Hier würden Sie das Bild eines Mannes sehen, der das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf anwendet.

Bieterverfahren:
Eine besondere Strategie beim Immobilienverkauf

Ein Bieterverfahren kann sich entscheidend auf den finalen Kaufpreis eines Grundstücks oder einer Immobilie auswirken. Erfahren Sie hier u.a., wie das Verfahren abläuft und in welchen Fällen es sich anbietet.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?

  2. Wann bietet sich das Bieterverfahren an?

  3. Wie läuft ein Bieterverfahren für Immobilien ab?

  4. Warum sollte ich beim Bieterverfahren auf einen Makler setzen?

  5. Ist das Bieterverfahren vergleichbar mit einer Auktion oder Versteigerung?

  6. Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Was ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?

Beim Immobilienverkauf via Bieterverfahren gibt nicht der Eigentümer den gewünschten Kaufpreis für seine Immobilie an, sondern Kaufinteressenten ihren Wunschkaufpreis per Gebot ab. Der Verkäufer entscheidet, welches Angebot er akzeptiert beziehungsweise an welchen Kaufinteressenten er seine Immobilie verkaufenmöchte. Er ist allerdings nicht dazu verpflichtet, ein Gebot anzunehmen, sodass es unter Umständen nicht zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf kommt.

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Wann bietet sich das Bieterverfahren bei Immobilien an?

Das Bieterverfahren eignet sich nicht für jeden Immobilienverkauf. In diesen Fällen kann sich die Verkaufsstrategie jedoch lohnen:

  • Wenn Sie eine Immobilie seit längerer Zeit erfolglos versuchen zu verkaufen.

  • Wenn die Lage Ihrer Immobilie zwar gefragt ist, die Immobilie jedoch einen größeren Renovierungsbedarf hat.

  • Wenn Sie an einem schnellen Verkauf interessiert sind – zum Beispiel, weil Sie das Geld aus dem Verkauf dringend benötigen.

Wie läuft ein Bieterverfahren für Immobilien ab?

Um eine Immobilie per Bieterverfahren zu verkaufen, müssen zunächst Interessenten für sie gefunden werden. Dafür wird die Immobilie über ein Exposé in Zeitungen oder bekannten Immobilienportalen beworben. Welche Informationen in das Exposé gehören, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel: „Exposé für Immobilien: So präsentieren Sie Ihre Immobilie für den Verkauf“.

Bei einem Bieterverfahren sollten außerdem diese Punkte im Exposé stehen:

  • Hinweis darauf, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt und die „Eigentümerzustimmung vorbehalten“ ist

  • ggf. ein Mindestkaufpreis (alternativ: keine Angabe eines Kaufpreises)

  • ggf. Nennung eines Besichtigungstermins

Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, die Immobilie entweder bei einem im Exposé veröffentlichten Sammeltermin zu besichtigen oder – falls es keine Terminvorgabe gibt – einen individuellen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Bei der Wohnungsbesichtigungbzw. Hausbesichtigungerfahren sie die Frist (in der Regeln 2 – 4 Wochen), in der sie ihre Gebote im Rahmen des Bieterverfahrens schriftlich (z.B. per E-Mail, Fax, Post) abgeben können.

Wie viele Gebote ein Interessent abgeben darf und wie das Bieterverfahren für ein Haus generell abläuft, unterscheidet sich je nach Art des Verfahrens:

Offenes Bieterverfahren

Das offene Bieterverfahren startet mit einer sogenannten „Open-House“-Besichtigung, bei der alle Interessenten die Immobilie gemeinsam besichtigen. Im Anschluss werden sie gebeten, bei Kaufinteresse ein Gebot abzugeben.

Privates Bieterverfahren

Das private Bieterverfahren für ein Haus steht meist synonym für das „offene Bieterverfahren“. Der Begriff „privat“ bezieht sich hier darauf, dass eine Privatperson die Immobilie verkauft – als Abgrenzung zum „öffentlichen“ Bieterverfahren, bei dem z.B. eine Gemeinde die Immobilie veräußert bzw. das Bieterverfahren öffentlich ausgeschrieben wird.

Strukturiertes Bieterverfahren

Wie der Name schon vermuten lässt, folgt das strukturierte Bieterverfahren einer klar strukturierten Abfolge, die sich positiv auf den Verkaufspreis und die -chancen auswirken kann. Das strukturierte Bieterverfahren erfolgt in einem transparenten, mehrstufigen Prozess mit verschiedenen Verkaufsrunden, die klar definiert sind.

Wie läuft ein Online-Bieterverfahren ab?

Ein Online-Bieterverfahren läuft ähnlich wie eine Auktion bei Ebay ab: Kaufinteressenten geben ihre Gebote für eine Immobilie in einem bestimmten Zeitfenster (in der Regel: einige Stunden) in einem geschützten Bereich einer Plattform ab. Der Immobilieneigentümer erhält üblicherweise ebenfalls Zugang und kann die Gebote so live mitverfolgen und gegebenenfalls direkt darauf reagieren. Vorteile des Online-Bieterverfahrens sind ein hohes Maß an Transparenz und ein geringer Aufwand.

Warum sollte ich beim Bieterverfahren auf einen Makler setzen?

Exposéerstellung, Vermarktung der Immobilie, Organisation der Besichtigungen und Auswertung der Gebote: Das Bieterverfahren für ein Grundstück oder eine Immobilie ist aufwendiger, als es auf den ersten Blick scheint. Es empfiehlt sich daher, wie bei jedem anderen Immobilienverkauf, auf einen erfahren Immobilienexperten zu setzen. Ein guter Immobilienmaklerübernimmt für Sie die komplette Vermarktung der Immobilie, kontaktiert die Interessenten, besichtigt gemeinsam mit Ihnen die Immobilie. Er weiß genau, welches Bieterverfahren für Ihren Verkauf das richtige ist und sagt Ihnen auf der anderen Seite auch, wenn ein Hausverkauf ohne Bieterverfahren die bessere Entscheidung wäre.

Gibt es beim Immobilienverkauf über Homeday ein Bieterverfahren?

Bei Homeday führen wir kein klassisches Bieterverfahren für den Verkauf Ihrer Immobilie durch. Denn als Experten auf dem Gebiet der Immobilienbewertungermitteln wir den optimalen Verkaufspreis für Ihre Immobilie und steigen – Ihr Einverständnis vorausgesetzt –mit diesem in die Vermarktung ein. Unser Ziel ist es schließlich, einen guten Verkaufspreis für Sie zu erzielen und Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen.

Beim Bieterverfahren mit Homeday werden zahlreiche Faktoren Ihrer Immobilie betrachtet.

Bei der Immobilienbewertung von Homeday werden zahlreiche Faktoren Ihrer Immobilie betrachtet

Geboten werden darf natürlich trotzdem: Direkt nach der Besichtigung Ihrer Immobilie können Kaufinteressenten Ihnen in unserer Kundenplattform myHomeday ein Kaufangebot machen, das den ursprünglichen Verkaufspreis natürlich auch übersteigen kann. Als Eigentümer sehen Sie die Gebote der Interessenten direkt und können mit Ihrem Homeday-Makler beraten, für welchen Kaufinteressenten Sie sich entscheiden.

Einblick in die Kundenplattform myHomeday

Einblick in die Kundenplattform myHomeday

Ist das Bieterverfahren vergleichbar mit einer Auktion oder Versteigerung?

Von seinem Ablauf her ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf vergleichbar mit einer Versteigerung oder Auktion: In allen Fällen geben die Interessenten Preisgebote für eine bestimmte Ware ab. Allerdings sind die Gebote beim Bieterverfahren im Gegensatz zur Versteigerung/Zwangsversteigerungoder Auktion nicht rechtlich bindend. Das heißt: Der Bietende ist im Anschluss des Bieterverfahrens nicht verpflichtet, die Immobilie zu kaufen. Auf der anderen Seite hat auch der Immobilienverkäufer keine Pflicht, eines der im Bieterverfahren gemachten Gebote anzunehmen. Ist ihm der gebotene Preis etwa zu niedrig, muss er die Immobilie nicht verkaufen. Erst der durch den Notar beurkundete  Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung macht den Immobilienverkauf rechtsgültig.

Welche Vor- und Nachteile gibt es beim Hausverkauf per Bieterverfahren?

Diese Vorteile/Chancen bietet das Bieterverfahren:

  • Die klare Fristsetzung für die Gebote ermöglicht einen schnellen Immobilienverkauf.

  • Zeitaufwendige Preisverhandlungen mit Kaufinteressenten fallen weg.

  • Der Wettbewerb zwischen potenziellen Käufern kann den Preis anheizen.

  • Der Verkäufer kann entscheiden, ob er das Gebot annehmen will und muss dies nicht um jeden Preis tun.

Diese Nachteile/Risiken birgt das Bieterverfahren:

  • Kaufinteressenten haben in Sammelbesichtigungen wenig Zeit, ihre Fragen zur Immobilie zu stellen und können sich daher gegen den Kauf entscheiden.

  • Potenzielle Kaufinteressenten können von ihrem Gebot wieder zurücktreten, sodass der Verkauf scheitert.

  • Die Kaufangebote sind zu niedrig, weil sich Kaufinteressenten ein Schnäppchen erhoffen.

Bieterverfahren – FAQs

Was ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?

Beim Immobilienverkauf via Bieterverfahren gibt nicht der Eigentümer den gewünschten Kaufpreis für seine Immobilie an, sondern Kaufinteressenten ihren Wunschkaufpreis per Gebot ab. Der Käufer kann sein Gebot jedoch jederzeit wieder zurückziehen und auch der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein Gebot anzunehmen. Dadurch kommt es unter Umständen nicht zu einem Immobilienverkauf. Jetzt mehr erfahren

Wie läuft ein Bieterverfahren beim Immobilienverkauf ab?

Um eine Immobilie per Bieterverfahren zu verkaufen, müssen zunächst Interessenten für sie gefunden werden. Dafür wird die Immobilie (mit einem Mindestangebot oder ganz ohne Preisangabe) über ein Exposé beworben, in dem in der Regel auch ein Sammeltermin für die Besichtigung genannt wird. Beim Besichtigungstermin erfahren die Interessenten die Frist (in der Regeln 2 – 4 Wochen), in der sie ihre Gebote im Rahmen des Bieterverfahrens schriftlich abgeben können. Mehr zum Ablauf

Wie funktioniert ein Online-Bieterverfahren?

Ein Online-Bieterverfahren läuft ähnlich ab wie eine Auktion bei Ebay: Kaufinteressenten geben ihre Gebote für eine Immobilie in einem bestimmten Zeitfenster in einem geschützten Bereich einer Plattform ab. Der Immobilienverkäufer erhält üblicherweise ebenfalls Zugang und kann die Gebote so live mitverfolgen und gegebenenfalls direkt darauf reagieren. Jetzt mehr erfahren

Wie unterscheidet sich das Bieterverfahren von einer Auktion oder Versteigerung?

Von seinem Ablauf her ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf vergleichbar mit einer Versteigerung oder Auktion: In allen Fällen geben die Interessenten Preisgebote für eine bestimmte Ware ab. Allerdings sind die Gebote beim Bieterverfahren im Gegensatz zur Versteigerung oder Auktion nicht rechtlich bindend. Das heißt: Der Bietende ist nicht verpflichtet, die Immobilie zu kaufen. Auf der anderen Seite hat auch der Immobilienverkäufer keine Pflicht, eines der im Bieterverfahren gemachten Gebote anzunehmen.

Wann bietet sich das Bieterverfahren bei Immobilien an?

Das Bieterverfahren eignet sich nicht für jeden Immobilienverkauf. In diesen Fällen kann sich die Verkaufsstrategie jedoch lohnen: 1. Wenn Sie eine Immobilie seit längerer Zeit erfolglos versuchen zu verkaufen. 2. Wenn die Lage Ihrer Immobilie zwar gefragt ist, die Immobilie jedoch einen größeren Renovierungsbedarf hat. 3. Wenn Sie an einem schnellen Verkauf interessiert sind – zum Beispiel, weil Sie das Geld aus dem Verkauf dringend benötigen.

Themengebiet: Immobilienverkauf

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