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10 neue Gesetze 2024 für Eigentümer, Bauherren und Käufer

Immobilieneigentümer und Bauherren aufgepasst!

Wenn Sie weiterhin bestens informiert über neue Gesetze bleiben möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeberartikel

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Das neue Jahr bringt für Immobilieneigentümer, Käufer und Bauherren verschiedene Änderungen mit sich. Insbesondere das neue Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bezeichnet, mit dem die Bundesregierung die Wärmewende vorantreiben will, ist für Immobilienbesitzer interessant.

  1. Was gilt für Heizungsanlagen in Neubauten?

  2. Was ist bei Heizungen in Bestandsimmobilien zu beachten?

  3. Was gilt für die Wartung von Heizungsanlagen?

  4. Welche Anforderungen für Wärmedämmung sind relevant?

  5. Welche Sanierungspflichten gibt es bei einem Eigentümerwechsel?

  6. GEG: Welche Bußgelder sind bei Verstößen vorgesehen?

  7. In welchen Bundesländern gibt es in 2024 Neuregelungen zur Solarpflicht?

  8. Was plant die Bundesregierung bei der Energiepreisbremse?

  9. Wie wird die CO2-Steuer in 2024 erhöht?

  10. Darf ein Vermieter nach dem Einbau einer Wärmepumpe die Miete erhöhen?

Neue Gesetze 2024: Was gilt für Heizungsanlagen in Neubauten?

Nach den Vorgaben des Gesetzgebers müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten, die außerhalb von Neubaugebieten liegen, gilt die Verpflichtung frühestens ab dem Juni 2026 in Großstädten ab 100.000 Einwohnern und ab Juni 2028 in Kleinstädten.

Neue Gesetze 2024: Was gilt für Heizungsanlagen in Neubauten?

Welche Heizungen dürfen in Neubauten eingebaut werden?

Die Wärmepumpe ist in aller Munde, doch die Gesetzgebung ist offen für verschiedene Technologien. Denkbar sind folgende Heizungsanlagen:

  • elektrische Wärmepumpe

  • Anschluss an ein Wärmenetz

  • Solarthermie

  • Stromdirektheizung

  • Hybridheizung (Kombination aus erneuerbaren Energien und Gas- oder Ölkessel)

Was ist bei Heizungen in Bestandsimmobilien zu beachten?

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Auch die Reparatur einer Gas- oder Ölheizung ist möglich. Ist die Heizung allerdings nicht mehr reparabel, gibt es bei einer sogenannten Heizungshavarie eine Übergangsfrist.

Was ist bei Heizungen in Bestandsimmobilien zu beachten?

Neben den bereits genannten Technologien, die für Neubauten gelten, können in bestehenden Gebäuden auch weitere Heizungslösungen genutzt werden:

  • Biomasseheizung

  • Gasheizung, sofern diese nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)

Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Brennwertkessel oder für Eigentümer, die mindestens seit dem 1. Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.

Anpassung der Heizungsförderung 2024:

Ab 2024 werden die Fördergelder für den Einbau moderner Heizungssysteme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht. Der Grundfördersatz beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, und es gibt zusätzliche Boni für Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen sowie einen Geschwindigkeitsbonus für schnellen Heizungsaustausch​​.

Was gilt für die Wartung von Heizungsanlagen?

Diese Tabelle fasst die verschiedenen Aspekte der Wartung von Heizungsanlagen und die relevanten Fakten zusammen:

Aspekt der Heizungswartung

Details

Alte Heizungsanlagen (nach 1. Oktober 2009 eingebaut)

Kontrolle nach 15 Jahren vorgeschrieben

Inspektionen von Wärmepumpen

Verpflichtend; Überprüfung spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme

Umsetzung von Optimierungsvorschlägen

Maßnahmen innerhalb eines Jahres nach Überprüfung umsetzen

Hydraulischer Abgleich bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen

Pflicht bis spätestens 30. September 2024

Welche Anforderungen für Wärmedämmung sind relevant?

Isolierpflicht für Rohrleitungen:

Isolierpflicht für Rohrleitungen

Werden ungedämmte Warmwasser- oder Heizungsrohre ausgetauscht, sind diese nach dem Austausch zu isolieren. Ungedämmte und freiliegende Rohre sind ohne eine entsprechende Isolierung nicht mehr zulässig. Im Schnitt darf die Oberflächentemperatur der Rohre nicht mehr als 40 Grad Celsius betragen.

Für Klimakältesysteme schreibt der Gesetzgeber ebenfalls eine Isolierung vor. Die Oberflächentemperatur darf bei maximal 10 Grad Celsius liegen.

Neue Gesetze 2024: Welche Sanierungspflichten gibt es bei einem Eigentümerwechsel?

Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes sehen vor, dass bei Kauf oder dem Erbe einer Immobilie eine Sanierung vorgeschrieben ist. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel sind folgende Maßnahmen verpflichtend:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke, oder Dämmung des Dachs anstelle der obersten Geschossdecke

  • Dämmung der Rohrleitungen in unbeheizten Räumen

In diesem Artikel erfahren Sie ausführliche Informationen zum Thema Sanierungspflicht bei einem Eigentümerwechsel.

GEG: Welche Bußgelder sind bei Verstößen vorgesehen?

Bei Verstößen gegen die Vorgaben des neuen Gesetzes ab 2024 drohen hohe Bußgelder. Der Gesetzgeber sieht Strafen zwischen 5.000 und 50.000 Euro, sofern Immobilieneigentümer sich nicht an die Regelungen halten. Bei den Verstössen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. In folgenden Fällen können Bußgelder fällig werden:

  • Wenn innerhalb von zwei Jahren nach Kauf die oberste Geschossdecke nicht gedämmt wurde.

  • Wenn die Vorgaben für den Einbau einer neuen Heizung nicht eingehalten wurden

  • Wenn ein Heizkessel, der älter als 30 Jahre ist, weiterhin betrieben wird.

  • Wenn die Verpflichtung, einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen, nicht eingehalten wird.

In welchen Bundesländern gibt es in 2024 Neuregelungen zur Solarpflicht?

In verschiedenen Bundesländern gibt es bereits Verpflichtungen zum Einbau von Photovoltaikanalgen bei Neubauten oder bei Dachsanierungen.

Ausweitung der Solarpflicht:

2024 Neuregelungen zur Solarpflicht
  • Neu in 2024 ist die Vorgabe in Bremen, bei einer Dachsanierung eine Photovoltaikanlage einzubauen.

  • Nordrhein-Westfalen hat ab 2024 eine Solarpflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden eingeführt.

Was plant die Bundesregierung bei der Energiepreisbremse?

Stand 6.12.2023

Ursprünglich war eine Verlängerung der Gas- und Strompreisbremse bis Ende April 2024 vorgesehen.

Aufgrund des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Sondervermögen des Bundes hat die Bundesregierung das Aus der Energiepreisbremse zum 31.12.2023 angekündigt.

Noch ist das frühe Aus nicht bestätigt.

Wie wird die CO2-Steuer in 2024 erhöht?

Grundsätzlich war vorgesehen, die CO2-Steuer ab der Einführung im Jahr 2021 jährlich zu erhöhen. Für das Jahr 2023 wurde die Anpassung aufgrund der Energiepreisentwicklung und der hohen Belastung der Verbraucher jedoch ausgesetzt.

Wie wird die CO2-Steuer in 2024 erhöht?

Für das Jahr 2024 plant die Bundesregierung eine Anpassung und es ist eine Erhöhung von 40 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass sich im Jahr 2024 der Preis für Gas um etwa 0,96 Cent für eine Kilowattstunde erhöhen wird. Für Öl zahlen Verbraucher rund 12,74 Cent pro Liter mehr.

Weiterführender Artikel: CO2-Steuer: 6 wichtige Fragen, die Sie sich jetzt als Vermieter stellen sollten

Neue Gesetze 2024: Darf ein Vermieter nach dem Einbau einer Wärmepumpe die Miete erhöhen?

Der Vermieter darf die Kosten für eine energetische Modernisierung auf die Mieter umlegen. Auch die Ausgaben für den Einbau einer Wärmepumpe kann der Vermieter bei einer Mieterhöhung berücksichtigen. Die Kaltmiete darf um maximal 8 Prozent der Investition erhöht werden, wobei eine etwaige Förderung gegenzurechnen ist.

FAQ: Neue Gesetze 2024

Was ändert sich 2024 für Immobilieneigentümer, Bauherren und Käufer?

Ab dem 1.1.2024 gelten die Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes. So ist bei Neubauten der Einbau einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben wird, verpflichtend. Bei Kauf oder Erbe einer Immobilie ist innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke zu dämmen, zudem sind Rohrleitungen zu isolieren.

Was müssen Mieter und Vermieter 2025 bei der CO2-Abgabe berücksichtigen?

Nachdem die Anpassung der CO2-Abgabe für das Jahr 2023 ausgesetzt wurde, wird die CO2-Abgabe im Jahr 2025 nochmals erhöht. Der Preis für eine Tonne ausgestoßenes CO2 steigt auf 55 Euro pro Tonne, was bedeutet, dass die Energiekosten ebenfalls ansteigen. Zu beachten ist, dass Vermieter verpflichtet sind, einen Teil der Steuer zu übernehmen.

Dürfen bestehende Heizungen in 2025 weiter betrieben werden?

Ja, bestehende Heizungen dürfen auch im Jahr 2025 weiter betrieben werden. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, sieht vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung betrifft jedoch nur den Einbau neuer Heizsysteme. Bereits vorhandene Öl- und Gasheizungen können weiterhin genutzt und bei Bedarf repariert werden.

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