Was sind Grundbuchabteilungen?
Grundbuchabteilungen sind die verschiedenen Abschnitte, in welche das Grundbuch gegliedert ist. Die verschiedenen Thematiken aus dem Grundbuch werden dementsprechend jeweils durch eine Grundbuchabteilung abgedeckt.
Insgesamt ist das Grundbuch in eine Aufschrift, ein Bestandsverzeichnis und die drei Grundbuchabteilungen gegliedert:
In der Aufschrift wird der Name des jeweiligen Amtsgerichts, der Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblattes vermerkt.
Im Bestandsverzeichnis wird das Grundstück mit den Angaben vom amtlichen Kataster erfasst. Dazu gehören z.B. Straße, Hausnummer, Nutzungsart oder Größe.
Zur Grundbuchabteilung I gehören Informationen über die Eigentümer des Grundstücks. Außerdem ist hier vermerkt, wann und aus welchem Grund (Erbschaft, Immobilienkauf, Zwangsversteigerung etc.) der aktuelle Eigentümer in den Besitz des Grundstücks gelangt ist.
Die zweite Grundbuchabteilung enthält Informationen zu Belastungen und Beschränkungen des Grundstücks – dazu zählt zum Beispiel das Wohnrecht oder die Reallast. Zudem befindet sich in der Grundbuchabteilung II die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Durch diese sichert sich die Käuferin den Erwerb eines Grundstücks und es ist kein Verkauf an andere Kaufinteressenten mehr möglich.
Die dritte Abteilung des Grundbuchs umfasst Grundpfandrechte wie Grundschuldbestellungen oder die Hypothek einer Bank als Absicherung für einen Immobilienkredit.
Die Reihenfolge der Eintragungen hat eine Rangordnung, falls es zu einer Zwangsversteigerung des Grundstücks kommt.
Hinweis:
Immobilieneigentümerinnen können beim Grundbuchamt oder über einen Notar einen Grundbuchauszug beantragen. Mehr dazu können Sie in unserem Artikel "Was beinhaltet ein Grundbuchauszug?” lesen.