Quelle: Homeday-Provisionsvergleich
Während die Höhe der Maklerkosten bei Immobilienverkauf in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt ist, regelt die Aufteilung der Maklerkosten ein neues Gesetz. Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten schreibt vor, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerkosten trägt.
Was genau ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip regelt, dass derjenige, der den Makler beauftragt beziehungsweise bestellt, ihn auch bezahlt. Auf dem Mietmarkt gilt dieses Prinzip bereits seit 2015. Seither zahlt die Maklerkosten für eine Mietwohnung in der Regel der Vermieter. Am 23.12.2020 trat mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ auch für Kaufimmobilien eine Neuverteilung der Maklerkosten in Kraft. Hier trägt der “Besteller” jedoch nur mindestens 50 Prozent der Maklerkosten. Verkäufer und Käufer teilen sich in der Praxis meist die Kosten hälftig.
Für wen gilt die Verteilung der Maklerkosten?
Die neue Verteilung der Maklerkosten gilt für Privatverkäufer und -käufer. Dazu wird sie nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen angewandt. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbe-Immobilien sowie gemischt genutzte Immobilien gilt die Regelung nicht. In diesen Fällen können die Maklerkosten weiterhin frei verhandelt werden.
Welche Bundesländer sind vom Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten am meisten betroffen?
Viele Bundesländer hatten bereits vor Einführung des neuen Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten, die Regelung, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten für die Maklerin teilen. In einigen Bundesländern war es jedoch gang und gäbe, dass allein der Käufer für die Maklerkosten aufkommt. Dazu gehörten Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen. Für Immobilienverkäuferinnen in diesen Bundesländern bringt das neue Gesetz also die größten Veränderungen.
Beispiel: Maklerkosten und Kaufnebenkosten berechnen
Es kommen zu den Maklerkosten beim Hauskauf noch Kaufnebenkosten, die Käuferinnen für ihre Hausfinanzierung einkalkulieren sollten. Das folgende Beispiel anhand einer Immobilie in Berlin zeigt, wie die Gesamtkosten aussehen könnten: