Was ist berechtigtes Interesse?
Berechtigtes Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher im Straf- und Verwaltungsrechtsowie im Zivilrecht mit unterschiedlichen Bedeutungen vorkommt. Unbestimmte Rechtsbegriffe, wie das berechtigte Interesse, sind offen formuliert und können dadurch unterschiedlich interpretiert werden. Ein Interesse gilt als berechtigt, wenn die Sachlage nach rationaler Erwägung das Interesse rechtfertigt.
Ein typisches Beispiel für berechtigtes Interesse ist die Einsicht in das Grundbuch bzw. das Beantragen eines Grundbuchauszugs. Laut § 12 GBO (Grundbuchordnung) darf jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, in das Grundbuch einsehen. Das bedeutet konkret, dass z.B. Eigentümerin und Makler, aber auch Mieterin ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch haben. Das Interesse am Hauskauf allein berechtigt die Einsicht in das Grundbuch nicht. Haben jedoch nachweislich Kaufvertragsverhandlungen begonnen, kann dem Kaufinteressenten ein berechtigtes Interesse zugeschrieben werden.
Das berechtigte Interesse spielt ebenfalls in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Rolle. Art 6 DSGVO ermöglicht die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wenn ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung dieser Daten besteht und die Verarbeitung der Daten zur Wahrung dieser Interessen erforderlich ist. Dies ist jedoch nur erlaubt, solange die Interessen, Grundrechte sowie Grundfreiheiten, welche den Schutz dieser Daten erfordern, nicht überwiegen.