Coronavirus in Europa – diese Regelungen gelten auf europäischen Wohnungsmärkten
Die Corona-Krise wirkt sich auch auf den Wohnungsmarkt aus. In Deutschland ist es Mietern per Gesetz möglich, die Miete für bis zu drei Monate zu stunden. Doch wie gehen eigentlich
andere europäische Länder mit der Krise auf dem Wohnungsmarkt um? Erfahren Sie hier, welche Regelungen es in Spanien, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien gibt.
Hinweis:
Welche Rechte für Mieter und Vermieter in Deutschland während der Corona-Pandemie gelten, können Sie in unseren Ratgeber-Artikeln nachlesen:
Welche Corona-Maßnahmen gibt es in Spanien für Mieter?
Spanien ist von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Die spanische Regierung
erleichtert mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket die Auswirkungen von COVID-19 für seine Bevölkerung. Vorgesehen sind auch Maßnahmen für Mieter. So gibt es etwa für schutzbedürftige Mieter Zugang zu staatlich geförderten Mikrokrediten. Möglich sind Kredite in Höhe von 900 Euro für die Miete sowie 200 Euro für die Nebenkosten. Zudem können auslaufende Mietverträge um sechs Monate verlängert werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass jemand wegen der Corona-Krise auf der Straße landet. Zwangsräumungen bei ausfallenden Mietzahlungen sind ebenfalls verboten. Diese Regelung gilt auch für Eigentümer, die die Raten für ihren Immobilienkredit wegen der aktuellen Situation nicht mehr zahlen können.
Wie regelt die italienische Regierung die Corona-Krise in der Wohnungswirtschaft?
Italien leidet extrem unter der Corona-Krise. Die Regierung hat daher ein großes Hilfspaket auf den Weg gebracht. Unter anderem sind Zwangsräumungen bis zum 30. Juni 2020 verboten. Wer als Selbständiger und Freiberufler tätig ist und die Raten für seine Immobilienfinanzierung nicht mehr bewältigen kann, ist berechtigt, die Zahlungen bis zu eineinhalb Jahre auszusetzen. Voraussetzung ist ein Nachweis für den Vermieter, dass das Einkommen des Mieters aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens ein Drittel gesunken ist.
Welche Regelungen gelten für die Wohnungswirtschaft in Frankreich?
Frankreich unterstützt gewerbliche Mieter, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dazu hat die Regierung Mitte März 2020 mitgeteilt, dass die Zahlungen der Gewerbemieten und der Nebenkosten ausgesetzt sind. Zwangsräumungen von gewerblichen Mietern sind ebenfalls ausgeschlossen. Anders als andere europäische Staaten hat das Land bisher keine Regelungen für private Mieter oder Vermieter beschlossen.
Wie sehen die Corona-Maßnahmen für Mieter und Vermieter in den Niederlanden aus?
In den Niederlanden gibt es keine konkreten Regelungen oder Gesetze der Regierung für Mieter und Vermieter. Seitens des nationalen Verbandes AEDES gibt es einige Handlungsempfehlungen für beide Seiten. So raten die Experten Vermietern unter anderem zu "flexiblen" Handhabungen, sofern Mieter finanziell stark von der Corona-Krise betroffen sind. Zwangsräumungen sollen ebenfalls möglichst vermieden werden.
Welches Konzept gibt es in der britischen Wohnungswirtschaft?
In Großbritannien haben Schuldner die Möglichkeit, die Rate ihrer Immobilienfinanzierung für bis zu drei Monate zu stunden. Ausgesetzt wurden Zwangsräumungen im Vereinigten Königreich bisher nicht, die Regierung ist jedoch dazu im Gespräch. Zudem gibt es vom Dachverband der britischen Wohnungswirtschaft, der National Housing Federation, verschiedene Handlungsempfehlungen für Vermieter. Ziel ist, dass kein Mieter aufgrund der aktuellen Krise sein Heim verliert.
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