Marktanpassungsfaktor 2024:
Rechengröße im Sachwertverfahren
Der Marktanpassungsfaktor ist eine Rechengröße bei der Immobilienbewertung nach dem Sachwertverfahren. Der Faktor korrigiert den ermittelten Wert und passt ihn aktuellen Marktbedingungen an. Im folgenden Artikel erfahren Sie unter anderem, wann der Marktanpassungsfaktor zum Einsatz kommt, woher Sie den aktuellen Wert bekommen und wie sich der Marktanpassungsfaktor 2024 berechnen lässt.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist der Marktanpassungsfaktor?
Ermittelt ein Immobiliengutachter den Sachwert einer Immobilie, basiert der Wert auf den Herstellungskosten und der Bausubstanz sowie dem Alter und dem Bodenwert des Grundstücks. Das Marktgeschehen bleibt bei dieser Art der Wertbestimmung unberücksichtigt. Damit sich auch die Lage auf dem Immobilienmarkt in der Bewertung wiederfindet, gibt es den Marktanpassungsfaktor. Er wird als Korrekturfaktor betrachtet.
Wie wird der Marktanpassungsfaktor berechnet?
Für die Ermittlung der Marktanpassungsfaktoren sind die Gutachterausschüsse der Gemeinden zuständig. Mindestens alle zwei Jahre setzen die Experten den Wert unter Berücksichtigung der erzielten Kaufpreise in der Region fest. Dabei werden Gebäudeart und Größe ebenso wie das Marktgeschehen eingerechnet.
Entsprechen die ermittelten, vorläufigen Sachwerte den erzielten Kaufpreisen, ist keine Korrektur notwendig und der Marktanpassungsfaktor beträgt 1. Liegen die durchschnittlichen Kaufpreise unter den vorläufigen Sachwerten, werden die Werte nach unten korrigiert und der Faktor ist geringer als 1. Wurden hingegen höhere Kaufpreise erzielt, liegt der Anpassungsfaktor über 1.
Für den endgültigen Sachwert gilt folgende Formel:
Vorläufiger Sachwert x Marktanpassungsfaktor = endgültiger Sachwert
Wie erfolgt die Berechnung im Detail?
Zunächst ermittelt die Gutachterin den vorläufigen Sachwert, der sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudesachwert zusammensetzt:
Bodenwert = Bodenrichtwert x Grundstücksgröße (Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt der Gutachterausschuss)
Gebäudewert = Herstellungskosten - Altersminderung
Vorläufiger Sachwert = Bodenwert + Gebäudewert
Endgültiger Sachwert = vorläufiger Sachwert x Marktanpassungsfaktor
Beispiel für einen marktangepassten Sachwert
Ein Beispiel dafür, wie eine Sachwertberechnung mit Anpassung an die aktuellen Marktbedingungen aussehen könnte:
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit einem Gebäudewert von 270.000 Euro und einem Bodenwert von 50.000 Euro. Der Marktanpassungsfaktor in diesem Beispiel liegt bei 1,1. Das heißt, vergleichbare Immobilien werden etwa 10 Prozent über dem ermittelten Sachwert verkauft:
270.000 Euro + 50.000 Euro = 320.000 Euro vorläufiger Sachwert
320.000 Euro x 1,1 = 352.000 Euro
Im genannten Beispiel liegt der endgültige Sachwert, beziehungsweise der Verkehrswert über dem vorläufigen Wert und beträgt 352.000 Euro. Hätte die Gutachterin die aktuelle Marktlage nicht einbezogen, wäre das Haus also im ungünstigsten Fall unter Wert verkauft worden.
Hinweis:
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Wie hoch ist der Marktwertfaktor in meiner Gemeinde?
Wie hoch der Marktanpassungsfaktor in Ihrer Gemeinde ist, erfahren Sie bei den Gutachterausschüssen oder direkt bei der zuständigen Verwaltung. Üblicherweise sind die Anfragen kostenpflichtig.
Woher bekomme ich den richtigen Marktanpassungsfaktor?
Die folgende Marktanpassungsfaktor-Tabelle gibt einen Überblick über die Informationsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern: