Was ist ein Besitzübergang?
Durch einen Immobilienverkauf wird der Besitz des Hauses oder Wohnung von dem Immobilienverkäufer auf die Immobilienkäuferin übertragen. Wenn die Käufer der Immobilie den Kaufpreis beglichen haben, findet der Besitzübergang statt. Ab dem Besitzübergang darf die neue Immobilienbesitzerin die Immobilie nutzen und übernimmt damit nach § 446 BGB auch alle Nutzen und Lasten.
In der Regel wird im Kaufvertrag ein Termin für den Besitzübergang vereinbart. Die Verkäufer der Immobilie müssen die Immobilie bis zum Datum des Besitzübergangs räumen, ansonsten droht eine Vertragsstrafe.
Der Besitzübergang sorgt allerdings nicht gleich dafür, dass die Immobilienkäuferin auch rechtliche Eigentümerin der Immobilie ist. Erst dann, wenn die Eigentumsumschreibung stattfindet und die neue Besitzerin in das Grundbuch eingetragen wird, ist sie offiziell die Eigentümerin der Immobilie.
Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist demnach folgender: Durch den Besitzübergang wird der Käufer der Immobilie zum wirtschaftlichen Eigentümer – doch erst durch die Eigentumsumschreibung wird er gleichzeitig zum rechtlichen Eigentümer der Immobilie.
Durch den Besitzübergang einer vermieteten Immobilie erhält die Käuferin nicht gleich das Recht, in der Immobilie zu wohnen. Die Mieter werden gemäß § 566 BGB durch das Gesetz geschützt. Über den Besitzübergang übernehmen die neuen Eigentümer bestehende Mietverhältnisse und auch die Mietverträge.