Hier würden Sie das Bild eines Paares beim Umzug in zeiten vom Coronavirus sehen.

Umzug in Zeiten von Corona: Was ist erlaubt?

Clarissa Bethke

Clarissa Bethke

Immobilienredakteurin

Kontaktverbot und Mindestabstand: Was bedeuten die aktuellen Corona-Regeln eigentlich für einen Umzug? Wer eine neue Wohnung sucht, seinen Mietvertrag vielleicht schon gekündigt hat und auf den gepackten Umzugskartons sitzt, hat derzeit viele Fragen. Hier erfahren Sie, was bei einem Umzug in Zeiten von Corona erlaubt und was verboten ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. Darf ich trotz Corona umziehen?

  2. Dürfen Freunde trotz Corona beim Umzug helfen?

  3. Wie führen Umzugsunternehmen in Corona-Zeiten Umzüge durch?

  4. COVID-19: Wie kann ich das Ansteckungsrisiko bei einem Umzug verringern?

  5. Umzug in Zeiten von Corona: Was ist bei der Organisation zu beachten?

  6. Sind Wohnungsbesichtigungen während der Corona-Pandemie erlaubt?

Darf ich trotz Corona umziehen?

Die Corona-Pandemie hat das öffentliche Leben in Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, weitgehend lahmgelegt. Umzuziehen ist aktuell im gesamten Bundesgebiet jedoch trotz der Einschränkungen prinzipiell möglich – wenn die Voraussetzungen stimmen. Denn stehen Personen unter Quarantäne, ist ein Wohnungswechsel untersagt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Gesundheitsamt dem Umzug in Zeiten von Corona ausdrücklich zustimmt.

Auch im Hinblick auf die Umzugshelfer gibt es klare Regeln in Zeiten von Corona.

Dürfen Freunde trotz Corona beim Umzug helfen?

In der Regel ist ein Umzug in Corona-Zeiten nur mit Umzugs-Profis möglich. Doch es gibt Ausnahmen. In Nordrhein-Westfalen etwa gilt für private Umzüge während der Corona-Krise laut Internetseite des Landes, dass Verwandte in gerader Linie, Ehepartner, Lebenspartner und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen beim Umzug helfen dürfen. Die Stadt Essen weist darauf hin, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern unbedingt einzuhalten ist. Auch dürfen Umzugshelfer nicht gemeinsam in einem Auto fahren. Das Land Berlin untersagt private Umzüge mit Hilfe von Freunden, ein Umzug mit Helfern aus dem familiären und häuslichen Umfeld ist erlaubt.

Hinweis:

Wenn Sie während der Corona-Pandemie umziehen, gibt das zuständige Ordnungsamt Auskunft darüber, was erlaubt ist und bei welchen Verstößen gegen das Kontaktverbot ein Bußgeld droht.

Wie führen Umzugsunternehmen in Corona-Zeiten Umzüge durch?

Umzugsunternehmen arbeiten trotz der Corona-Krise weiter. Um das Ansteckungsrisiko mit COVID-19 für Mitarbeiter und Umziehende so gering wie möglich zu halten, unterliegen auch professionelle Umzüge in Corona-Zeiten strengen Sicherheitsmaßnahmen. Für Möbelspeditionen bedeuten die Hygienevorschriften oft einen Mehraufwand. Dadurch können für Kunden Mehrkosten entstehen, die bei Vertragsabschluss nicht immer berücksichtigt werden konnten. Auch ist es möglich, dass sich durch Corona der Umzug verzögert oder länger dauert als geplant.

COVID-19: Wie kann ich das Ansteckungsrisiko bei einem Umzug verringern?

Bei einem Umzug ist das Corona-Ansteckungsrisiko genauso groß, wie bei anderen Menschenansammlungen. Um eine Infektion zu vermeiden, ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern dringend erforderlich. Tragen Sie Mundschutz, um andere vor einer eventuellen Ansteckung zu schützen. Daneben sind Hygieneregeln, wie häufiges Händewaschen oder die Nies- und Hustenetikette einzuhalten. Zum Schutz vor dem Coronavirus ist beim Umzug eine gute Belüftung der Räumlichkeiten hilfreich. In gut
gelüfteten Räumen sinkt das Ansteckungsrisiko. Oberflächen, insbesondere Türklinken und Wasserhähne, sollten gründlich gereinigt werden, um einer möglichen Ansteckung beim Wohnungswechsel durch eine Corona-Schmierinfektion entgegen zu wirken. Mehr zur hygienischen Reinigung in Zeiten von Corona erfahren Sie in unserem Artikel “Hier können sich Corona-Viren in Ihrer Immobilie sammeln”.

Umzug in Zeiten von Corona:
Was ist bei der Organisation zu beachten?

  • Umziehende, die eine Infektion erlitten haben, Kontakt zu Corona positiven Personen hatten oder aus einem Risikogebiet kommen, sollten frühzeitig ihr Umzugsunternehmen informieren.

  • Häufig können zurzeit Halteverbotszonen für die Möbelspedition nicht vom Amt eingerichtet werden. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Möbelspediteur, damit alternative Lösungen gefunden werden können.

  • Zum Schutz der Mitarbeiter sollten Umziehende, wenn möglich, keinen Kontakt zu diesen halten. Durch das Erstellen eines Stellplans für die neue Wohnung oder das Markieren von Abstellflächen für Möbel, müssen Umziehende nicht unbedingt anwesend sein.

  • Wer privat umzieht, kann weiterhin Transporter ausleihen. Bereits erfolgte Buchungen für Leihwagen bleiben bestehen.

  • Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.

Hinweis:

Beachten Sie auch unsere generellen Umzugstipps für einen reibungslosen Umzug.

Sind Wohnungsbesichtigungen während der Corona-Pandemie erlaubt?

Wenn keine absolute Dringlichkeit besteht, sollte auf Wohnungsbesichtigungen in der Corona-Krise verzichtet werden. Lässt sich ein Besichtigungstermin nicht aufschieben, weil zum Beispiel eine Wohnung gekündigt wurde oder verkauft werden soll, sind nur Einzelbesichtigungen unter Einhaltung der Hygieneauflagen der Gesundheitsbehörden möglich. Massenbesichtigungen sind vorerst untersagt.

Beim Immobilienverkauf mit Homeday stellen unsere Makler Kaufinteressenten die Immobilie in einer virtuellen Besichtigungstour vor. Nur Kaufinteressenten mit einem besonders großen Interesse wählen wir im Nachgang für eine Vor-Ort-Besichtigung aus. Diese findet selbstverständlich im Rahmen der aktuellen Regelungen der Bundesregierung und unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen statt.

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Umzug während Corona-Krise – FAQs

Kann ich während der Corona-Krise umziehen?

Trotz der aktuellen Kontaktbeschränkungen sind Umzüge grundsätzlich möglich. Dabei sind jedoch einige Voraussetzungen zu beachten: Personen in Quarantäne ist der Wohnungswechsel nur in äußersten Ausnahmefällen erlaubt. Das Gesundheitsamt erteilt in diesem Fall die jeweilige Erlaubnis. Was bei der Organisation Ihres Umzugs in Corona-Zeiten noch zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Was bedeuten die aktuellen Kontaktbeschränkungen für Umzüge?

Während der Kontaktbeschränkungen ist ein Umzug in der Regel nur mit Hilfe eines professionellen Umzugsunternehmens umzusetzen. In einigen Bundesländer ist es jedoch auch möglich, mit der Unterstützung von Freunden oder Angehörigen umzuziehen. Auskunft erteilt das jeweils zuständige Ordnungsamt. Über weitere Regelungen zum Umzug in Zeiten von Corona informieren wir Sie hier.

Wie funktioniert der Umzug in Corona-Zeiten?

Durch die Kontaktbeschränkungen gibt es bei einem Umzug derzeit einige Besonderheiten zu beachten. So sollten Umziehende etwa den Kontakt zu Speditionsmitarbeitern und Umzugshelfern möglichst reduzieren. Dabei kann ein vorgefertigter Stellplan für Mobiliar in der neuen Wohnung helfen. Als Hygienemaßnahme empfiehlt es sich, beim Umzug oft berührte Flächen wie Türgriffe regelmäßig zu reinigen. Tipps zur Organisation Ihres Umzugs in Zeiten von Corona finden Sie hier.

Können Freunde trotz Corona beim Umzug helfen?

In der Regel ist ein Umzug in Corona-Zeiten nur mit Umzugs-Profis möglich. Dies soll sicherstellen, dass die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen beachtet und die Ansteckungsgefahren gering gehalten werden. Es gibt in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedliche Ausnahmen. So ist es in einigen Ländern möglich, dass auch direkte Familienangehörige oder Freunde beim Umzug helfen. Auskunft gibt hier das jeweilige Ordnungsamt.

Können Wohnungsbesichtigungen trotz Corona stattfinden?

Auf Besichtigungen sollte aktuell möglichst verzichtet werden. Lässt sich ein Termin nicht aufschieben, können jedoch Einzelbesichtigungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden. Beim Immobilienverkauf mit Homeday stellen unsere Makler Kaufinteressenten die Immobilie in einer virtuellen Besichtigungstour vor. Vor-Ort-Besichtigungen finden nur für einen vorausgewählten Kreis mit starkem Kaufinteresse und unter Einhaltung strenger Hygieneregeln statt –– das Einverständnis aller Beteiligter vorausgesetzt. Mehr dazu finden Sie hier.

Themengebiet: Corona und die Immobilienwirtschaft

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.

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