Was ist ein Bestandsverzeichnis?
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden die Grundstücke aufgeführt und wichtige Informationen zu den Grundstücken festgehalten. Die Inhalte, die in das Bestandsverzeichnis gehören, werden vom Katasteramt vorgeschrieben. Das Kataster beschreibt ein amtliches Verzeichnis – darin werden Grundstücke nummeriert und gelistet. Die einzelnen Karten des Katasteramts werden wiederum in Gemarkungen eingeteilt. Bei einer Gemarkung handelt es sich um eine Flächeneinheit. Gemarkungen werden dann in Flure aufgegliedert. Die Flure in einer Gemeinde werden auf einer Flurkarte eingezeichnet.
Was beinhaltet das Bestandsverzeichnis darüber hinaus?
Adressen der Grundstücke
Nutzungsart der Grundstücke
Grundstücksfläche in Quadratmetern, Ar und Hektar
Grundstücksrechte oder Grunddienstbarkeiten, die mit dem jeweiligen Grundstück verbunden sind – z.B. Wegerecht, Kanalleitungsrecht, Kabelleitungsrecht
Die Spalte „Bestand“: Informationen zur Entstehung des Grundstücks und aus welchem Grundbuch das jeweilige Grundstück stammt
Die Spalte „Abschreibungen“: Übertragung des Grundstücks in ein weiteres Grundbuchblatt
Gehört ein Grundstück nur einer Eigentümerin, ist das Bestandsverzeichnis noch relativ einfach zu interpretieren. Gehören das Grundstück bzw. die Wohnungen auf dem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft, werden die Eigentumsanteile im Bestandsverzeichnis heruntergebrochen und das Bestandsverzeichnis ist, vor allem für Laien, nur noch schwer zu interpretieren.
Hat eine Eigentümergemeinschaft gemäß § 12 WEG beschlossen, dass Wohnungseigentümer zum Verkauf ihrer Wohnung eine Verwalterzustimmung benötigen, wird auch diese Vereinbarung im Bestandsverzeichnis im Grundbuch festgehalten.
Der Aufbau des Grundbuchs besteht inklusive Bestandsverzeichnis aus folgenden Teilen:
Titelblatt
Bestandsverzeichnis
Grundbuch Abteilung I: Grundstückseigentümer bzw. Eigentumsverhältnisse des Grundstücks
Grundbuch Abteilung II: Belastungen und Beschränkungen des Grundstücks
Grundbuch Abteilung III: Grundpfandrechte