Was sind Anliegerbeiträge?
Bevor auf einem Grundstück gebaut werden kann, muss es erschlossen werden. Dadurch entstehen sowohl Erschließungskosten als auch Anliegerbeiträge. Gemeinden sind für die Erschließung des Grundstücks verantwortlich, damit dieses als Bauland genutzt werden kann. Gemäß § 127 BauGB erheben die zuständigen Gemeinden zur Deckung der anfallenden Kosten Erschließungsbeiträge, für welche der Anlieger aufkommen muss. Die Beiträge nutzen die Gemeinden dann für den Bau der Straßen, Parkflächen, Wege und für öffentliche Anlagen, die für die Erschließung des Grundstücks benötigt werden.
Das Bauland wird außerdem an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen und dadurch mit Wasser, Strom und Gas versorgt und erhält den Abfluss in die Kanalisation. Auch für diese Maßnahmen werden Anliegerbeiträge fällig.
Durch den Anschluss entstehen wesentliche Kosten, welche der Bauherr des jeweiligen Grundstücks einkalkulieren muss. Auch Immobilieninteressenten, die derzeit überlegen, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sollten möglicherweise anfallende Anliegerbeiträge in ihre Überlegung einbeziehen.
Anliegerinnen können einen Widerspruch gegen den Anliegerbeitragsbescheid bei der zuständigen Kommune einreichen.
Auch beim Straßenausbau werden anliegende Grundstückseigentümer aufgefordert, Anliegerbeiträge zu übernehmen. Zur Berechnung des Straßenausbaubeitrages müssen einige Faktoren beachtet werden:
Größe des Grundstücks
Wie wird das Grundstück genutzt? (private Nutzung/gewerbliche Nutzung)
Gut zu wissen:
In notariellen Kaufverträgen befindet sich oft eine Klausel, die besagt, dass die Immobilienverkäufer die Erschließungskosten sowie Anliegerbeiträge bis zur offiziellen Beurkundung des Immobilienverkaufs tragen. Für Erschließungsmaßnahmen, die erst nach der Beurkundung getätigt werden, trägt die Käuferin die Anliegerbeiträge.