Was ist das Baugesetzbuch?
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt in 249 Paragraphen, welche Grundsätze und Verfahren in Gemeinden bei der Erstellung von Bauleitplänen zu befolgen sind. Geregelt wird etwa die Planung von Neubauten oder die Definition von Sanierungszielen. Wo welche Bebauungsform erlaubt ist, entscheiden die Gemeinden selbst. Beschlüsse müssen sich aber am BauGB und der Baunutzungsverordnung orientieren.
Paragraph 1, Absatz 5 BauGB besagt:
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.”