Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Jemand, der eine Gefahrenquelle schafft oder betreibt, ist laut Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, notwendige Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um zu vermeiden, dass die Gefahrenquelle anderen Personen schadet.
In die Verkehrssicherungspflicht fallen sowohl Gefahrenquellen auf dem eigenen Grundstück wie bspw. beschädigte Wege und Bäume, als auch die Sicherheit am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr.
Auch die Baustellenabsicherung beim Hausbau ist Teil der Verkehrssicherungspflicht. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Baustelle rund um die Uhr sicher ist – sowohl für Bauarbeiter und Handwerkerinnen, als auch für vorbeilaufende Passanten.
Zwei Gesetze bilden die rechtliche Basis der Verkehrssicherungspflicht: Zum einen heißt es im in Artikel 14 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”
Das andere Gesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 BGB besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”
Gemäß der Verkehrssicherungspflicht sind Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig ihr Grundstück und die dazugehörige Fahr- und Fußwege auf Sicherheit zu prüfen. Eigentümerinnen sollten dabei besonders auf Mängel am Zaun, an den Stufen zum Haus, den Gehwegplatten vor dem Haus, im Garten oder vor der Garage achten. Außerdem steht grundsätzlich nach jedem Sturm eine Dachkontrolle an, bei welcher nicht nur die Dachziegel und Regenrinnen zu überprüfen sind, sondern auch Schornsteine, Solaranlagen , Antennen und Satellitenschüsseln. Auch Bäume auf dem Grundstück sollten nach einem Unwetter auf Sturmschäden überprüft werden.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer des Grundstücks. Das gilt auch für vermietete Häuser und Wohnungen. Allerdings können Vermieter die Pflichten durch entsprechende Regelungen im Mietvertrag und in der Hausordnung auf den Mieter übertragen. Regelmäßig zu prüfen, ob die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird, liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der Vermieterin.