Was ist eine Bauaufsichtsbehörde?
Die Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsamt) kümmert sich um die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Baurechts. Dementsprechend sind Bauaufsichtsbehörden sowohl für Baugenehmigungsverfahren als auch für Bauordnungsverfahren verantwortlich.
Die Struktur der Bauaufsichtsbehörde besteht aus folgenden drei Behörden:
Oberste Bauaufsichtsbehörde: Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Fachministerium und gehört damit zum Landesministerium des jeweiligen Bundeslands. Die Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde umfassen den Erlass von Rechtsverordnungen und die Festlegung der zum Bauen notwendigen Verwaltungsvorschriften. Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann außerdem eine Sonderaufsicht durchführen. Ziel der Sonderaufsicht ist es dafür zu sorgen, dass die Bauleitplanung rechtmäßig ist.
Obere Bauaufsichtsbehörde: Die obere Bauaufsichtsbehörde ist Teil der Bezirksregierung. Die obere Bauaufsichtsbehörde geht folgenden Aufgaben nach: Sie übernimmt die Aufsicht und Prüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden. Auch wenn großflächige Einzelhandelsbetriebe oder Einkaufszentren gebaut werden sollen, kommt die obere Bauaufsichtsbehörde zum Einsatz und bezieht Stellung zu dem Bauvorhaben.
Untere Bauaufsichtsbehörde: Wenn Städte und Gemeinden weniger als 25.000 Einwohner haben, dann ist die untere Bauaufsichtsbehörde Teil der Kreise. Ansonsten hat jede Stadt eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde (z.B. das Bauamt Hannover oder das Bauamt Düsseldorf). Folgende Aufgaben übernehmen untere Bauaufsichtsbehörden: Sie kümmern sich um die öffentliche Sicherheit auf und um Baustellen. Das beinhaltet beispielsweise die Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzvorschriften und anderen Sicherheitsvorschriften nach der Absegnung einer Baugenehmigung. Auch bei groben Abweichungen des Bebauungsplans überprüft die untere Bauaufsichtsbehörde das Bauvorhaben. Zusätzlich sind sie für die Beurteilung städtebaulicher Planungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – wie zum Beispiel den Umwelt- oder Denkmalschutz zuständig.