Was ist die Nettokaltmiete?
Die Nettokaltmiete umfasst die reinen Mietkosten für eine Immobilie. Betriebs- und Nebenkosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Im Mietvertrag können neben der Nettokaltmiete auch die kalten Betriebskosten mit eingeschlossen werden. Zu den kalten Betriebskosten können unter anderem folgende Kostenpunkte gezählt werden:
Müllentsorgung
Versorgung mit Kaltwasser und Abwasserentsorgung
Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung
Versicherungen
Steuern
Gartenpflege
Schornsteinfeger
Kosten für Aufzüge und sonstige Ausstattungen
Die Nettokaltmiete können Sie außerdem zur Bestimmung des Wertfaktors nutzen, indem Sie den Kaufpreis durch die jährliche Nettokaltmiete teilen.
Auch die Bewirtschaftungskosten einer Immobilie lassen sich über die Nettokaltmiete ermitteln. Der Deutsche Immobilienverband (IVD) empfiehlt, für die Bewirtschaftungskosten zwischen 20 und 35 Prozent der Nettokaltmiete anzusetzen.
Es gibt Unterschiede zwischen der Nettokaltmiete und der Bruttokaltmiete: Die Bruttokaltmiete wird berechnet, indem die kalten Betriebskosten mit der Nettokaltmiete addiert werden, falls diese nicht wie oben genannt im Mietvertrag mit einbezogen sind. Die Bruttomiete beinhaltet hingegen jegliche Nebenkosten.