Was ist eine Altlastenauskunft?
Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück verkaufen oder kaufen möchten, kommen Sie wahrscheinlich mit dem Begriff „Altlastenauskunft“ in Berührung. Die Altlastenauskunft informiert darüber, ob Altlasten im Untergrund des Grundstücks enthalten sind und inwiefern ein Grundstück bebaubar ist.
Bei der Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter können Altlasten einen großen Einfluss auf den Verkehrswert der Immobilie haben. Durch eine Altlastenauskunft erhalten Immobilieneigentümerinnen Informationen über bestehende Altlasten bzw. den Verdacht von Altlasten auf dem jeweiligen Grundstück.
Altlasten sind Grundstücke, die durch vergangene Nutzung umweltschädlich verändert wurden (z.B. durch Entsorgung giftiger Stoffe oder Müll). Die betroffenen Flächen erfüllen nicht mehr die Anforderungen der gesetzlichen Mindestqualität des Bodens und können nur noch eingeschränkt genutzt werden.
Gemäß §2 Abs. 5 BbodSchG wird zwischen zwei Altlastenarten unterschieden:
Altablagerungen - Grundstücke, auf denen Abfälle gelagert oder verarbeitet wurden
Altstandorte - Grundstücke, auf denen umweltgefährdende Stoffe verarbeitet wurden
Um ein Altlasten-Grundstückwieder nutzen zu können, muss die betroffene Fläche saniert, gereinigt oder ausgetauscht werden. Solche Sanierungen sind zeitlich aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Wird in der Altlastenauskunft beispielsweise festgestellt, dass das entsprechende Grundstück in der Vergangenheit mit Müll verfüllt wurde, so muss vor dem Bau einer neuen Immobilie das Füllmaterial geborgen, entsorgt werden und die Bodenstatik angepasst werden. Dadurch entsteht für die Eigentümerin des Grundstücks ein erheblicher Mehraufwand.
Die Altlastenauskunft kann jeder Interessent grundsätzlich beim zuständigen Altlastenkataster beantragen. Die rechtliche Basis dafür ist der Umweltinformationsgesetz (UIG).
Die Kosten für eine Altlastenauskunft sind meist nicht pauschal berechenbar. Oft werden für einfache, mündliche Auskünfte keine Gebühren berechnet. Für eine umfangreichere, schriftliche Auskunft können ab 35 Euro Gebühren für ein Grundstück anfallen.