Was sind Altlasten?
Altlasten eines Grundstücks sind umweltbelastende Verunreinigungen des Bodens, die gesundheitsgefährdend für Lebewesen sein können. Als Altlasten Stoffe, die das Grundwasser verseuchen können, wie zum Beispiel Öl oder Chemie-Abfälle.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) unterscheidet zwischen zwei Formen von belasteten Grundstücken: Grundstücke auf denen eine Mülldeponie betrieben wurde, werden als Altablagerungen bezeichnet. Alte Fabrikgelände oder Tankstellen werden Altstandorte genannt. Insbesondere an Industriestandorten spricht man bei Verunreinigungen des Bodens auch vom Altlasten-Syndrom.
Durch Altlasten auf einem Grundstück können hohe Kosten auf den Eigentümer zukommen, denn der Grundstückseigentümer unterliegt der grundsätzlichen Pflicht zur Sanierung von Altlasten. Rechtlich gesehen haftet derjenige für die Altlastensanierung, der die Schäden verursacht hat. Tatsächlich steht aber auch die Käuferin eines Grundstücks in der Pflicht – durch die Eintragung in das Grundbuch übernimmt sie die Verantwortung und haftet auch für ihr Eigentum. Der Verkäufer des Grundstücks muss entsprechend der Aufklärungspflicht im Vorfeld und ohne Aufforderung auf mögliche Altlasten hinweisen.
Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte möglichst ein Bodengutachten durchgeführt werden. Auf diesem Weg können Käuferinnen dem Risiko zusätzlicher Kosten durch Altlasten vorbeugen und Verkäufer kommen ihrer Aufklärungspflicht nach. Einige Städte bieten auch ein Altlastenkataster an, an dem man Standorte mit bekannten Altlasten einsehen kann.