Wie wirkt sich die Corona-Krise auf Immobilienkredite aus?
Kurzarbeit, drohender Arbeitslosigkeit oder gar Insolvenz: Viele Bauherrn oder Eigentümer, die durch die Corona-Krise in eine unsichere finanziellen Lage geraten, machen sich Sorgen, wie sie die Raten für ihren Immobilienkredit abbezahlen können. Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen zum Immobilienkredit in Zeiten von Corona.
Inhaltsverzeichnis
Was tun, wenn ich meinen Immobilienkredit nicht mehr abzahlen kann?
Soll ich einen neuen Immobilienkredit in der Corona-Krise aufnehmen?
Was tun, wenn ich meinen Immobilienkredit in der Corona-Krise nicht mehr abzahlen kann?
Bei bestimmten finanziellen Notlagen bieten Bankinstitute ihren Darlehensnehmern Lösungen, die den Immobilienkredit auch in dieser Zeit absichern – so auch im aktuellen Ausnahmezustand durch das Coronavirus:
Stundung
Seit 1. April 2020 gelten für Immobilienbesitzer, die durch die aktuelle Situation in Zahlungsschwierigkeiten geraten, neue gesetzliche Regelungen: Wenn sie die Raten für Ihren Immobilienkredit in der Corona-Krise nicht mehr bedienen können, können sie die Monatsraten Ihres Immobilienkredits für die Monate April 2020 bis Juni 2020 komplett stunden. Das heißt: Sie haben die Möglichkeit, die Raten zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlen. Die gestundeten Monatsraten werden in der Regel an die Kreditlaufzeit angehängt. Um eine Stundung zu erwirken, müssen Kreditnehmer belegen, dass ihre Einkommenseinbußen durch die Corona-Krise so hoch sind, dass die bisher vereinbarten Ratenzahlungen einen angemessenen Lebensunterhalt gefährden würden. Die neue Regelung gilt nur für Immobilienkredite, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden.
Senkung des Tilgungssatzes
Wurde im Darlehensvertrag ein Tilgungssatzwechsel vereinbart, haben Kreditnehmer die Möglichkeit, den Tilgungssatz ihres Immobilienkredits in der Corona-Krise zu senken. Durch die Reduzierung der Kredittilgung verlängert sich die Laufzeit des Darlehensvertrags. In welcher Höhe die Tilgung aufgrund des Coronavirus gesenkt werden kann, variiert je nach Vertrag und Kreditgeber.
Aussetzung der Tilgung
Können Kreditnehmer die Monatsraten für ihren Immobilienkredit in der Corona-Krise nicht zahlen, räumen die Banken ihnen die Möglichkeit ein, die Tilgung vorübergehend ganz aussetzen. In diesem Fall ist nur der Zinsanteil weiterzuzahlen. Inwieweit sich dadurch die Finanzierung einer Immobilie verteuert, ist von der Laufzeit des Kredits abhängig. Normalerweise wird die Option der Tilgungsaussetzung bereits im Baufinanzierungsvertrag festgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Bank die Tilgungsaussetzung im Einzelfall auch ohne vertragliche Vereinbarung gewähren.
Restschuldversicherung
Haben Sie sich als Kreditnehmer gegen plötzliche Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit mit einer Restschuldversicherung abgesichert, gilt diese auch für Ihren Immobilienkredit in der Corona-Krise. Sobald Sie den Kredit nicht mehr bedienen können, greift die Restschuldversicherung und begleicht die Ratenzahlungen für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten.
Wichtig:
Die Möglichkeiten, einen Immobilienkredit in der Corona-Krise an die finanzielle Situation des Kreditnehmers anzupassen variieren von Bank zu Bank. Ist ein Zahlungsverzug durch die Corona-Pandemie abzusehen, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Bankberater in Verbindung setzen. Die meisten Banken haben angekündigt, gemeinsam mit ihren Kunden nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen.
Lohnt sich der Verkauf der Immobilie in der Corona-Krise?
Ist es trotz oben genannter Optionen nicht möglich den Immobilienkredit in der Corona-Krise abzuzahlen, ist der Hausverkauf oder Wohnungsverkauf eine weitere Lösung, um eine finanzielle Notlage oder gar eine Zwangsversteigerung abzuwenden. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, erhalten Sie in der Regel ein halbes Jahr Aufschub von der Bank, um einen Käufer für Ihre Immobilie zu finden. Kommt es zum erfolgreichen Verkauf, kündigt der Kreditnehmer seinen Baufinanzierungsvertrag und begleicht die Restschuld des Darlehens durch den Verkaufserlös.
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