Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Gesetz „zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Sie gilt in Städten und Gemeinden, in denen der Mietmarkt angespannt ist. Für welche Orte das der Fall ist, entscheidet das zuständige Bundesland. Das Gesetz gilt in allen Bundesländern, mit der Ausnahme von Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass Mieter ihre Miete senken können, wenn diese zehn Prozent höher als die ortsübliche Vergleichsmiete ist. In Berlin gilt das Gesetz schon seit 2015, in Hessen seit 2019. Mit der Mietpreisbremse lässt sich überhöhte Miete ab dem 1. April 2020 sogar rückwirkend zurückfordern.