Was ist gewerblicher Grundstückshandel?
Verkauft ein Eigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien kurz nach deren Erwerb, gilt dies, rechtlich gesehen, als gewerblicher Grundstückshandel. Dementsprechend gilt die sogenannte 3-Objekt-Grenze: Solange Immobilienverkäufer weniger als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkaufen wird dies, in der Regel, nicht als gewerblicher Immobilienhandel gewertet. Dennoch gelten einige Ausnahmen.
Eigentümerinnen, die die 3-Objekt-Grenze überschreiten, müssen mit der entsprechenden Versteuerung ihrer Immobilienverkäufe rechnen. Anstatt die Immobilie oder das Grundstück selbst zu nutzen, steht bei gewerblichen Grundstückshandel eher der Vermögensaufbau der Eigentümerin im Fokus.
Häuser oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren vom Eigentümer vermietet, verpachtet oder selbst genutzt werden, werden vom zuständigen Finanzamt in der Regel nicht als gewerblicher Grundstückshandel gewertet. Allerdings gilt hier: Ausnahmen bestätigen die Regel. So deklariert das Finanzamt teilweise auch einzelne Immobilienverkäufe als gewerblichen Grundstückshandel, während in einigen Fällen, in denen mehr als fünf Immobilien verkauft wurden, kein gewerblicher Grundstückshandel festgestellt wurde.
Bei diesen Einzelfallentscheidungen achtet das Finanzamt auf verschiedene Faktoren: Insbesondere steht die Verkaufsabsicht des Besitzers im Mittelpunkt. Sieht das Finanzamt klare Anzeichen einer Gewinnerzielungsabsicht im Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, wird dies als gewerblicher Grundstückshandel gewertet. Allerdings hat der Verkäufer der Immobilie die Möglichkeit, dem Finanzamt Indizien vorzulegen, dass er andere Optionen als den Verkauf der Immobilie in Betracht gezogen hat. Beispielsweise kann ein Immobilienverkäufer nachweisen, dass er vor dem Verkauf versucht hat, das Haus oder die Wohnung zu vermieten – allerdings erfolglos geblieben ist.
Zu den Immobilienverkäufen, die das Finanzamt im Rahmen gewerblichen Immobilienhandels prüft, zählen verkaufte Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und auch Gewerbeimmobilien.