Was ist eine Maklerprovision?
Die Maklerprovision (auch Maklergebühr oder Maklercourtage) ist der Lohn, den Hausmakler, Wohnungsmakler oder Grundstücksmakler erhalten, wenn sie eine Immobilie erfolgreich vermitteln. Nach § 652 BGB ist dies immer dann der Fall, wenn
Maklerin und Verkäuferin beziehungsweise Käuferin einen wirksamen Maklervertrag miteinander schließen und
der Makler eine Leistung erbringt und
durch die Leistung ein wirksamer Kaufvertrag für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zustande kommt.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf?
Seit Dezember 2020 regelt ein Maklercourtage-Gesetz die Verteilung der Provision für Immobilienmakler zwischen Verkäuferin und Käuferin. Es schreibt vor, dass der Käufer bei der Immobilienvermittlung nicht mehr bezahlen darf als der Verkäufer, was in der Praxis in der Regel zur Provisionsteilung führt. Bis zur Gesetzeseinführung gab es keine bundeseinheitliche Regelung. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Bremen fiel die gesamte Maklerprovision in der Regel auf den Käufer. In den anderen Bundesländern teilten sich die Parteien die Provision offiziell hälftig.
Maklerprovision: Wie viel kostet ein Makler?
Unsere Auswertung hat gezeigt, dass die Provision für Käufer und Verkäufer – je nach Makler und Immobilienangebot bei 69 Prozent der untersuchten Inserate eine Käuferprovision von 3,57 Prozent ausweisen:
Anteil der Provisionssätze im bundesweiten Vergleich Quelle: Auswertung von 28.000 Immobilieninseraten (Stand: Oktober 2021)
Maklerprovision: Wie hoch ist die Maklercourtage in den einzelnen Bundesländern?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Vorgabe, wie hoch die Maklerprovision beim Wohnungs- oder Hausverkauf ausfällt. In der Praxis orientieren sich Verkäufer und Immobilienmakler deshalb an den regional üblichen Provisionssätzen. Doch diese Maklergebühren variieren von Bundesland zu Bundesland und unterscheiden sich in ihrer Höhe teilweise erheblich: meist ist eine Provision von 7,14 % üblich.
Da die Maklercourtage deutschlandweit je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen werden muss, kommen je nach Bundesland unterschiedlich hohe Kosten beim Immobilienkauf auf die Beteiligten zu. Bei einer Maklerprovision von 7,14 % beträgt der Anteil für Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 %. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer von 19 %.
Wie lässt sich die Maklerprovision berechnen?
Da sie einem bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises entspricht, ist es ganz einfach, die Maklerprovision zu berechnen. So würden bei einem Verkaufspreis von 400.000 Euro und dem häufig verlangten Provisionssatz von 3,57 Prozent für Verkäufer Maklerkosten in Höhe von 14.280 Euro anfallen.
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Wie hoch fällt die Maklerprovision 2025 beim Kauf einer Immobilie aus?
Für den Käufer fallen neben der Maklerprovision noch weitere Kaufnebenkosten an, die insgesamt bis zu 12 Prozent des Kaufpreises betragen können und entsprechend bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden sollten.
Beispielrechnung:
Kaufpreis |
400.000 Euro |
Maklerprovision von 3,57 % |
14.280 Euro |
Notarkosten pauschal 1,5 % |
6.000 Euro |
Grunderwerbsteuer max. 6,5 % |
26.000Euro |
Gesamtsumme Kaufnebenkosten |
46.280 Euro |
Kosten Immobilienkauf gesamt |
446.280 Euro |
Was ist die maximale Provisionshöhe?
Da die Provision für Makler in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt ist, gibt es an sich keine maximale Provisionshöhe. Gängig sind jedoch 3,57 Prozent Provisionssatz sowohl für Verkäufer als auch Käufer. In Einzelfällen kann die Provision für Makler auch noch höher ausfallen. Es kann sich lohnen, hier zu verhandeln und die Vereinbarung vertraglich festzuhalten.
Lässt sich die Maklerprovision verhandeln?
Da es in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe der Maklercourtage gibt, ist die Provision für Makler theoretisch zwischen den Parteien frei verhandelbar. Für Verkäufer ist es da von Vorteil, eine besonders gefragte Immobilie an der Hand zu haben, die einen hohen Verkaufspreis erzielt. In diesem Fall werden Immobilienmakler eher gewillt sein, bei der Maklerprovision zu verhandeln. Für Käufer gilt das Gegenteil: Bekunden sie Interesse an einer Immobilie, die schon lange auf dem Markt ist und schwer zu verkaufen ist, stehen die Chancen gut, dass der Makler einen Preisnachlass gewährt. Ansonsten riskieren Käufer, dass andere Interessenten mit mehr Zahlungsbereitschaft die gewünschte Immobilie erwerben.
Bei Vermietungen gilt seit Juni 2015 das sogenannte Bestellerprinzip: Die Person (Besteller), die den Immobilienmakler beauftragt, meist der Vermieter, muss die Maklercourtage zahlen. Diese beläuft sich in Regel auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Doch auch bei Vermietungen ist die Höhe der Maklergebühr verhandelbar.
Was sind die Voraussetzungen für die Maklerprovision?
Damit ein Makler die Courtage als Vergütung für seine Arbeit bekommt, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Folgende Faktoren gelten als Voraussetzungen für die Provision für Makler:
vorheriger Abschluss eines gültigen Maklervertrags
Nachweis der Maklertätigkeit (Paragraf 652 BGB schreibt den aktiven Beitrag zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags für eine Wohnung oder ein Haus vor)
Es liegt ein notariell beglaubigter Kauf- oder Mietvertrag vor
Der Vertragsabschluss kommt eindeutig durch die Maklertätigkeit zustande.
Wann wird die Provision fällig?
Wann die Maklerprovision 2025 zu zahlen ist, geht in der Regel aus den AGB des Maklers hervor. Meist legen die Immobilienvermittlerinnen bei der Maklerprovision eine Zahlungsfrist von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags für die Immobilie fest.
Wann entfällt die Maklerprovision?
Schafft es der Makler nicht, einen Käufer beziehungsweise Mieter zu finden beziehungsweise einen Vertragsabschluss mit diesem zu erwirken, hat die Maklerin keinen Anspruch darauf, eine Maklerprovision zu erhalten.
Was ist eine Innenprovision, was eine Außenprovision?
Die Außenprovision bezeichnet die Provision, die der Käufer einer Immobilie an den Makler zahlt. Sie wird im Exposé der Immobilie ausgewiesen und bemisst sich prozentual am Kaufpreis. Unter Innenprovision ist die Provision zu verstehen, die die Verkäuferin an den Makler zahlt. Sie ist nicht Teil des Exposés, sondern wird von den Parteien im Maklervertrag festgehalten.
Lässt sich die Provision für Immobilienmakler von der Steuer absetzen?
Ob die Maklercourtage steuerlich geltend gemacht werden kann, kommt darauf an. In einigen Fällen geht es, in anderen nicht:
Steuerlich absetzbar
| Nicht steuerlich absetzbar |
---|
Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage (Provision gilt als Anschaffungskosten, wird zum Kaufpreis der Immobilie addiert und linear über die Jahre abgeschrieben) | Erwerb oder Verkauf der Immobilie durch eine Privatperson |
Vermieter können Maklerkosten bei Neuvermietung absetzen |
Unter Umständen können Mieterinnen die Maklerprovision als Werbungskosten angeben |