Haus vererben: wichtige Infos & Kosten

Haus vererben –
Wissenswertes rund um den Nachlass

Immobilien machen einen großen Teil des Vermögens aus. Immobilieneigentümer legen darum möglichst frühzeitig fest, wie Sie Ihr Haus vererben wollen. Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass nach ihrem Tod alles nach Wunsch verläuft. Möchten Sie später Ihre Immobilie vererben und dies zu Lebzeiten bestimmen? Hier erfahren Sie alles rund ums Thema Nachlassregelung. 

  1. Welche Formen der Nachlassregelung gibt es?

  2. Wer kann als Erbe eingesetzt werden, wenn Sie ein Haus vererben?

  3. Wie ist die gesetzliche Erbfolge, wenn Sie ein Haus vererben?

  4. Welchen Anteil erbt der Ehegatte wenn Sie ein Haus vererben?

  5. Welche besonderen Regelungen im Testament gibt es?

Welche Formen der Nachlassregelung gibt es?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren letzten Willen aufzusetzen, wenn Sie ein Haus vererben wollen: Ein handschriftliches Testament erstellen Sie selbst und unterzeichnen das Dokument anschließend mit Datum und Uhrzeit. Entscheiden Sie sich für ein notarielles Testament, erklären Sie Ihren letzten Willen vor einem Notar. Der beurkundende Notar übergibt das Testament dem zuständigen Nachlassgericht zur Verwahrung. Als Erblasser erhalten Sie einen Hinterlegungsschein, der Sie berechtigt, sich das Dokument aushändigen zu lassen. Die Kosten für das notarielle Testament richten sich nach den aufgeführten Vermögenswerten.

Neben einem Testament gibt es die Option, einen Erbvertrag aufzusetzen. Diesen setzen Sie als Erblasser im Gegensatz zum Testament nicht allein, sondern gemeinsam mit den Erben auf. Änderungen am Vertrag sind nur möglich, wenn alle Vertragsparteien zustimmen. Ein Erbvertrag beinhaltet häufig Regelungen zu einem lebenslangen Wohnrecht des überlebenden Ehegatten oder Bestimmungen über die Übernahme eventueller Pflege.

Hinweis:

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Wer kann als Erbe eingesetzt werden, wenn Sie ein Haus zu Lebzeiten vererben?

Wenn Sie ein Haus vererben wollen, können Sie jede beliebige Person als Erben einsetzen. Damit schließen Sie die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht aus: Denn jedem, der nach der gesetzlichen Rangfolge Erbe geworden wäre, steht der Pflichtteil zu. Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich nach der Erbquote. Dem Pflichtteilsberechtigten steht die Hälfte des Anteils zu, den er nach der normalen Erbfolge erhalten hätte.

Haus zu Lebzeiten vererben (Schenkung)

Bei jedem Erbe fällt die Erbschaftssteuer an. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad gibt es Freibeträge. Wenn sie zusätzlich zu anderen Vermögenswerten, eine Immobilie vererben möchten, kann der Freibetrag überschritten werden. Um dies zu vermeiden, kann das Haus durch einen Schenkungsvertrag verschenkt werden. Wichtig ist es hierbei zu beachten, dass die Schenkung 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgen muss, um die Freibeträge nutzen zu können.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge, wenn Sie eine Immobilie vererben?

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei werden als Erben zunächst Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und Kinder berücksichtigt. Die weitere Rangfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Zu unterscheiden sind Erben der ersten, zweiten und dritten Ordnung. Erben erster Ordnung sind Kinder und Enkelkinder des Erblassers. Bei Erben zweiter Ordnung handelt es sich um die Eltern des Erblassers, Geschwister und deren Kinder. Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern, Onkel, Tanten oder Cousinen und Cousins. Dabei gilt: Verwandte der ersten Ordnung schließen Erben nachfolgender Ordnung vom Erbe aus.

Hinweis:

Wenn Sie ein Haus vererben und kein Testament aufsetzen, bilden die gesetzlichen Erben nach Ihrem Tod eine Erbengemeinschaft. Nur alle Mitglieder der Gemeinschaft dürfen gemeinsam über den Besitz verfügen, ein Erbe allein hat keine Verfügungsgewalt. Lesen Sie mehr zum Thema Erbengemeinschaft in unserem Ratgeber-Artikel:
Die Erbengemeinschaft- Rechte und Pflichten

Welchen Anteil erbt der Ehegatte, wenn Sie ein Haus vererben?

Bei einem verheirateten Erblasser ist die Erbquote abhängig vom Güterstand und den Verwandten. Haben die Eheleute keine andere Regelung getroffen, gilt als gesetzlicher Güterstand die Zugewinngemeinschaft.

In diesem Fall besteht der Nachlass aus

  • dem Vermögen, das der Erblasser in die Ehe eingebracht hat

  • dem Vermögen, das der Erblasser während der Ehe erwirtschaftet hat

  • Erbschaften und Schenkungen, die er in dieser Zeit erhalten hat

Der Ehepartner kann im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge ein Viertel des gesamten Nachlassvermögens beanspruchen oder sich für den effektiven Zugewinn entscheiden. In diesem Fall steht dem Ehegatten die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens zu.

Leben die Ehegatten in einer Gütergemeinschaft, gehören das während der Ehe erworbene Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen beiden Ehegatten zur Hälfte. Stirbt ein Ehegatte, erhält der Überlebende ein Viertel als gesetzlichen Erbteil. Haben Sie während Ihrer Ehe gemeinsam eine Immobilie angeschafft, die Ihnen zu gleichen Teilen gehört und Sie wollen Ihr Haus vererben, steht dem Ehepartner also ein Viertel Ihrer Hälfte zu.

Bei der Gütertrennung wird das Vermögen jedes Ehegatten getrennt betrachtet. In diesen Fällen erhalten Ehegatten und Kinder jeweils den gleichen Anteil.

Zusätzlich zum Immobilienvermögen gibt es Mobiliar, Möbel und Haushaltsgegenstände, wenn Sie ein Haus vererben. Durch den sogenannten "Voraus" hat der Ehegatte einen Anspruch auf diese Dinge. Besteht die Erbengemeinschaft neben dem Ehegatten aus Verwandten erster Ordnung, stehen dem Ehepartner nur die Gegenstände zu, die er zu einer Haushaltsführung benötigt.

Sofern die gesetzliche Erbfolge eintritt, weil es kein Testament gibt, benötigen die Erben zur Legitimation einen Erbschein. Diesen brauchen Erben etwa, um das geerbte Immobilienvermögen umschreiben zu lassen.

Welche besonderen Regelungen im Testament gibt es?

Wollen Sie Vermögen und ein Haus vererben, können Sie im Testament bestimmte Anordnungen treffen. Gerade wenn eine Erbengemeinschaft entsteht, erleichtern Sie damit die spätere Abwicklung. Mit der Teilungsanordnung legen Sie fest, wie Ihre Erben das Vermögen aufteilen müssen. Sie haben die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der die korrekte Aufteilung Ihrer Verfügung übernimmt. Wollen Sie ein Haus vererben und Ihre Erben sollen den Besitz weiterhin gemeinsam verwalten, gelingt dies mit einem Teilungsverbot. Sofern Sie keine andere Frist bestimmen, gilt das Teilungsverbot für 30 Jahre.

Haus vererben – FAQ

Welche Formen der Nachlassregelung gibt es bei einem Haus?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein Haus zu vererben. So können Sie ein handschriftliches Testament erstellen und unter Angabe von Ort und Datum unterzeichnen. Bei einem notariellen Testament, erklären Sie Ihren letzten Willen vor einem Notar, welcher das Testament dem zuständigen Nachlassgericht zur Verwahrung übergibt. Neben einem Testament gibt es die Option, einen Erbvertrag aufzusetzen. Diesen setzen Sie als Erblasser gemeinsam mit den Erben auf. Änderungen am Vertrag sind nur möglich, wenn alle Vertragsparteien zustimmen.

Wer kann als Erbe eingesetzt werden, wenn Sie ein Haus vererben?

Sie können Ihr Haus an jede beliebige Person vererben. Allerdings schließen Sie die gesetzliche Erbfolge damit nicht aus: Jedem, der nach der gesetzlichen Rangfolge Erbe geworden wäre, steht der Pflichtteil zu. Die Höhe dessen bemisst sich nach der Erbquote. Dem Pflichtteilsberechtigten steht die Hälfte des Anteils zu, den er nach der normalen Erbfolge erhalten hätte. Mehr zum Thema Haus vererben

Wie ist die gesetzliche Erbfolge, wenn Sie eine Immobilie vererben?

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, um seine Immobilie zu vererben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Rangfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Zu unterscheiden sind Erben nach verschiedenen Ordnungen. Erben erster Ordnung sind Kinder und Enkelkinder des Erblassers. Bei Erben zweiter Ordnung handelt es sich um die Eltern des Erblassers, Geschwister und deren Kinder. Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern, Onkel, Tanten oder Cousinen und Cousins. Dabei gilt: Verwandte der ersten Ordnung schließen Erben nachfolgender Ordnung vom Erbe aus.

Welchen Anteil erbt der Ehegatte, wenn Sie ein Haus vererben?

Bei einem verheirateten Erblasser ist die Erbquote abhängig vom Güterstand und den Verwandten. Sofern nicht anders geregelt, gilt als gesetzlicher Güterstand die Zugewinngemeinschaft. Der Ehepartner kann ein Viertel des gesamten Nachlassvermögens oder die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens beanspruchen (effektiver Zugewinn). Leben die Ehegatten in einer Gütergemeinschaft, gehören das während der Ehe erworbene Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen beiden Ehegatten zur Hälfte. Stirbt ein Ehegatte, erhält der Überlebende ein Viertel als gesetzlichen Erbteil. Bei der Gütertrennung wird das Vermögen jedes Ehegatten getrennt betrachtet. In diesen Fällen erhalten Ehegatten und Kinder jeweils den gleichen Anteil. Weitere Informationen zum Thema Haus vererben

Themengebiet: Immobilienerbschaft

Hinweis:

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