Löschungsbewilligung: So löschen Sie die Grundschuld
Um die Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens aus dem Grundbuch zu löschen, ist eine sogenannte Löschungsbewilligung erforderlich. Erfahren Sie hier u.a., wie Sie die Löschung des Grundpfandrechts veranlassen und in welchem Fall dies überhaupt sinnvoll ist.
Inhaltsverzeichnis:
1. Was ist eine Löschungsbewilligung?
Die Löschungsbewilligung für die Grundschuld dient als Nachweis darüber, dass die Baufinanzierung getilgt wurde und aus dem Grundbuch entfernt werden kann. Der Kreditgeber bestätigt mit dem Dokument die vollständige Rückzahlung des Darlehens und erklärt sich mit der Löschung einverstanden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 875 die Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück und die Erteilung der Löschungsbewilligung. Weitere Regelungen enthält die Grundbuchordnung, die die formalen Aspekte des Dokuments festlegt.
2. Wann benötige ich eine Löschungsbewilligung?
Ist der Immobilienkredit für das Eigenheim abbezahlt, haben Eigentümer die Möglichkeit, die zu Gunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen. Dafür benötigen sie eine sogenannte Löschungsbewilligung. Die Urkunde enthält:
Die Bewilligung des Grundschuldgläubigers zur Löschung der Grundschuld
Die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung
Die Aufhebungserklärung nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Die Löschung bietet sich immer dann an, wenn Eigentümer einen Immobilienverkaufplanen. Denn Kaufinteressenten präferieren in der Regel Immobilien, die nicht durch Grundpfandrechte wie eine Hypothek belastet sind.
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3. Welche Dokumente und Angaben sind für die Löschungsbewilligung erforderlich?
Um eine Grundschuld löschen zu lassen, ist die notarielle Beurkundung der Löschungsbewilligung des Gläubigers erforderlich. Folgende Angaben müssen vorliegen, wenn Sie die Löschungsbewilligung beantragen:
Angaben über das Grundbuchblatt sowie Flur und Flurstück
Genaue Bezeichnung der Grundschuld mit numerischer und alphabetischer Höhe und laufender Nummer
Angaben über den Darlehensgeber und dessen Sitz des Gläubigers
Einverständnis des Gläubigers zur Grundschuldlöschung
Zustimmung und Unterschrift des Eigentümers mit Ort und Datum
3.1 Ist für die Löschungsbewilligung ein Muster erforderlich?
In der Regel stellen Banken für die Löschungsbewilligung der Grundschuld ein Muster bereit. Handelt es sich um einen privaten Gläubiger, gibt es in der Regel kein Muster für die Löschung der Grundschuld. Entscheidend ist, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind.
4. Wo erhalte ich eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld?
Grundschuld löschen lassen: Die Löschungsbewilligung erhalten Sie nach vollständiger Tilgung i.d.R. automatisch.
Nach vollständiger Tilgung des Baukredits lässt der Kreditgeber dem Kreditnehmer die Löschungsbewilligung üblicherweise automatisch zukommen. Sie erhalten die notarielle Bewilligung alternativ auf Antrag von der Bank. In der Regel verfügen die Banken über entsprechende Vordrucke für die Löschungsbewilligung, die der Notar beurkundet. Alle wesentlichen Angaben sind Bestandteil dieser Vorlagen. Es ist auch möglich, das Dokument von einem privaten Darlehensgeber zu erhalten. Auch in diesem Fall muss ein Notar die Unterschrift des Kreditgebers beglaubigen.
4.1 Kann die Bank eine Löschungsbewilligung auch verweigern?
Ja, die Bank kann ihre Zustimmung zur Löschungsbewilligung verweigern, wenn die Voraussetzungen für diese nicht erfüllt sind. Dies ist etwa der Fall, wenn die Baufinanzierung noch nicht abbezahlt ist und die Bank die Grundschuld als Kreditsicherheit weiterhin benötigt – beispielsweise, um eine Zwangsversteigerung durchzuführen.
5. Welche Kosten entstehen bei einer Löschungsbewilligung?
Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung entstehen keine Kosten.
Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld zu bewilligen. Das Kreditinstitut darf daher keine Gebühr für die Ausstellung der Löschungsbewilligung verlangen. Die Bank ist jedoch berechtigt, die Notarkosten für die Ausfertigung der Urkunde in Rechnung zu stellen. Eine Gebühr für die Erteilung der Löschungsbewilligung darf das Kreditinstitut jedoch nicht verlangen. Zusätzliche Kosten entstehen beim Grundbuchamt für die Löschung des Grundpfandrechts in Höhe von 0,2 Prozent der Grundschuldsumme, zudem berechnet der Notar 0,2 Prozent für die notarielle Beurkundung.