Der Schenkungsvertrag – Bedeutung, Tipps und Muster-PDF
Bei einer Schenkung ist es oft ratsam, einen Schenkungsvertrag abzuschließen. Hier erfahren Sie, wann dieser nötig ist, was es dabei zu beachten gibt und ob sich eine vertraglich geregelte Schenkung eigentlich rückgängig machen lässt. Außerdem erhalten Sie ein kostenloses Schenkungsvertrag-Muster für eine Immobilie zum Herunterladen.
Hier finden Sie einen Schenkungsvertrag-Muster für eine Immobilie zum kostenlosen Download.
Sie möchten ein Haus für eine Schenkung bewerten lassen?
Inhaltsverzeichnis:
Wie schreibe ich einen Schenkungsvertrag?
Grundsätzlich können Sie einen Schenkungsvertrag selbst aufsetzen.
Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten. In jedem Fall müssen Sie geschäftstüchtig sein. Verwenden Sie eine klare Sprache und machen Sie möglichst präzise Angaben. Hier finden Sie ein Schenkungsvertrag-Muster für eine Immobilie zum kostenlosen Download.
Welche Formvorschriften gelten bei einem Schenkungsvertrag laut BGB?
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Formvorschriften eines Schenkungsvertrags von der Art der Schenkung abhängig. Eine sogenannte Handschenkung – der Beschenkte erhält den Schenkungsgegenstand sofort – muss nicht vertraglich abgesichert sein. Dies gilt in der Regel für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke sowie kleinere Geldbeträge.
Geht es hingegen um ein Schenkungsversprechen, wird der Gegenstand der Schenkung also erst später übergeben, muss dieses nach § 518 BGB Absatz 1 notariell beurkundet werden. Hat die Schenkung bereits stattgefunden, ist die Beurkundung durch einen Notar allerdings nicht nachträglich erforderlich.
Bei einer Grundstücksübertragung, also der Schenkung von Immobilien, ist in jedem Fall ein Schenkungsvertrag notwendig, der von einem Notar beurkundet werden muss. Zudem gilt die Schenkung erst mit der entsprechenden Änderung im Grundbuch.
Was ist eine Schenkung laut Schenkungsvertrag (BGB)?
Eine Schenkung ist laut § 516 Absatz 1 BGB (bürgerliches Gesetzbuch) eine unentgeltliche Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. Immobilieneigentümer haben durch Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück ein eher großes Vermögen zu vererben oder zu verschenken. Daher fragen besonders sie sich, ob sie ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten per Schenkung an eine andere Person übertragen oder ob sie ihr Haus vererben und die gesetzliche Erbfolge per Testament ändern sollten.
Wer seine Immobilie via Schenkung übertragen möchte, sollte bedenken, dass dafür unter Umständen – ähnlich wie bei einer Erbschaft die Erbschaftssteuer – die Schenkungssteuer anfällt. Diese hängt vom Freibetrag ab, der wiederum an den Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem gekoppelt ist.