Was ist ein Staffelmietvertrag?
Ein Staffelmietvertrag legt die Erhöhung der Miete zu vorgeschriebenen Zeitpunkten fest. Die im Mietvertrag festgelegte Staffelmiete wird entsprechend den vertraglichen Regelungen schrittweise erhöht. Auch die Summe der Erhöhungen ist im Mietvertrag geregelt.
Damit die Staffelmietvereinbarung wirksam ist, muss im Mietvertrag eindeutig formuliert werden, wann die Mieterhöhungen einsetzen und um welchen Betrag die Miete steigt.
Beispiel Staffelmietvertrag – eine eindeutige Formulierung könnte wie folgt lauten:
Am 01.01.2023 tritt der Staffelmietvertrag in Kraft.
Die Nettokaltmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit beträgt 600 Euro.
Danach erhöht sie sich jährlich:
Ab dem 1.01.2024 auf 630 Euro
Ab dem 1.01.2025 auf 670 Euro
Ab dem 1.01.2026 auf 690 Euro
Ab dem 1.01.2027 auf 720 Euro
Anders als bei einem Indexmietvertrag, wo die Indexmiete sich anhand des Verbraucherpreisindexes anpasst, kann die Staffelmiete während der Mietzeit nicht erhöht werden. Haben Vermieter und Mieterin sich auf eine Staffelmiete geeinigt, so kann der Vermieter also keine sonstige Mieterhöhung – beispielsweise wegen Modernisierung, beanspruchen.
Ein Ausnahmefall besteht: Sollte die vermietete Immobilie die Eigentümerin wechseln und diese eine Modernisierung des Hauses vornehmen, ist eine Mieterhöhung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Ausgangsmiete darf bei einem Staffelmietvertrag nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich im Mietspiegel der jeweiligen Stadt ablesen.