Was ist Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum bezeichnet das eingeräumte Recht einer Eigentümerin, allein über eine Wohnung zu verfügen und diese ausschließlich zu nutzen. Das heißt, Wohnungseigentum beschreibt das Eigentum an einer Wohnung in einer Immobilie. Wohnungseigentum setzt sich aus dem Sondereigentum an einer Wohnung und dem Gemeinschaftseigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammen. Das Eigentum an der Wohnung wird Eigentümerinnen durch eine Eintragung in das Grundbuch zugeschrieben.
Durch den Verkauf einer aktuell vermieteten Wohnung und durch den Eigentümerwechsel einer Wohnung wird eine Wohnung zum Wohnungseigentum. Vor dem Verkauf ist der Eigentümer einer Mietwohnung dazu verpflichtet, der aktuellen Mieterin den Kauf der Wohnung zu ermöglichen. Grund dafür ist der Mieterschutz. Durch das gesetzliche Vorkaufsrecht werden Mieterinnen vor Mieterhöhungen oder vor dem Verlust der Wohnung durch den Eigentümerwechsel geschützt.
Wohnungseigentum kann laut § 1 WEG nur für Wohnungen im Grundbuch eingetragen werden. Für Räume eines Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken dienen, wie zum Beispiel gewerblich genutzte Räumlichkeiten, kann lediglich ein Teileigentum im Rahmen der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen werden.
Neben dem Wohnungseigentum existieren auch andere Eigentumsarten wie z.B. Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum. Bruchteilseigentum kann beispielsweise für Ehepaare, die gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung kaufen, eine Alternative zum Wohnungseigentum darstellen. Der Unterschied der beiden Eigentumsarten liegt bei der Grundbucheintragung. Während bei Wohnungseigentum nur eine Person in das Grundbuch eingetragen wird, werden bei Bruchteilseigentum alle Eigentümerinnen im Grundbuch vermerkt.