Was ist ein Flurstück?
Flurstücke sind geometrisch vermessene und abgegrenzte Landstücke. Flurstücke lassen sich auf einer Flurkarte einsehen und sind im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs zugeordnet. Flurkarten können beim dafür zuständigen Amt beantragt werden. Einige Flurkarten können auch online, auf den Geoportalen der Bundesländer abgerufen werden (Beispiel: Geoportal Sachsen). Das Land NRW stellt die Online Anwendung TIM-online zur Darstellung von Fluren, Flurstücken und Grundstücksgrenzen zur Verfügung.
Gut zu wissen:
Es gibt keine allgemeingültige, bundesweit geltende Definition eines Flurstücks, da der Begriff in den jeweiligen Landesgesetzen verankert ist. In den Bundesländern, die den Begriff gesetzlich definiert haben, ist die Anwendung aber möglich.
Jedem Flurstück wird von dem zuständigen Katasteramt eine eigene Flurstücksnummer zugeteilt. Außerdem sind Flurstücke Teil eines Flures. Mehrere zusammenhängende Flure werden Gemarkung genannt und entsprechen häufig der Fläche eines Gemeindebezirks. Ein Grundstück besteht üblicherweise aus einem Flurstück. Es kann aber auch vorkommen, dass Grundstücke aus mehreren Flurstücken bestehen. Ein in regelmäßige Streifen aufgeteiltes Flurstück nennt man auch Ackerstreifen oder Gewann.
Zuflurstücke sind von Flurstücken zu unterscheiden. Da Zuflurstücke in der Vergangenheit von einem anderen Flurstück separiert wurden oder zukünftig mit einem anderen Flurstück zusammengeführt werden sollen, erhalten sie keine eigene Flurnummer.