Zeitwert berechnen – Wie funktioniert es und worauf ist zu achten?
Sei es aus Neugier oder konkreten Gründen, viele Eigentümer möchten wissen, wie sie den Zeitwert ihrer Immobilie berechnen können. Vor allem, wenn ein Haus verkauft werden soll oder beispielsweise eine Scheidungansteht, gilt es, den Zeitwert des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks zu ermitteln. Erfahren Sie hier, wie sich der Zeitwert einer Immobilie berechnen lässt und warum Sie das lieber einem Profi überlassen sollten.
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Eckdaten der Immobilie angeben
Geben Sie zunächst die Eckdaten Ihrer Immobilie (Alter der Immobilie, Größe und Zimmeranzahl) in
Sobald Sie das Formular abgeschickt haben, berechnet der Zeitwertrechner online den Wert Ihrer Immobilie. Berechnungsgrundlage ist ein datenbasierter Algorithmus.
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Zeitwert erfahren
Schon wenige Sekunden nach dem Absenden wird Ihnen der Zeitwert Ihrer Immobilie angezeigt. Zusätzlich erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Zeitwert auch per E-Mail.
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Was ist der Zeitwert?
Ganz sachlich gesagt, ist der Zeitwert der beizulegende Wert einer bestimmten Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er wird international auch als Fair Value bezeichnet. Der Zeitwert berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, allen voran das Alter der bestimmten Sache.
Was ist der Zeitwert einer Immobilie?
Beim Zeitwert berechnen Sie den zu einem bestimmten Stichtag erzielbaren Preis einer Immobilie.
Der Zeitwert eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks ist der Wert dieser Immobilie an einem bestimmten Stichtag. Folglich verändert er sich im Laufe der Zeit. Die Immobilie wird älter und es finden mitunter bauliche Veränderungen statt. Auch die Lage durchläuft Entwicklungen. Ein Ort, der vor 20 Jahren nur mit dem Auto per Landstraße erreichbar war, kann heute bereits über einen Fernbahnhof verfügen. Wo früher Flugzeuge dröhnten, zwitschern heute nach der Stilllegung die Vögel. Der Wert einer Immobilie steht und fällt also mit bestimmten Entwicklungen, aber natürlich auch mit Angebot und Nachfrage.
Hinweis:
Den Zeitwert einer Immobilie gibt es streng genommen nicht. Was umgangssprachlich Zeitwert genannt wird, heißt offiziell Verkehrswert oder auch Marktwert. Da sich die Bezeichnung im Laufe der Zeit eingebürgert hat, werden alle drei Begriffe oft synonym verwendet.
Wozu wird der Zeitwert benötigt?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen der Zeitwert einer Immobilie wichtig ist:
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und einen realistischen Verkaufspreis festlegen
Sie sind auf der Suche nach einem Haus oder einer Wohnung und möchten wissen, ob der Kaufpreis angemessen ist
Sie möchten die Immobilie im Rahmen einer Schenkung weitergeben
der Zeitwert ist wichtig für die Aufteilung des Vermögens im Rahmen einer Scheidung
Vorteile einer professionellen Zeitwert-Ermittlung durch Experten
Um den präzisen Zeitwert berechnen zu können, müssen viele Einzelfaktoren der Immobilie nicht nur bekannt sein, sondern auch gewichtet werden. Dabei gelten bestimmte Vorschriften, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgehalten sind. Beauftragen Sie einen Experten damit, den Zeitwert zu berechnen, so können Sie sicher sein, dass das Ergebnis jederzeit einer Überprüfung standhält und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben erstellt wurde. Für gerichtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise bei einem Erbschaftsstreit oder einer Scheidung, müssen Sie in jedem Fall einen Gutachter oder anerkannten Sachverständigen den Zeitwert berechnen und ein sogenanntes Verkehrswertgutachten erstellen lassen.
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, so reicht in aller Regel ein Kurzgutachten, dass Ihnen ein qualifizierter Makler anfertigt. Auch er kennt sich mit den ImmoWertV-Berechnungsgrundlagen aus und kann sie sicher anwenden. Ein kostenloser Online-Rechner gibt Ihnen zunächst nur einen groben Orientierungswert an und ersetzt niemals eine professionelle Begutachtung vor Ort, um den Zeitwert des Hauses zu berechnen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Berechnung des Zeitwerts?
Wenn Sie den Zeitwert Ihrer Immobilie berechnen wollten, sollten verschiedene Dokumente vorliegen:
Dokument
Haus
Eigentumswohnung
Mietimmobilie
Aktueller Grundbuchauszug
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Wohn- Nutzflächenberechnung
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Grundriss
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Energieausweis
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Nachweise über Modernisierungen
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Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
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Wohngeldabrechnung
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Wirtschaftsplan
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Teilungserklärung
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Mietverträge
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Mietaufstellung
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Nachweis der Bewirtschaftungskosten
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Was ist der Verkehrswert?
Die offizielle Bezeichnung ‘Verkehrswert’ ist im Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Dort heißt es unter Paragraf 194:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt der in dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Der Verkehrswert bezeichnet also den zum Stichtag erzielbaren Preis der Immobilie und damit den Preis, den vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit sind, zu akzeptieren. Der Verkehrswert unterscheidet sich mitunter deutlich vom sogenannten Einheitswert. Dieser dient dem Finanzamt als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
Was ist der Marktwert?
Der Begriff ‘Marktwert’ wird synonym zu Verkehrswert und auch Zeitwert verwendet. Demnach hat er keine eigene, abweichende Definition und bezeichnet ebenfalls den Preis, den die Immobilie am Markt zu einem bestimmten Stichtag erzielen kann.
Hinweis:
Sie möchten den Zeitwert Ihrer Immobilie wissen? Mit der Immobilienbewertung von Homeday finden Sie ihn kostenlos und unverbindlich heraus.
Der Bauwert dient als eine Grundlage für die Festlegung des Beleihungswertes. Er ist also für Banken interessant. Um diesen zu errechnen, werden die Herstellungskosten von Gebäude und Außenanlagen addiert. Welche Herstellungskosten als angemessen gelten, regeln das Abschlagsverfahren (Neubauten) oder das Indexverfahren (Altbauten). Bei beiden wird ein Risikoabschlag abgezogen, der sich unter anderen danach richtet, wie die Chancen für den Verkauf der Immobilie stehen.
Was mindert den Wert des Hauses?
Obwohl die Immobilienpreise vielerorts in die Höhe schnellen, gibt es bestimmte Faktoren, die den Wert eines Hauses mindern können. Automatisch Traumpreise zu erwarten, kann ein Trugschluss sein. Wer sein Haus verkaufen möchte, sollte sich die Frage stellen: “Was ist mein Haus heute wert?”
Mängel am Gebäude selbst: Notwendige Reparaturen und überfällige Sanierungen drücken den Preis. Potenzielle Käufer überschlagen die Kosten dafür und ziehen diese vom Kaufpreis ab.
Energetische Ausstattung: Was vor einiger Zeit noch eher unwichtig war, gewinnt immer mehr an Bedeutung, schließlich möchte jeder Energiekosten sparen. Zugige Fenster, eine unzureichende Wärmedämmung oder eine veraltete Heizungsanlage wirken sich somit negativ auf den Wert der Immobilie aus.
Belastungen der Immobilie: Jegliche Art von Belastungen einer Immobilie sind ebenfalls wertmindernd. Sei es der noch zu tilgende Immobilienkredit oder das lebenslange Wohnrecht der derzeitigen Bewohner – die meisten Käufer sind nur bereit, diese Belastungen zu übernehmen, wenn im Gegenzug der Kaufpreis gesenkt wird.
Gegebenenfalls Vermietung: Eine Immobilienvermietung kann sich nachteilig auf den Wert auswirken, nämlich dann, wenn der zukünftige Eigentümer die Immobilie selbst nutzen will. Denn die Kündigung wegen Eigenbedarf ist mit einigen Hürden verbunden und nicht immer möglich. Andererseits können langjährige Mieter den Wert einer Immobilie auch steigern. Dies ist vor allem für Kapitalanleger interessant, die ihre Rendite gesichert wissen wollen.
Ungünstige Lage: Die Lage ist ein zweischneidiges Schwert. Eine günstige Verkehrsanbindung steigert in der Regel den Wert, direkt an der vielbefahrenen Hauptstraße möchten aber die wenigsten wohnen. Die meisten sehnen sich nach Ruhe, auf nahe gelegene Einkaufsmöglichkeiten wollen sie aber nicht verzichten. Inwieweit sich die Lage auf den Zeitwert der Immobilie auswirkt, hängt also mitunter von wenigen Hundert Metern ab – und von konkreten Entwicklungen der Mikro- und Makrolage.
Ausstehende Erschließungsmaßnahmen: Ein Grundstück in Top-Lage zieht sicher viele Interessenten an. Wenn jedoch noch viele Erschließungsmaßnahmen durchzuführen und vor allem zu bezahlen sind, lässt sich damit kaum der Preis erzielen, der in voll erschlossenem Zustand möglich wäre.
Es gibt also durchaus Faktoren, die zwar einerseits wertmindernd, andererseits aber auch wertsteigernd wirken können. Dementsprechend komplex ist es für Laien, den Zeitwert ihrer Immobilie zu ermitteln.
Wie berechnet man den Wertverlust?
Den größten Wertverlust erfahren die meisten Immobilien durch Abnutzung und Überalterung. Doch wie sieht die Berechnung dieserAlterswertminderungaus? Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sieht vor, dass Gebäude durchschnittlich eine Nutzungsdauer von 70 bis 80 Jahren haben. Von dieser Gesamtnutzungsdauer wird die Restnutzungsdauer abgezogen und so der Altersabschlag ermittelt. Er wird in Prozent angegeben. Bei normaler Instandhaltung entspricht ein Nutzungsjahr ca. einem Prozentpunkt. Dieser lineare Altersabschlag wird dann mitunter vom ermittelten Wert der Immobilie abgezogen. Zur Berechnung der Alterswertminderung lässt sich folgende Formel anwenden:
Altersabschlag = Alter des Gebäudes / Gesamtnutzungsdauer x 100%
Ist das Gebäude also 32 Jahre alt und hat eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren, ergibt sich daraus:
32/80 x 100 = 40%.
Wie ermittelt man den Wert einer Immobilie?
In die Berechnung des Immobilienwerts fließen viele Faktoren mit ein. Grob geht es dabei um drei Kategorien:
Lage Ihrer Immobilie
Preisentwicklung
Distanz zu Schulen, Ärzten etc.
Verkehrsanbindung
Kulturangebote
Lärmbelästigung
Zustand Ihrer Immobilie
Baujahr
Bausubstanz
Elektrische Leitungen
Renovierungszustand
Energieeffizienz
Ausstattung Ihrer Immobilie
Größe
Balkon, Terrasse, Garten
Fußbodenbelag
Heizung
(Smart)Technik
Dementsprechend gibt es keine allgemeingültige Formel oder Tabelle, mit welcher sich der genaue Zeitwert berechnen lässt. Um einen ersten Eindruck vom ungefähren Wert Ihrer Immobilie zu bekommen, können Sie den Zeitwertrechner von Homeday nutzen. Dieser ersetzt jedoch keine präzise Berechnung durch einen Immobiliengutachteroder Immobilienmakler.
Übersicht der verschiedenen Werrtermittlungsverfahren zur Berechnung des Zeitwerts einer Immobilie
Welche Methode zur Berechnung des Zeitwerts angewandt wird, hängt vor allem von der Nutzung der Immobilie ab.
1. Das Vergleichswertverfahren:
Hier werden ähnliche, sprich vergleichbare Immobilien zur Wertermittlung herangezogen. Das sollten mehr als zehn sein, um einen verlässlichen Wert zu bekommen. Das Vergleichswertverfahren wird vor allem für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser genutzt.
Beispielrechung: Zeitwert berechnen anhand des Vergleichswertverfahrens
Bewertung einer Eigentumswohnung mit einer Größe von 120 Quadratmetern
100 m2 - Wohnungen mit ähnlicher Ausstattung in ähnlicher Lage wurden für 270.000 Euro verkauft.
Daraus ergibt sich folgender Quadratmeterpreis:
270.000 EUR/ 100 m2 = 2.700 Euro pro Quadratmeter
Für die zu bewertende Eigentumswohnung ergibt sich auf Grundlage des Faktors 2.700 Euro folgender Wert:
2.700 EUR x 120 m2 = 324.000 Euro
Hier handelt es sich um den Zeitwert bei einem durchschnittlichen Zustand. Für eine umfangreiche Modernisierung ist ein Zuschlag von bis zu 15 % auf den ermittelten Wert möglich. In diesem Fall berechnen Sie den Zeitwert nach folgender Formel:
Handelt es sich um vermietete Immobilien, wird der Zeitwert auf Basis des Jahresrohertrags und des Bodenwerts ermittelt. Es wird vornehmlich bei Immobilien als Kapitalanlagen wie Mehrfamilienhäuser angewendet.
Beispielrechnung: Zeitwert berechnen anhand des Ertragswertverfahrens
Eckdaten:
Grundstücksfläche: 1.500 m²
Bodenrichtwert: 275 € / m²
Nebenkosten Grundstück: 6.000 €
marktübliche Miete pro m²: 10 €
Wohnfläche: 200 m²
nicht umlegbare Bewirtschaftungskosten pro Jahr: 2.500 €
Liegenschaftszins: 5 %
Restnutzungsdauer: 65 Jahre
wertbeeinflussender Faktor: Baumängel in Höhe von 7.000 €
Ertragswertverfahren
Beispielwerte
Grundstücksfläche
1.500 m²
* Bodenrichtwert pro m²
275 €
+ Nebenkosten Grundstück
6.000 €
= Bodenwert
418.500 €
Wohnfläche
200 m²
* Miete pro m² * 12
10 * 12
= Rohertrag
24.000 €
- nicht umlegbare Bewirtschaftungskosten
2.500 €
= Reinertrag
21.500 €
Bodenwert
418.500 €
* Liegenschaftszins
0,05
= Grundstücksreinertrag
20.925 €
Reinertrag
21.500 €
* Vervielfältiger
8,025
= Gebäudeertragswert
172.537,50 €
Bodenwert
418.500 €
+ Gebäudeertragswert
172.537,50 €
= vorläufiger Ertragswert
591.037,50 €
Vorläufiger Ertragswert
591.037,50 €
+/- wertbeeinflussende Faktoren
7.000 €
= endgültiger Ertragswert
584.037,50 €
In diesem Beispiel beträgt der nach dem Ertragswertverfahren berechnete Zeitwert demnach gut 584.000 Euro.
Hinweis zur Berechnung des Vervielfältigers:
Allgemeine Formel: V = (qn-1) / (qn * i), wobei i = Liegenschaftszins, q = i + 1 und n = Restnutzungsdauer
(1,0565-1) / (1,05 x 0,0565)
(22,84) / (2,846) = 8,025
3. Das Sachwertverfahren:
Erwirtschaftet die Immobilie keine Erträge oder sind nicht genügend Vergleichsimmobilien vorhanden, kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz. Es wird demnach für gewerbliche Bauten wie Fabrikhallen, aber auch Einfamilienhäuser angewendet. Die Wertermittlung erfolgt auf Grundlage des Bodenwerts (unter Berücksichtigung des Bodenrichtwerts) und der Herstellungskosten abzüglich der Alterswertminderung.
Beispielrechnung: Zeitwert berechnen anhand des Sachwertverfahrens
Eckdaten:
Grundstücksfläche: 1.500 m²
Bodenrichtwert: 275 € / m²
Nebenkosten Grundstück: 6.000 €
Volumen des Gebäudes (umbauter Raum): 600 m³
angemessene Baukosten pro m³: 300 €
Baunebenkosten: 35.000 €
Außenanlagen, Stellplätze, etc. (pauschal): 30.000 €
Absetzung für Abnutzung (Alterswertminderung): linear 1,25 % jährlich
Baujahr (Alter) des Gebäudes: 1995 (25 Jahre)
Wohnfläche: 200 m²
Marktanpassungsfaktor: 0,9
Sachwertverfahren
Beispielwerte
Grundstücksfläche
1.500 m²
* Bodenrichtwert pro m²
275 €
+ Nebenkosten Grundstück
6.000 €
= Bodenwert
418.500 €
Volumen
600
* angemessene Baukosten pro m²
300 m²
+ Baunebenkosten
35.000 €
+ Außenanlagen
30.000 €
= vorläufiger Bauwert I
245.000 €
Absetzung für Abnutzung
1,25
* Alter des Gebäudes
25 Jahre
= Alterswertminderung in %
31,25 %
abzuziehende Alterswertminderung
31,25 % von 245.000 = 76.562,50 €
vorläufiger Bauwert I
245.000 €
- abzuziehende Alterswertminderung
76.562,50 €
= vorläufiger Bauwert II
168.437,50 €
vorläufiger Bauwert II
168.437,50 €
* Marktanpassungsfaktor
0,9
= Bauwert
151.593,75 €
Bodenwert
418.500 €
+ Bauwert
151.593,75 €
= Sachwert (Zeitwert)
570.093,75
In diesem Beispiel beträgt der nach dem Sachwertverfahren berechnete Zeitwert demnach gut 570.000 Euro.
Welches Wertermittlungsverfahren ist passend für meine Immobilie?
Die Art der Wertermittlung ist vor allem von der Art der Immobilie abhängig. Nach welchem Verfahren Sie den Zeitwert berechnen, zeigt die folgende Tabelle:
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren
Vergleichswertverfahren
Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser (sofern keine Vergleichswerte vorliegen)
Neben den drei beschriebenen Verfahren zur Zeitwertberechnung gibt es mit der Restwertermittlung eine weitere Methode, die Finanzämter zur Bewertung einer Immobilie heranziehen.
Dabei ermittelt die Steuerbehörde lediglich den Gebäudewert. Die Werte der Außenanlagen und des Grundstücks bleiben bei diesem Verfahren unberücksichtigt. Um den Restwert zu berechnen, wird der Grundstückswert vom Kaufpreis abgezogen. Das Ergebnis dient beispielsweise als Bemessungsgrundlage für Steuerabschreibungen. Gerichtlichen Bestand hat dieses Verfahren jedoch nicht, zudem führt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und dem Finanzamt.
Wie viel ist ein altes Haus wert?
Wie viel ein altes Haus wert ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Entscheidender Faktor ist der Wertverlust durch Abnutzung und Überalterung. Dementsprechend ist es wichtig, das Gebäude instand zu halten und regelmäßig Modernisierungen vornehmen zu lassen.
Wie steigere ich den Zeitwert meines Hauses oder meiner Wohnung?
Als Eigentümer einer Immobilie sorgen Sie mit regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen dafür, den Zustand Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu erhalten und Wertverlusten vorzubeugen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Wert des Eigentums zu steigern:
energetische Sanierung
Modernisierung der Sanitäranlagen
Erneuerung der Bodenbeläge
Austausch der Haustechnik
Gut zu wissen: Wenn Sie einen Immobilienverkauf planen, sollten Sie genau überlegen, ob sich größere Maßnahmen lohnen und die Investition zu einem höheren Verkaufspreis führt. In der Regel sind bei einem Verkaufsvorhaben vor allem kleinere Schönheitsreparaturen sinnvoll.
Wer bestimmt den Wert einer Immobilie im Erbfall?
In einem Erbfall ermittelt das Finanzamt den Wert der Immobilie, um auf dessen Grundlage die zu entrichtende Erbschaftssteuer zu berechnen. Es kann jedoch vorkommen, dass der vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert zu hoch ausfällt und somit zu viele Steuern verlangt werden. Erben sollte den Wert daher von einem geprüften Sachverständigen prüfen lassen. Fällt dessen Immobilienwertgutachten zugunsten des Nachlassempfängers aus, lohnt es sich, gegen den Bescheid des Finanzamtes Einspruch zu erheben.
Zeitwert berechnen – FAQ
Was ist der Zeitwert einer Immobilie?
Der Zeitwert eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks ist der Wert dieser Immobilie an einem bestimmten Stichtag. Folglich verändert er sich im Laufe der Zeit. Was umgangssprachlich Zeitwert genannt wird, heißt offiziell Verkehrswert oder auch Marktwert. Weiterlesen
Wie berechnet man den Zeitwert?
Es gibt drei verschiedene Verfahren, um den Zeitwert einer Immobilie zu berechnen: Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren. Welche Methode angewendet wird, ist von der Art der Immobilie abhängig. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird häufig das Vergleichswertverfahren oder auch das Sachwertverfahren genutzt. Geht es um Mietimmobilien, gilt in der Regel der Ertragswert.
Was mindert den Wert des Hauses?
Es gibt bestimmte Faktoren, die den Wert eines Hauses mindern können. Dazu gehören Mängel am Gebäude, eine veraltende oder unzureichende energetische Ausstattung oder Belastungen der Immobilie. Auch eine Vermietung oder eine ungünstige Lage können sich negativ auf den Wert der Immobilie auswirken. Weitere Faktoren
Wie berechnet man den Wertverlust?
Den größten Wertverlust erfahren die meisten Immobilien durch Abnutzung und Überalterung. Zur Berechnung der Alterswertminderung kann folgende Formel verwendet werden: Altersabschlag = Alter des Gebäudes / Gesamtnutzungsdauer x 100%. Der Altersabschlag wird in Prozent angegeben. Bei normaler Instandhaltung entspricht ein Nutzungsjahr ca. einem Prozentpunkt.
Was ist der Unterschied zwischen dem Verkehrswert und dem Zeitwert?
Die korrekte Bezeichnung für den Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt lautet Verkehrswert, im Sprachgebrauch wird dafür häufig synonym der Begriff Zeitwert verwendet.
Wie kann ich den Wertverlust durch Modernisierungen minimieren?
Mit regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen können Sie als Eigentümer dem Wertverlust Ihrer Immobilie vorbeugen - mit gezielten Modernisierungen gelingt es sogar, den Zeitwert zu steigern. Das gilt aktuell insbesondere für alle Maßnahmen, die geeignet sind, die energetische Bilanz Ihrer Immobilie zu verbessern, etwa durch das Dämmen der Außenwände und des Daches, den Austausch undichter Fenster oder eventuell auch einen Heizungstausch. Für energetische Einzelmaßnahmen können Sie zudem derzeit noch viele staatliche Förderungen und Zuschüsse in Anspruch nehmen. Bei anderen Modernisierungen der Immobilie, die dem Wertverlust entgegenwirken, beispielsweise der Erneuerung der Sanitäranlagen oder der Haustechnik, sollten Sie stets gut kalkulieren, ob Sie Ihre Investition über einen entsprechend höheren Verkaufspreis wieder "hereinholen".
Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.