Corona-Pandemie: Diese Rechte haben Mieter jetzt
Die Corona-Krise verlangt uns einiges ab. In vielen Unternehmen gibt es Kurzarbeit, einige Arbeitnehmer haben ihren Job direkt verloren. Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur
Abmilderung der Corona-Pandemie eine Grundlage geschaffen, um die finanziellen Folgen für verschiedenen Personengruppen aufzufangen. Auch die Rechte von Mietern stärkt der Gesetzgeber.
Inhaltsverzeichnis
Welche Regelungen gibt es für Mieter in der aktuellen Situation?
Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich meine Miete nicht bezahlen kann?
Werden Strom, Wasser oder Internet abgestellt, wenn ich nicht zahlen kann?
Welche Regelungen gibt es für Mieter in der aktuellen Situation?
Wer seine Miete und die Betriebskostenabrechnung aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht zahlen kann, darf die Mietzahlungen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 aussetzen. Wichtig ist, dass die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich aus der Covid-19-Pandemie resultiert. Dafür müssen Sie dem Vermieter gegenüber einen glaubhaften Nachweis erbringen. Eine Mitteilung, dass Sie die Mietzahlungen derzeit nicht bewältigen können, reicht nicht aus.
Welche Unterlagen sind dem Vermieter vorzulegen?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dem Vermieter genau darzulegen ist, warum die Mietzahlungen ausbleiben. Diese Dokumente dienen als Nachweis:
Bestätigung des Arbeitgebers über verminderte Lohnzahlungen
Kopien von Anträgen auf staatliche Unterstützungsleistungen
Andere Unterlagen, aus denen sich die Probleme Ihrer finanziellen Notlage ergeben
Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich meine Miete nicht bezahlen kann?
Keinesfalls sollten Sie einfach die Mietzahlungen einstellen. Idealerweise nehmen Sie direkt Kontakt mit Ihrem Vermieter auf, um die Situation zu besprechen. Informieren Sie den Vermieter über Ihre aktuelle Lage und legen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen fest.
Wann muss ich die rückständige Miete zahlen?
Die Mietzahlungen werden den gesetzlichen Vorgaben nach aufgeschoben. Derzeit ist vorgesehen, dass die rückständige Miete spätestens bis zum 31. Juli 2022 überwiesen werden muss. Treffen Sie idealerweise eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Vermieter über die Rückzahlungsmodalitäten.
Kann mein Vermieter mir wegen des Rückstands kündigen?
Üblicherweise ist ein Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit zwei
Monatsmieten in Folge im Rückstand ist. Während der Covid-19-Pandemie ist diese Regelung außer Kraft gesetzt. Einem Mieter, der wegen der Krisensituation die Miete schuldig bleibt, darf nicht gekündigt werden. Andere Gründe für die Kündigung sind jedoch zulässig, sofern Sie nichts mit der aktuellen Corona-Pandemie zu tun haben.
Bekomme ich während der Corona-Krise Wohngeld?
Ob Sie Wohngeld beantragen können, ist von Ihrer Einkommenssituation abhängig. Als Grundlage dient das Einkommen, das Sie in den kommenden zwölf Monaten erwarten. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach bestimmten Kriterien:
der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
der Höhe des gesamten Einkommens aller im Haushalt lebenden Personen
der Höhe der Miete
Bei Fragen und der Antragstellung unterstützt Sie die zuständige Behörde Ihres Wohnorts.
Werden Strom, Wasser oder Internet abgestellt, wenn ich nicht zahlen kann?
Wenn Sie wegen der Corona-Pandemie Zahlungen für die Grundversorgung nicht bewältigen können, sind Sie berechtigt, auch diese Leistungen bis Ende Juni 2020 auszusetzen. Nehmen Sie dazu am besten Kontakt mit dem jeweiligen Anbieter auf. Auch hier gilt wie bei den Mietzahlungen: Die finanziellen Probleme müssen direkt aus der Corona-Krise resultieren. Die entsprechenden Rechnungen sind dann später zu begleichen.
Darf ich eine Mietminderung veranlassen?
Ohne Grund dürfen Sie keine Mietminderung veranlassen. Nur wenn die gemietete Wohnung oder das Haus Mängel aufweisen, sind Sie zu einer Mietminderung berechtigt. So haben Sie unter anderem das Recht, bei einem nicht nutzbaren Fahrstuhl oder einer defekten Heizung die Miete zu mindern. Genaue Regelungen dazu liefert das BGB. In der aktuellen Corona-Lage gelten bestimmte Kontaktbeschränkungen, die die Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen unter Umständen verbietet. Eine endgültige Regelung dazu gibt es bisher nicht. Es ist jedoch anzunehmen, dass eine Mietminderung aufgrund dieser Beschränkungen nicht zulässig ist.
Rechte für Mieter während COVID-19 – FAQs
Was passiert, wenn ich meine Miete aktuell nicht zahlen kann?
Wer seine Miete oder die Betriebskosten aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht zahlen kann, darf die Mietzahlungen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 aussetzen. Wichtig ist, dass die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich aus der Covid-19-Pandemie resultiert. Dafür müssen Sie dem Vermieter gegenüber einen glaubhaften Nachweis erbringen (z.B. eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers). Eine Mitteilung, dass Sie die Mietzahlungen derzeit nicht bewältigen können, reicht nicht aus. Mehr zum Thema lesen
Wann muss ich die rückständige Miete zahlen?
Die Mietzahlungen werden den gesetzlichen Vorgaben nach aufgeschoben. Derzeit ist vorgesehen, dass Mieter die rückständige Miete spätestens bis zum 31. Juli 2022 überweisen müssen. Treffen Sie idealerweise eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Vermieter über die Rückzahlungsmodalitäten. Weiter informieren
Kann mein Vermieter mir wegen des Rückstands kündigen?
Üblicherweise ist ein Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Folge im Rückstand ist. Während der Covid-19-Pandemie ist diese Regelung außer Kraft gesetzt. Einem Mieter, der wegen der Krisensituation die Miete schuldig bleibt, darf nicht gekündigt werden. Andere Gründe für die Kündigung sind jedoch zulässig, sofern Sie nichts mit der aktuellen Corona-Pandemie zu tun haben. Jetzt mehr erfahren
Werden Strom, Wasser oder Internet abgestellt, wenn ich nicht zahlen kann?
Wenn Sie wegen der Corona-Pandemie Zahlungen für die Grundversorgung nicht bewältigen können, sind Sie berechtigt, auch diese Leistungen bis Ende Juni 2020 auszusetzen. Nehmen Sie dazu am besten Kontakt mit dem jeweiligen Anbieter auf. Auch hier gilt wie bei den Mietzahlungen: Die finanziellen Probleme müssen direkt aus der Corona-Krise resultieren. Die entsprechenden Rechnungen sind dann später zu begleichen. Mehr zum Thema lesen
Themengebiet: Corona und die Immobilienwirtschaft
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