Schenkungsvertrag: Alle Infos & Muster

Der Schenkungsvertrag – Bedeutung, Tipps und Muster-PDF

Bei einer Schenkung ist es oft ratsam, einen Schenkungsvertrag abzuschließen. Hier erfahren Sie, wann dieser nötig ist, was es dabei zu beachten gibt und ob sich eine vertraglich geregelte Schenkung eigentlich rückgängig machen lässt. Außerdem erhalten Sie ein kostenloses Schenkungsvertrag-Muster für eine Immobilie zum Herunterladen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine Schenkung?

  2. Was ist ein Schenkungsvertrag?

  3. Welche Formvorschriften gelten bei einem Schenkungsvertrag?

  4. Wann ist ein Schenkungsvertrag sinnvoll?

  5. Wie schreibe ich einen Schenkungsvertrag?

  6. Welche Kosten fallen für einen Schenkungsvertrag an?

Was ist eine Schenkung laut Schenkungsvertrag (BGB)?

Eine Schenkung ist laut § 516 Absatz 1 BGB (bürgerliches Gesetzbuch) eine unentgeltliche Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. Immobilieneigentümer haben durch Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück ein eher großes Vermögen zu vererben oder zu verschenken. Daher fragen besonders sie sich, ob sie ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten per Schenkung an eine andere Person übertragen oder ob sie ihr Haus vererben und die gesetzliche Erbfolge per Testament ändern sollten.

Wer seine Immobilie via Schenkung übertragen möchte, sollte bedenken, dass dafür unter Umständen – ähnlich wie bei einer Erbschaft die Erbschaftssteuer – die Schenkungssteuer anfällt. Diese hängt vom Freibetrag ab, der wiederum an den Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem gekoppelt ist.

Die Spanne der Freibeträge liegt zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro.

Die Spanne der Freibeträge liegt zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro.

Ehegatten und Kinder haben mit 500.000 bzw. 400.000 Euro Vermögenswert den höchsten Freibetrag und müssen bis zu diesem Wert keine Schenkungssteuer zahlen. Bei Enkeln gilt das bis 200.000 Euro und bei unverheirateten Lebenspartnern nur bis 20.000 Euro.

Es ist also wichtig, zu wissen, welchen Wert Ihre Immobilie als Schenkungsgegenstand hat. Ein detailliertes Gutachten, das auch vor Gericht Bestand hat, fertigt ein Immobiliengutachter an. Für einen ersten Eindruck reicht aber auch eine weniger offizielle Bewertung aus.

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Was ist ein Schenkungsvertrag?

Der Schenkungsvertrag hat seine Grundlage im BGB und dient der Absicherung einer Schenkung. Besonders bei der Schenkung größerer Vermögenswerte ist es ratsam, die Bedingungen vertraglich festzuhalten, um Streitigkeiten vorzubeugen. Da er rechtlich bindend ist, müssen sich beide Parteien an die Bedingungen im Schenkungsvertrag halten. Für den Schenkenden bedeutet dies, den Gegenstand der Schenkung herauszugeben. Der Beschenkte kann also die Schenkung einfordern, sofern die im Vertrag festgehaltenen Bedingungen erfüllt sind. Andersherum muss sich der Beschenkte an diese Verpflichtungen halten. Bei Schenkungen von Immobilien ist ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag sogar Pflicht.  Hier finden Sie ein Schenkungsvertrag-Muster für eine Immobilie zum kostenlosen Download.

Welche Formvorschriften gelten bei einem Schenkungsvertrag laut BGB?

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Formvorschriften eines Schenkungsvertrags von der Art der Schenkung abhängig. Eine sogenannte Handschenkung – der Beschenkte erhält den Schenkungsgegenstand sofort – muss nicht vertraglich abgesichert sein. Dies gilt in der Regel für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke sowie kleinere Geldbeträge.

Geht es hingegen um ein Schenkungsversprechen, wird der Gegenstand der Schenkung also erst später übergeben, muss dieses nach § 518 BGB Absatz 1 notariell beurkundet werden. Hat die Schenkung bereits stattgefunden, ist die Beurkundung durch einen Notar allerdings nicht nachträglich erforderlich.

Bei einer Grundstücksübertragung, also der Schenkung von Immobilien, ist in jedem Fall ein Schenkungsvertrag notwendig, der von einem Notar beurkundet werden muss. Zudem gilt die Schenkung erst mit der entsprechenden Änderung im Grundbuch.

Wann ist ein Schenkungsvertrag sinnvoll?

Ein Schenkungsvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn es um viel Geld oder wertvolle Gegenstände geht – auch wenn er nicht in jedem Fall vorgeschrieben ist. So lassen sich Rahmenbedingungen festhalten und Streitigkeiten vermeiden. Vor allem für den Schenker bietet der Schenkungsvertrag Absicherungsmöglichkeiten: So kann er Klauseln für einen Widerrufs- oder Rücktrittsvorbehalt einfügen. Widerruft der Schenker die Schenkung, ist der Beschenkte verpflichtet, den Schenkungsgegenstand wieder zurückzugeben. Bei einem Rücktritt kommt der in der Zwischenzeit angefallene Nutzen dazu.

Wie schreibe ich einen Schenkungsvertrag?

Grundsätzlich können Sie einen Schenkungsvertrag selbst aufsetzen.

Grundsätzlich können Sie einen Schenkungsvertrag selbst aufsetzen.

Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten. In jedem Fall müssen Sie geschäftstüchtig sein. Verwenden Sie eine klare Sprache und machen Sie möglichst präzise Angaben.  Hier finden Sie ein Schenkungsvertrag-Muster für eine Immobilie zum kostenlosen Download.

Welche Punkte sollte der Schenkungsvertrag enthalten?

Wenn Sie einen Schenkungsvertrag selbst aufsetzen, sollten Sie darauf achten, dass er folgende Angaben enthält:

  • Name und Anschrift des Schenkenden

  • Name und Anschrift des Beschenkten

  • Genaue Informationen zum Schenkungsgegenstand

  • Das Schenkungsversprechen des Schenkenden

  • Die Annahmeerklärung des Beschenkten

  • Ggf. Auflagen, Gegenleistungen und Bedingungen

  • Ggf. Widerrufs- oder Rücktrittsklauseln*

  • Ggf. Angaben zu Vollzug, Transport und Kosten

  • Ggf. Angaben zur Erbanrechnung

*Die Widerrufs- und Rücktrittsklauseln sollten möglichst konkret festgehalten werden. Bestimmen Sie, was passiert, wenn der Beschenkte geschäftsunfähig wird oder stirbt, wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, er Hartz IV beantragt oder eine Scheidung ansteht. Regeln Sie zudem, wann genau der Schenkende die Schenkung zurückfordern kann – sei es im Hinblick auf die eigene Bedürftigkeit (Verarmung, Insolvenz, etc) oder weil sich der Beschenkte nicht an bestimmte Bedingungen gehalten hat. Decken Sie ebenso den möglichen Fall groben Undanks wie Beleidigung oder gar tätliche Angriffe ab.

Wollen Sie den Schenkungsvertrag aufsetzen, weil Sie eine Grundstücksübertragung planen, sollten zusätzliche Punkte in den Vertrag aufgenommen werden:

  • Angaben zur Auflassung

  • Angaben zum Übergang des Besitzes inklusive Nutzen und Lasten

  • Angaben zur Haftung

  • Angaben zu Steuern

Besonders bei der Schenkung von Immobilien sollten Sie sich überlegen, unter den Auflagen ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht in den Vertrag aufzunehmen. So können Sie das geschenkte Haus oder die geschenkte Wohnung lebenslang bewohnen bzw. sogar vermieten.

Trauen Sie sich nicht zu, den Schenkungsvertrag selbst zu schreiben, kann eine Schenkungsvertrag-Vorlage Abhilfe schaffen.

Welche Kosten fallen für einen Schenkungsvertrag an?

Ist für den Schenkungsvorgang keine notarielle Beurkundung nötig (Stichwort: Handschenkung) und setzen Sie den Vertrag selbst auf, entstehen keinerlei Kosten. Bedarf es einer Beurkundung durch einen Notar, richten sich die Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotkG) sowie dem Wert des Schenkungsgegenstands. Wird eine Immobilie per Schenkung übertragen, kommen noch die Grundbuchkosten dazu.

Gut zu wissen:

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Schenkungsvertrag – FAQ

Was ist ein Schenkungsvertrag?

Ein Schenkungsvertrag dient der Absicherung einer Schenkung. Er empfiehlt sich besonder bei der Schenkung größerer Vermögenswerte, um Streitigkeiten vorzubeugen. Da er rechtlich bindend ist, müssen sich beide Parteien an die Bedingungen im Schenkungsvertrag halten. Bei Schenkungen von Immobilien ist ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag sogar Pflicht.

Welche Formvorschriften gelten bei einem Schenkungsvertrag?

Eine sogenannte Handschenkung kommt ohne Formvorschrift aus. Dies gilt in der Regel für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke sowie kleinere Geldbeträge. Ein Schenkungsversprechen muss nach § 518 BGB Absatz 1 notariell beurkundet werden. Bei einer Immobilienübertragung ist in jedem Fall ein Schenkungsvertrag notwendig, der von einem Notar beurkundet werden muss. Mehr zum Thema Schenkungsvertrag

Ist eine Schenkung ohne Notar gültig?

Ob eine Schenkung ohne Notar gültig ist, hängt davon ab, um welche Art von Schenkung es sich handelt. Eine einfache Handschenkung gilt ohne notarielle Beurkundung. Erfolgt bei einem Schenkungsversprechen die Übergabe bereits vor der Beurkundung durch den eigentlich erforderlichen Notar, ist auch sie gültig. Bei der Schenkung von Immobilien ist die Hinzuziehung eines Notars Pflicht.

Wann ist ein Schenkungsvertrag sinnvoll?

Ein Schenkungsvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn es um viel Geld oder wertvolle Gegenstände geht. Vor allem der Schenker kann sich mit entsprechenden Klauseln für einen Widerrufs- oder Rücktrittsvorbehalt absichern.

Welche Punkte sollte der Schenkungsvertrag enthalten?

Der Schenkungsvertrag sollte unter anderem Angaben zum Schenkenden und Beschenkten sowie zum Schenkungsgegenstand enthalten. Weiter gilt es, das Schenkungsversprechen und die Annahme der Schenkung festzuhalten. Dazu kommen ggf. Auflagen und Widerrufs- oder Rücktrittsklauseln. Handelt es sich bei dem Schenkungsgegenstand um eine Immobilie sind weitere Klauseln des Schenkungsvertrags zu beachten.

Welche Kosten fallen für einen Schenkungsvertrag an?

Ist für den Schenkungsvorgang eine notarielle Beurkundung nötig, richten sich die Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotkG) sowie dem Wert des Schenkungsgegenstands. Wird eine Immobilie per Schenkung übertragen, kommen noch die Grundbuchkosten dazu.

Themengebiet: Immobilienerbschaft

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.

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