Hier würden Sie das Bild eines Globus sehen als Veranschaulichung des Coronavirus in Europa und die Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft.

Coronavirus in Europa – diese Regelungen gelten auf europäischen Wohnungsmärkten

Clarissa Bethke

Clarissa Bethke

Immobilienredakteurin

Die Corona-Krise wirkt sich auch auf den Wohnungsmarkt aus. In Deutschland ist es Mietern per Gesetz möglich, die Miete für bis zu drei Monate zu stunden. Doch wie gehen eigentlich
andere europäische Länder mit der Krise auf dem Wohnungsmarkt um? Erfahren Sie hier, welche Regelungen es in Spanien, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien gibt.

  1. Wohnungwirtschaft in Spanien

  2. Wohnungwirtschaft in Italien

  3. Wohnungwirtschaft in Frankreich

  4. Wohnungwirtschaft in den Niederlanden

  5. Wohnungwirtschaft in Großbritannien

Hinweis:

Welche Rechte für Mieter und Vermieter in Deutschland während der Corona-Pandemie gelten, können Sie in unseren Ratgeber-Artikeln nachlesen:

Diese Rechte haben Vermieter jetzt

Diese Rechte haben Mieter jetzt

Welche Corona-Maßnahmen gibt es in Spanien für Mieter?

Spanien ist von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Die spanische Regierung
erleichtert mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket die Auswirkungen von COVID-19 für seine Bevölkerung. Vorgesehen sind auch Maßnahmen für Mieter. So gibt es etwa für schutzbedürftige Mieter Zugang zu staatlich geförderten Mikrokrediten. Möglich sind Kredite in Höhe von 900 Euro für die Miete sowie 200 Euro für die Nebenkosten. Zudem können auslaufende Mietverträge um sechs Monate verlängert werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass jemand wegen der Corona-Krise auf der Straße landet. Zwangsräumungen bei ausfallenden Mietzahlungen sind ebenfalls verboten. Diese Regelung gilt auch für Eigentümer, die die Raten für ihren Immobilienkredit wegen der aktuellen Situation nicht mehr zahlen können.

Wie regelt die italienische Regierung die Corona-Krise in der Wohnungswirtschaft?

Italien leidet extrem unter der Corona-Krise. Die Regierung hat daher ein großes Hilfspaket auf den Weg gebracht. Unter anderem sind Zwangsräumungen bis zum 30. Juni 2020 verboten. Wer als Selbständiger und Freiberufler tätig ist und die Raten für seine Immobilienfinanzierung nicht mehr bewältigen kann, ist berechtigt, die Zahlungen bis zu eineinhalb Jahre auszusetzen. Voraussetzung ist ein Nachweis für den Vermieter, dass das Einkommen des Mieters aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens ein Drittel gesunken ist.

Welche Regelungen gelten für die Wohnungswirtschaft in Frankreich?

Frankreich unterstützt gewerbliche Mieter, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dazu hat die Regierung Mitte März 2020 mitgeteilt, dass die Zahlungen der Gewerbemieten und der Nebenkosten ausgesetzt sind. Zwangsräumungen von gewerblichen Mietern sind ebenfalls ausgeschlossen. Anders als andere europäische Staaten hat das Land bisher keine Regelungen für private Mieter oder Vermieter beschlossen.

Wie sehen die Corona-Maßnahmen für Mieter und Vermieter in den Niederlanden aus?

In den Niederlanden gibt es keine konkreten Regelungen oder Gesetze der Regierung für Mieter und Vermieter. Seitens des nationalen Verbandes AEDES gibt es einige Handlungsempfehlungen für beide Seiten. So raten die Experten Vermietern unter anderem zu "flexiblen" Handhabungen, sofern Mieter finanziell stark von der Corona-Krise betroffen sind. Zwangsräumungen sollen ebenfalls möglichst vermieden werden.

Welches Konzept gibt es in der britischen Wohnungswirtschaft?

In Großbritannien haben Schuldner die Möglichkeit, die Rate ihrer Immobilienfinanzierung für bis zu drei Monate zu stunden. Ausgesetzt wurden Zwangsräumungen im Vereinigten Königreich bisher nicht, die Regierung ist jedoch dazu im Gespräch. Zudem gibt es vom Dachverband der britischen Wohnungswirtschaft, der National Housing Federation, verschiedene Handlungsempfehlungen für Vermieter. Ziel ist, dass kein Mieter aufgrund der aktuellen Krise sein Heim verliert.

Hinweis:

Sie besitzen eine vermietete oder unvermietete Immobilie in Deutschland und denken darüber nach, diese zu verkaufen? Mit unserer kostenlosen Online-Bewertung erfahren Sie schnell und unverbindlich, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist.

Online-Bewertung

Online-Bewertung

Grobe Wertspanne

Ergebnis sofort

Kostenlos & unverbindlich

Coronavirus in Europa – FAQs

Welche Corona-Maßnahmen regeln aktuell den europäischen Wohnungsmarkt?

In vielen Ländern Europas legen Regierungen Maßnahmen fest, die Mieter entlasten. In Deutschland können Mieter Zahlungen für drei Monate stunden und bis 2022 nachzahlen. In Spanien unterstützt die Regierung mit Mikrokrediten und setzt wie Deutschland Räumungen aus, während in Frankreich der Fokus bisher vor Allem bei gewerblichen Mietern liegt. Wie andere europäische Staaten auf die Herausforderungen reagieren, erfahren Sie hier.

Welche Corona-Maßnahmen gelten für Mieter in Spanien?

Die spanische Regierung unterstützt die Bevölkerung mit einem weitreichenden Maßnahmenpaket. Das Land ist von COVID-19 besonders betroffen, weshalb der Staat Mietern geförderte Mikrokredite gewährt. Zum Schutz vor Wohnungslosigkeit können auslaufende Mietverträge zudem um sechs Monate verlängert werden. Auch Zwangsräumungen bei ausfallenden Mietzahlungen sind aktuell verboten.

Wie regelt die italienische Regierung die Corona-Krise in der Wohnungswirtschaft?

Die italienische Regierung hat ein umfangreiches Hilfspaket auf den Weg gebracht. So sind Zwangsräumungen bis zum 30. Juni 2020 verboten. Auch Selbständige, die die Raten für ihren Immobilienkredit nicht mehr stemmen können, können Zahlungen bis zu eineinhalb Jahre aussetzen. Welche Regelungen in anderen europäischen Ländern gelten, erfahren Sie hier.

Wie schützt Frankreich Mieter in Zeiten von Corona?

Anders als Deutschland hat Frankreich bisher keine Regelungen für private Mieter oder Vermieter beschlossen. Gewerbliche Mieter, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, erhalten staatliche Unterstützung. Zahlungen von Gewerbemieten sind hingegen inklusive Nebenkosten ausgesetzt. Außerdem sind Zwangsräumungen von gewerblichen Mietern aktuell ausgeschlossen.

Themengebiet: Corona und die Immobilienwirtschaft

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.

Lesen Sie jetzt: