiegelreformgesetz – wann kommt der neue Mietspiegel in Städten?
Mit dem Ziel für mehr Klarheit und Verbindlichkeit bei Mietspiegeln zu sorgen, tritt am 01. Juli 2022 das Mietspiegelreformgesetz in Kraft. Die Neuregelung verpflichtet alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, einen Mietspiegel zu erstellen.
Städte dürfen selbst wählen, ob sie einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel erheben. Einfache Mietspiegel müssen spätestens zu Beginn des Jahres 2023 veröffentlicht werden. Die Frist für qualifizierte Mietspiegel liegt bei Anfang 2024.
Werden Mieterinnen oder Eigentümer künftig zu einer Auskunft über den Mietenspiegel aufgefordert, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Fragen zur Miete, Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung wahrheitsgemäß zu beantworten.
Welche Neuregelungen ergeben sich durch die WEG-Reform?
Auch Eigentümergemeinschaften erwarten einige Gesetzesänderungen in 2022. Durch die WEG-Reform ergeben sich ab dem 01. Januar 2022 folgende Neuregelungen:
Wohnungseigentümer, die ihre eigene Immobilie so verändern wollen, dass schutzwürdige Interessen anderer Eigentümerinnen beeinträchtigt werden, benötigten bisher laut § 16 Abs 2 WEG 2002 dafür in jedem Fall die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.
Als schutzwürdige Interessen der Eigentümer zählen beispielsweise die Beibehaltung der äußeren Erscheinung eines Hauses sowie die Veränderung des Lichteinfalls in die Wohnräume. In der Praxis gestaltet es sich häufig als sehr mühsam, die Zustimmung der anderen Eigentümer einzuholen.
Um Eigentümerinnen die Veränderung an ihrer Eigentumswohnung zukünftig in einigen Fällen zu erleichtern, wird durch die WEG-Reform am 01. Januar 2022 die Zustimmungsfiktion eingeführt.
Für welche Änderungen an der Immobilie gilt die Zustimmungsfiktion?
Behindertengerechte Gestaltung der Immobilie
Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines E-Fahrzeuges
Anbringung einer Photovoltaikanlage
Einbau einbruchsicherer Türen
Anbringung von Rollläden, Markisen oder Außenjalousien
Sollten Sie als Wohnungseigentümerin solch eine Änderung an Ihrer Immobilie planen, benötigen Sie nicht mehr die ausdrückliche Zustimmung der anderen Eigentümer. Es reicht, wenn Sie diese verständigen und sie keinen Widerspruch gegen die geplanten Umbaumaßnahmen innerhalb der festgelegten Frist erheben.
Damit die Zustimmungsfiktion umgesetzt werden kann, hat der Verwalter laut § 24 Abs 4 WEG 2002 Auskunftspflicht über die Zustellanschriften der Wohnungseigentümerinnen.
Gibt es weitere neue Gesetze für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Die Nutzung einer Einzelladestation soll einer zukünftigen Gemeinschaftsanlage nicht im Weg stehen. Daher wurde in § 16 Abs 8 WEG 2002 die Pflicht zur Unterlassung der Nutzung einer Einzelladestation gesetzlich verankert. Für Wohnungseigentümer heißt das: die eigene Einzelladestation muss aufgegeben werden, sollte eine Gemeinschaftsanlage in Betrieb genommen werden. Die Unterlassungspflicht tritt fünf Jahre, nachdem die Einzelladestation errichtet wurde, ein.
Wohnungseigentümerinnen verpflichten sich, eine angemessene Instandhaltungsrücklage zur Vorsorge anzulegen. Dafür wurde ein neues gesetzliches Mindestmaß von monatlich 0,90 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt.
Wie wird der Bodenrichtwert künftig ermittelt?
Bodenrichtwerte sollen bundesweit anhand der gleichen Grundsätze erhoben werden. Entsprechende Regelungen ergaben sich bislang aus sechs verschiedenen Regelungswerken. Die neue Verordnung ImmoWertV 2021 bündelt diese nun zur anwendungsfreundlichen Gestaltung. Die Gesetzesänderung 2022 gilt ab dem 01. Januar.
Hinweis:
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Was wird im Zensus 2022 abgefragt?
Die statistischen Landesämter führen im Rahmen des Zensus 2022 eine Bevölkerungs-, Wohnungs- und Gebäudezählung in Deutschland durch.
Folgende Daten werden von Vermieterinnen und Hausverwaltungen abgefragt: