Was ist ein Alleineigentum?
Alleineigentum ist das eingeräumte Recht eines Eigentümers, allein über einen beweglichen Gegenstand oder eine Immobilie zu verfügen und diese entsprechend zu nutzen. Im Gegensatz zum Bruchteilseigentum oder Gesamteigentum ist bei Alleineigentum die Eigentümerin, die einzige im Grundbuch eingetragene Inhaberin der Immobilie.
Bei dieser Form des Eigentums ist eine Alleineigentümerin selbst für alle Unterhaltskosten, Abgaben, Steuern und Reparaturen verantwortlich. Kommt es jedoch zu einer Ehe, während derer z.B. die Immobilie modernisiert wird, wird das Alleineigentum eines Ehepartners zum Zugewinnausgleich. In der Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehepartner Alleineigentümer des Vermögens, das er selbst erworben hat. Sollte es jedoch zur Scheidung oder zum Tod eines Partners kommen, erfolgt ein Zugewinnausgleich. Bei der Scheidung muss die Ehepartnerin, die mehr Vermögen erworben hat, den Überschuss mit der anderen Ehepartei teilen, solange nichts anderes vereinbart wurde, z.B. in einem Ehevertrag.
Kam die Alleineigentum-Immobilie durch eine Erbschaft in den Besitz des Eigentümers, fällt sie nicht in den Zugewinnausgleich.
Sollen einzelne Wohneinheiten einer Alleineigentum-Immobilie verkauft werden, muss eine Teilungserklärung für ein Haus nach §8 WEG vor dem Verkauf erstellt werden. Durch die Teilungserklärung wird die Immobilie rechtlich aufgeteilt.