Flurkarte: Alle Infos zu Einsatz & Kosten

Flurkarte: Diese Informationen
beinhaltet das Dokument

Die Flurkarte bildet eine wesentliche Grundlage im Grundstücksrecht und sollte daher bei keinem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks fehlen. Erfahren Sie u.a., was eine Flurkarte ist, was das Dokument beinhaltet, wo es hinterlegt ist und wie man eine Flurkarte beantragen kann.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Flurkarte?

Eine Flurkarte (auch: Katasterkarte) ist ein Dokument, das die Lage von bebauten und unbebauten Grundstücken und deren Grenzen beschreibt. Es wird vom kommunalen Katasteramt erarbeitet. Bundesweit existiert die klassische Flurkarte heute in digitalisierter Form unter der Bezeichnung (Automatisierte) Liegenschaftskarte. Die Flurkarte wird in individuellen Maßstäben erarbeitet und stellt Flurstücke dar, denen Grundstücke zugeordnet sind.

Liegenschaftskarte lesen – Eine Flurkarte enthält im Wesentlichen die folgende Angaben:

  • Flurstücke und Flurstücksnummern

  • Ortsangaben

  • Gemarkungsgrenzen

  • Angabe von Maßstäben

  • Bestehende Gebäude mit Hausnummern

  • Ausstellende Behörde

  • Datum, an dem der Flurkartenauszug erstellt wurde

Wofür wird eine Flurkarte benötigt?

Die Flurkarte bildet die grafische Darstellung und zusammen mit dem Liegenschaftskataster die Grundlage für die Ausführungen im Grundbuch. Alle wesentlichen Daten der Flurkarte, zum Beispiel Flur, Flurstück, Ortsangaben und Gemarkung finden sich auch im Grundbuch der jeweiligen Immobilie wieder. Das Grundbuch ist eines der wichtigsten Dokumente für den Kauf/Verkauf einer Immobilie, da es das Eigentum an dieser dokumentiert und begründet. Es legt die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück offen.

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Flurkarte beantragen – Was kostet eine Flurkarte?

Die Kosten für die Flurkarte weichen in den Bundesländern und Kommunen voneinander ab. Üblich sind Gebühren zwischen 15 Euro und 60 Euro. Auskünfte hierüber erteilt das zuständige Kataster- oder Vermessungsamt.

Entspricht mein Grundstück einem Flurstück?

Die Liegenschaftskarte basiert auf exakten Messungen kommunaler Katasterämter. Dabei dient die Flurkarte als Lageplan: Angaben zu Ort, Gemarkungen, Flur, Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern sind für eine funktionierende Grundstücksverwaltung daher unerlässlich. Flurstücke werden durch amtliche Messungen geometrisch festgelegt und lassen sich mit ihren Abgrenzungen von der Liegenschaftskarte ablesen. Durch die numerischen Bezeichnungen – die Flurstücksnummern – lassen sie sich ferner bezüglich ihrer Eigentumsverhältnisse identifizieren. Ein Grundstück besteht nicht zwingend aus nur einem Flurstück. Ihr Grundstück kann sich also aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. Aufschluss hierüber gibt das Grundbuch Ihrer Immobilie.

Gibt die Flurkarte Aufschluss über die Bebaubarkeit meines Grundstücks?

Die Flurkarte dient in erster Linie als Lageplan eines Grundstückes. Sie gibt keine verbindliche Auskunft über eine mögliche Bebaubarkeit. Jedoch lassen sich erste Anhaltspunkte für die eigene Planung aus der Liegenschaftskarte ablesen, zum Beispiel, wie die geometrischen Abmessungen des Grundstückes sind oder wie die Bebauung der Nachbargrundstücke aussieht. Erkennbar sind bei bestehenden Gebäuden auch die Geschossigkeit, die Flucht, in welcher gebaut wurde, oder welche Abstände zu Grundstücksgrenzen eingehalten wurden.

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird in der Bauordnung oder im Baugesetzbuch geregelt. Rechtsverbindliche Informationen enthalten nur diese Quellen. Ein Anruf oder ein persönliches Vorsprechen in Ihrer zuständigen Baubehörde sind in jedem Fall zu empfehlen.

Tipp für eine erste eigene Einschätzung:

Überprüfen Sie zuerst den gültigen Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ist ihr Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen? Prüfen Sie im Anschluss, ob es einen gültigen Bebauungsplan für Ihre Anschrift gibt. Dieser gibt Ihnen im Detail Aufschluss über die mögliche Bebaubarkeit Ihres Grundstückes. Liegt Ihr Grundstück in einer wohnlich geprägten Umgebung, liegt aber kein Bebauungsplan vor, ist dieses voraussichtlich nach § 34 BauGB ortsüblich bebaubar. Die Bebaubarkeit orientiert sich dann an den Nachbarbebauungen.

Flurkarte – FAQs

Was ist eine Flurkarte?

Die Flurkarte ist eine Art Landkarte, auf der Straßen, Grundstücke und Gebäude eingezeichnet sind. Im Rahmen eines Grundstückserwerbs stellt die Flurkarte einen wesentlichen Bestandteil dar, da sie genau belegt, an welcher Stelle sich das Grundstück befindet und wo die Grenzziehung zu den Nachbargrundstücken verläuft. Alle Details zur Flurkarte lesen Sie hier.

Wo bekomme ich eine Flurkarte?

Flurkarten sind entweder beim Katasteramt erhältlich oder auch im Internet hinterlegt. Wer eine Flurkarte in papierhafter Form erwerben möchte, muss mit Kosten bis zu 60 Euro rechnen. Im Internet kann man die Flurkarte dagegen kostenlos ansehen. Es ist nicht weiter schwierig, die Liegenschaftskarte zu lesen. Sie zeigt die Straßen mit den Grundstücken und der jeweiligen Bebauung.

Was kostet eine Flurkarte?

Flurkarten werden beim örtlichen Katasteramt verwahrt. Wer die Kopie einer amtlichen Flurkarte benötigt, muss mit Kosten zwischen 15 Euro und 60 Euro rechnen. Günstiger ist es, die Flurkarte im Internet aufzurufen und auszudrucken. Damit steht sie allerdings nur für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung und hat keinerlei Nachweisgewicht. Dazu bedarf es des amtlichen Stempels. Mehr Informationen finden Sie hier.

Wie sieht eine amtliche Flurkarte aus?

Eine amtliche Flurkarte zeigt stark vergrößert den Lageplan einen Straßenausschnitt oder einen Ausschnitt eines Straßengevierts. Der Straßenname ist in der Mitte der Straße vermerkt. Wie lässt sich die Liegenschaftskarte lesen? Die jeweiligen Grundstücksgrenzen sind gestrichelt eingetragen. Jedes Grundstück bzw. Flurstück ist mit der jeweiligen Hausnummer respektive Flurstücknummer versehen. Sofern das Grundstück bebaut ist, findet sich auch das darauf befindliche Objekt in der Flurkarte.

Wofür wird eine Flurkarte benötigt?

Die Flurkarte gibt amtlich und verbindlich Auskunft über die Lage und Größe eines Grundstücks. Sie bildet die Basis für diese Eintragungen im Grundbuch. Grundlage für die Eintragungen in der Flurkarte sind die amtlichen Vermessungen der jeweiligen Liegenschaften. Die Flurstücke und Flurstücknummern spielen bei der Flurkarte eine wichtigere Rolle als die Hausnummer in der jeweiligen Straße.

Themengebiet: Immobilienverkauf

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