Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten stellt den Verkehrswert oder auch Marktwert einer Immobilie nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) fest. Dies kann etwa über das
Vergleichswertverfahren oder Sachwertverfahren geschehen. Ein Verkehrswertgutachten ist nicht immer notwendig. Der Verkauf einer Immobilie kann auch ohne ein solches abgewickelt werden. Daher können sich Kaufpreis und Verkehrswert voneinander unterscheiden. Denn der Kaufpreis richtet sich auch nach Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt. Nur bei bestimmten rechtlichen Auseinandersetzungen - zum Beispiel bei der Besteuerung einer Erbschaft oder Scheidung - ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. In einem solchen Fall muss ein qualifizierter Immobiliengutachter den Wert einer Immobilie nach objektiven Kriterien begutachten.
Eine Alternative zu einem Verkehrswertgutachten stellt das Wertgutachten dar. Dieses wird von einem Makler erstellt und bezieht neben den objektiven Eigenschaften der Immobilie die Bedingungen des lokalen Immobilienmarktes mit ein. Durch seine Erfahrung schätzt der Makler einen realistischeren Verkaufspreis und gibt Ansätze für eine Vermarktungsstrategie.