Hier sehen Sie eine Frau, die sich über das Nachlassverzeichnis bei einer Immobilienerbschaft erkundigt.

Nachlassverzeichnis – wichtiges Dokument bei der Erbschaft

Manch ein Nachlass ist äußerst komplex. Kommen dann noch eine Erbengemeinschaft und/oder Anspruchsteller dazu, ist ein Nachlassverzeichnis hilfreich oder gar notwendig. Erfahren Sie in diesem Artikel, was das Nachlassverzeichnis ist, was unbedingt darin enthalten sein muss und welche Kosten auf Sie zukommen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist ein Nachlassverzeichnis?

  2. Wann ist ein Nachlassverzeichnis notwendig?

  3. Wie sieht der Inhalt eines Nachlassverzeichnisses aus?

  4. Was gehört in das Nachlassverzeichnis und was nicht?

  5. Wo bekomme ich ein Nachlassverzeichnis?

  6. Wie lange dauert ein notarielles Nachlassverzeichnis?

  7. Was kostet ein Nachlassverzeichnis?

  8. Was passiert, wenn falsche Angaben im Nachlassverzeichnis stehen?

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis (auch Nachlassinventar oder Nachlassaufstellung genannt) listet alle Gegenstände und Vermögenswerte eines Nachlasses auf. Ebenso beinhaltet es alle Gläubigerforderungen sowie Erbfallschulden, z. B. Bestattungskosten. Das Nachlassverzeichnis gibt einen genauen Überblick über die Gesamtheit eines Erbes, auf dessen Grundlage auch der Nachlasswert ermittelt wird. Die Wertangaben im Nachlassverzeichnis basieren auf dem jeweiligen Verkehrswert des Nachlassgegenstandes. Dieser ist vor allem bei Immobilien nicht immer einfach selbst zu ermitteln.

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Nachlasswert – wofür wird er benötigt?

Der Nachlasswert ist in verschiedenen Fällen wichtig. So wird er vom Finanzamt benötigt, um die Erbschaftssteuer zu berechnen. Möchte ein Berechtigter seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, muss dazu ebenfalls der Nachlasswert bekannt sein. Existieren Gläubiger, benötigen auch diese den Nachlasswert, um ihre Ansprüche entsprechend geltend zu machen. Des Weiteren basieren bestimmte Kosten auf dem Nachlasswert, beispielsweise für die eidesstattliche Versicherung oder das Erstellen eines notariellen Nachlassverzeichnisses.

Welche Arten von Nachlassverzeichnissen gibt es?

Grundsätzlich lassen sich das private oder einfache Nachlassverzeichnis und das offizielle oder notarielle Nachlassverzeichnis unterscheiden. In Deutschland können der Erbe oder die Erbengemeinschaft selbst ein einfaches Nachlassverzeichnis erstellen. Sie müssen dann sämtliche Nachlassgegenstände und Vermögenswerte des Verstorbenen aufnehmen. Dies kann zur Herausforderung werden, besonders wenn der Nachlass sehr umfangreich ist, er viele wertvolle Objekte enthält oder keine geordneten Unterlagen vorliegen. Wer mit der Erstellung der Nachlassaufstellung überfordert ist, sollte besser einen Notar damit beauftragen. In einigen Fällen ist das offizielle Nachlassverzeichnis sogar vorgeschrieben. Wer es dennoch in die eigene Hand nehmen möchte, findet mit diesem Nachlassverzeichnis-Muster zum Download eine kostenlose Vorlage.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis notwendig?

Ein Nachlassverzeichnis ist nicht bei jeder Erbschaft notwendig. Einige Situationen erfordern jedoch eines; die Erben müssen dann ein Nachlassverzeichnis erstellen oder erstellen lassen. Tun sie dies nicht, droht ein Zwangsgeld. Zu solchen Gegebenheiten gehören diese Fälle:

  • Der Erbnehmer ist minderjährig (gilt nur für seinen Erbteil).

  • Der Erblasser hat einen Testamentsvollstrecker beauftragt.

  • Es fällt Erbschaftssteuer an.

  • Es wird beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt.

Darüber hinaus kann eine Nachlassaufstellung in folgenden Situationen hilfreich sein:

  • Es besteht eine Erbengemeinschaft.

  • Es bestehen hohen Schulden des Erblassers oder Verdacht darauf.

Wer kann ein Nachlassverzeichnis verlangen?

Ein Nachlassverzeichnis ist außerdem erforderlich, wenn berechtigte Personen eine Auskunft darüber verlangen (§ 2314 BGB). Das sind zum Beispiel:

  • Enterbte Erbnehmer, die ihren Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen

  • Vermächtnisnehmer

  • Gläubiger des Erblassers

  • Nacherben

Fordern diese Personen das Nachlassverzeichnis, müssen sie dafür einen entsprechenden Antrag beim Nachlassgericht einreichen. Die Erben sind dann verpflichtet, die Aufstellung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Paragraf 1995 des BGB schreibt eine Frist zwischen mindestens einem Monat und maximal drei Monaten vor. Es kann jedoch eine Fristverlängerung beantragt werden. Verlangen Pflichtteilsberechtigte ein Nachlassverzeichnis, muss dieses immer von einem Notar erstellt werden. Ein privates Nachlassverzeichnis reicht dann nicht aus.

Wie sieht der Inhalt eines Nachlassverzeichnisses aus?

Ein Nachlassverzeichnis muss immer in schriftlicher Form aufgesetzt werden und ist nur mit Unterschrift des Erstellers, der auch für die Richtigkeit der Angaben haftet, gültig. Es müssen bestimmte Informationen aufgenommen werden. Dazu gehören:

  • Angaben zu den Personalien des Erblassers inklusive Familienstand und Auskunft über unterhaltsberechtigte Kinder

  • Informationen über die Nachlassmasse am Todestag inklusive vererbter Häuser, Bargeld, Hausrat, Fahrzeugen, Konten, etc. (die einzelnen Werte werden am Schluss summiert)

  • Nachlassverbindlichkeiten sowie eventuelle Schulden des Erblassers

Den Abschluss bildet die Vollständigkeitserklärung. Verschiedene Ergänzungsblätter bieten Platz für detaillierte Erläuterungen. Dieses kostenlose Nachlassverzeichnis-Muster bietet Unterstützung als Vorlage und steht zum Download bereit.

Was gehört in das Nachlassverzeichnis und was nicht?

Die folgende Übersicht verdeutlicht, welche Angaben und Informationen in das Nachlassinventar aufgenommen werden müssen und welche nicht.

Angaben, die aufgeführt werden: Angaben, die nicht aufgeführt werden:
Geldvermögen mit Bankverbindung (Bargeld, Konten, Wertpapierdepots, Bausparverträge, etc.) Erbschaftssteuer
Immobilien Kosten für Erbschein, Erbauseinandersetzung und Testamentseröffnung
Persönliche Gegenstände (Kleidung, Schmuck, Kunst, Technik, Musikinstrumente, Sammlungen, Fahrzeuge, etc.) Vermögenswerte, die nicht den Erben zu fallen
Hausrat (Möbel, Einrichtungsgegenstände, Besteck, Geschirr, Teppiche, etc.) Wohnrechte oder Nießbrauchrechte, sofern sie mit dem Tod des Erblassers enden
Unternehmensanteile Grabpflegekosten
Forderungen des Erblassers gegenüber Dritten (Steuerrückerstattungen, Schadenersatzansprüche, Darlehensansprüche, etc.) Vermächtnisse, sofern nicht anders geregelt
Versicherungsverträge Voraus des Ehegatten (§ 1932 BGB)
Geldwerte Rechte (Patente, Urheberrechte, etc.) Dreißigster (§ 1969 BGB)
Schulden des Erblassers (Hypotheken, unbezahlte Rechnungen, Kredite, Steuerschulden, etc.)
Erbfallschulden (Bestattungskosten, Kosten rund um den Nachlass, etc.)
Schenkungen und Zuwendungen, sofern nicht älter als zehn Jahre (Immobilien, fortlaufende Wohn- und Nießbrauchrechte, Unterhaltsforderungen, etc.)
Je nach Güterstand ggf. Zugewinn des überlebenden Ehegatten

Für die Angaben im Nachlassverzeichnis benötigen Sie den jeweiligen Verkehrswert des Nachlassgegenstandes. Besonders bei Immobilien ist dieser nicht immer einfach selbst zu ermitteln. Homeday hilft Ihnen dabei.

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Wo bekomme ich ein Nachlassverzeichnis?

Sofern die Erben nicht selbst das Nachlassverzeichnis erstellen können, wollen oder dürfen, wird ein Notar damit beauftragt. Der Notar ist dann dafür verantwortlich, sich einen Überblick über den kompletten Nachlass des Verstorbenen zu verschaffen. Dabei gilt eine Nachforschungspflicht. Die Erben haben eine Mitwirkungspflicht und müssen entsprechend Auskunft erteilen (§ 260 BGB).

Wie lange dauert ein notarielles Nachlassverzeichnis?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie lange die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dauert, da verschiedene Faktoren den Vorgang beeinflussen. Ist der Nachlass umfangreich, ist mehr Zeit einzuplanen. Gleiches gilt, wenn in den Unterlagen Chaos herrscht und/oder nicht alle Dokumente vorhanden sind. Müssen Sachverständige mit der Wertermittlung bestimmter Nachlassgegenstände beauftragt werden, kostet das ebenfalls Zeit. Genauso wie auch Auskünfte von Banken und Ämtern. Insgesamt ist also mit einer Zeit von mehreren Wochen für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu rechnen.

Was kostet ein Nachlassverzeichnis?

Die Kosten für ein Nachlassverzeichnis variieren. Für ein privat erstelltes, einfaches Nachlassverzeichnis fallen Kosten an, wenn Sachverständige und/oder Gutachter beauftragt werden. Sollte eine eidesstattliche Versicherung notwendig sein, werden dafür Kosten gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Diese richten sich nach dem Nachlasswert. Das Gleiche gilt für ein notarielles Nachlassverzeichnis, Notare berechnen dafür die zweifache Gebühr als Notarkosten.

Wer bezahlt das Nachlassverzeichnis?

Die Kosten für das Nachlassinventar werden zu den Nachlassverbindlichkeiten gezählt und daher auch aus dem Nachlass beglichen (§ 2314 BGB). Der Betrag für die eidesstattliche Versicherung muss hingegen von dem Erben entrichtet werden, der sie abgeben muss.

Was passiert, wenn falsche Angaben im Nachlassverzeichnis stehen?

Da ein notarielles Nachlassverzeichnis gemeinhin als rechtssicher anzusehen ist, können falsche Angaben nur in einem privaten Nachlassverzeichnis auftauchen. Besteht der Verdacht auf Fehler in der Aufstellung, kann ein notarielles Nachlassinventar angefordert werden. Alternativ kann der Ersteller auch dazu aufgefordert werden, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, mit der er die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Absichtliche Falschangaben können ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen.

Nachlassverzeichnis – FAQ

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis (auch Nachlassinventar oder Nachlassaufstellung genannt) listet alle Gegenstände und Vermögenswerte eines Nachlasses auf. Damit gibt es einen genauen Überblick über die Gesamtheit eines Erbes. Grundsätzlich lassen sich das private oder einfache Nachlassverzeichnis und das offizielle oder notarielle Nachlassverzeichnis unterscheiden.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis notwendig?

Ein Nachlassverzeichnis ist notwendig, wenn (einer) der Erbnehmer minderjährig ist, ein Testamentsvollstrecker beauftragt wurde, Erbschaftssteuer anfällt oder beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt wird. Ebenso muss eines erstellt werden, wenn berechtigte Personen es verlangen. Erfahren Sie hier mehr über Situationen, in denen ein Nachlassverzeichnis notwendig ist.

Wie sieht der Inhalt eines Nachlassverzeichnisses aus?

Ein Nachlassverzeichnis muss immer in schriftlicher Form aufgesetzt werden und ist nur mit Unterschrift des Erstellers gültig. Es müssen bestimmte Informationen zum Erblasser und zur Nachlassmasse aufgenommen werden. Den Abschluss bildet die Vollständigkeitserklärung. Verschiedene Ergänzungsblätter bieten Platz für detaillierte Erläuterungen.

Was gehört in das Nachlassverzeichnis und was nicht?

Im Nachlassverzeichnis werden unter anderem Angaben zum Geldvermögen, zu Immobilien, persönlichen Gegenständen, zum Hausrat und zu Schenkungen des Erblassers gemacht. Nicht aufgeführt werden hingegen die Erbschaftssteuer oder die Kosten für den Erbschein oder Grabpflegekosten. In dieser Übersicht sehen Sie, was in das Nachlassinventar gehört und was nicht.

Was kostet ein Nachlassverzeichnis?

Die Kosten für ein Nachlassverzeichnis variieren. Es fallen Kosten an, wenn Sachverständige und/oder Gutachter beauftragt werden oder eine eidesstattliche Versicherung notwendig ist. Auch der Notar berechnet für seine Arbeit Geld. Die Notarkosten belaufen sich auf die zweifache Gebühr gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Diese richtet sich nach dem Nachlasswert.

Themengebiet: Immobilienerbschaft

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