Was sind Bauvorlagen?
Bauvorlagen sind nach BauPrüfVO alle notwendigen Unterlagen, die für einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden müssen. Nicht nur, wenn ein neues Bauvorhaben ansteht, sondern auch, wenn ein Bauprojekt abgebrochen wird oder ein Gebäude abgerissen werden soll, müssen die entsprechenden Bauvorlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Auch im Rahmen einer Bauvoranfrage oder für einen Antrag auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung werden Bauvorlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Damit die Behörde die Bauvorlagen zeitnah bearbeitet, sollte besonders auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der einzureichenden Unterlagen geachtet werden.
Die Baugenehmigungsverordnunglegt fest, welche Unterlagen einem Bauantrag beizufügen sind, damit die Behörde über den Antrag entscheiden kann. Unter anderem werden folgende Bauvorlagen benötigt:
Lageplan des Gebäudes
Ausschnitt aus der amtlichen Karte
Bauzeichnungen des Gebäudes
Baubeschreibungen
Nachweis für Brandschutz
Nachweis für Standsicherheit
Angaben zur Gebäudeerschließung
Die Genehmigung eines Bauvorhabens oder des Abrisses eines Gebäudes ist nur möglich, wenn Anzahl, Form und Umfang der dem Bauantrag beigefügten Bauvorlagen den geltenden Vorschriften entsprechen: Das eingereichte Papier sollte lichtbeständig sein und das Papierformat sollte dem DIN-A4 entsprechen. Außerdem sollten drei Exemplare der Bauvorlagen eingereicht werden.
Vor Anfertigung eines Bauantrages für einen Hausbau kann mithilfe eines Formulars eine Bauvoranfrage an die zuständige Behörde gestellt werden.