Was ist eine Belastungsvollmacht?

Eine Belastungsvollmacht gibt einem Immobilienkäufer das Recht, das Grundstück durch das Grundpfandrecht zu belasten. Der Käufer, der das Haus kaufen möchte, hat durch die Belastungsvollmacht die Möglichkeit, das Grundstück bei einer Bank mit einem Grundpfandrecht zu belasten und dadurch den Kaufpreis der Immobilie über ein Darlehen zu finanzieren. Als Sicherheit erhält die entsprechende Bank das Grundpfandrecht über das Grundstück. Meist wird diese Belastung durch die Grundschuldbestellung vorgenommen und in das Grundbuch eingetragen.

Da die Käuferin noch nicht als Eigentümerin der Immobilie in das Grundbuch eingetragen ist, muss der Immobilienverkäufer der Käuferinerst die Belastungsvollmacht erteilen. Ohne die Belastungsvollmacht kann die Kaufinteressentin das Grundstück nicht belasten. Verkäufer einer Immobilie erteilen ihren Kaufinteressenten die Belastungsvollmacht, damit diese in der Lage sind, die Immobilie zu finanzieren, sodass der Verkauf der Immobilie abgeschlossen werden kann. Daher werden Belastungsvollmachten in Kaufverträgen relativ häufig über einen Notarvereinbart.

Durch die Eintragung der Grundschuld hat die Bank die Möglichkeit, die Immobilie zu verwerten, wenn die Darlehensnehmerin ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Gesetzliche Grundlage dafür ist §119 des BGB.


Auch wenn der Kredit zurückgezahlt ist, besteht das Pfandrecht weiterhin. Nach der Rückzahlung kann die Bank jedoch eine Löschung des Grundpfandrechts durch eine entsprechende Urkunde bewilligen. Dadurch kann im Grundbuch die Grundschuld gelöscht werden.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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