Ehegatten und Kinder haben mit 500.000 bzw. 400.000 Euro Vermögenswert den höchsten Freibetrag und müssen bis zu diesem Wert keine Schenkungssteuer zahlen. Bei Enkeln gilt das bis 200.000 Euro und bei unverheirateten Lebenspartnern nur bis 20.000 Euro.
Es ist also wichtig, zu wissen, welchen Wert Ihre Immobilie als Schenkungsgegenstand hat. Ein detailliertes Gutachten, das auch vor Gericht Bestand hat, fertigt ein Immobiliengutachter an. Für einen ersten Eindruck reicht aber auch eine weniger offizielle Bewertung aus.
Hinweis:
Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Mit der kostenlosen Immobilienbewertung von Homeday finden Sie es schnell und unverbindlich heraus.
Was ist ein Schenkungsvertrag?
Der Schenkungsvertrag hat seine Grundlage im BGB und dient der Absicherung einer Schenkung. Besonders bei der Schenkung größerer Vermögenswerte ist es ratsam, die Bedingungen vertraglich festzuhalten, um Streitigkeiten vorzubeugen. Da er rechtlich bindend ist, müssen sich beide Parteien an die Bedingungen im Schenkungsvertrag halten. Für den Schenkenden bedeutet dies, den Gegenstand der Schenkung herauszugeben. Der Beschenkte kann also die Schenkung einfordern, sofern die im Vertrag festgehaltenen Bedingungen erfüllt sind. Andersherum muss sich der Beschenkte an diese Verpflichtungen halten. Bei Schenkungen von Immobilien ist ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag sogar Pflicht. Hier finden Sie ein Schenkungsvertrag-Muster für eine Immobilie zum kostenlosen Download.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Formvorschriften eines Schenkungsvertrags von der Art der Schenkung abhängig. Eine sogenannte Handschenkung – der Beschenkte erhält den Schenkungsgegenstand sofort – muss nicht vertraglich abgesichert sein. Dies gilt in der Regel für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke sowie kleinere Geldbeträge.
Geht es hingegen um ein Schenkungsversprechen, wird der Gegenstand der Schenkung also erst später übergeben, muss dieses nach § 518 BGB Absatz 1 notariell beurkundet werden. Hat die Schenkung bereits stattgefunden, ist die Beurkundung durch einen Notar allerdings nicht nachträglich erforderlich.
Bei einer Grundstücksübertragung, also der Schenkung von Immobilien, ist in jedem Fall ein Schenkungsvertrag notwendig, der von einem Notar beurkundet werden muss. Zudem gilt die Schenkung erst mit der entsprechenden Änderung im Grundbuch.
Wann ist ein Schenkungsvertrag sinnvoll?
Ein Schenkungsvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn es um viel Geld oder wertvolle Gegenstände geht – auch wenn er nicht in jedem Fall vorgeschrieben ist. So lassen sich Rahmenbedingungen festhalten und Streitigkeiten vermeiden. Vor allem für den Schenker bietet der Schenkungsvertrag Absicherungsmöglichkeiten: So kann er Klauseln für einen Widerrufs- oder Rücktrittsvorbehalt einfügen. Widerruft der Schenker die Schenkung, ist der Beschenkte verpflichtet, den Schenkungsgegenstand wieder zurückzugeben. Bei einem Rücktritt kommt der in der Zwischenzeit angefallene Nutzen dazu.
Wie schreibe ich einen Schenkungsvertrag?