Von der Zielgruppe und ihren Vorstellungen hängt nicht nur die Käuferansprache, sondern auch die Vorbereitung der Immobilie ab. So lohnt es sich beispielsweise nicht, darüber nachzudenken, ob Sie ein Haus renoviert verkaufen sollten, wenn die Zielgruppe sowieso einen Umbau bevorzugt.
Wie lege ich die richtige Verkaufsstrategie fest?
Ist die Zielgruppe bestimmt, gilt es, einen angemessenen Angebotspreis festzulegen. Er bildet die Grundlage für spätere Verhandlungen im Rahmen der jeweiligen Verkaufsstrategie. Beim sogenannten Bieterverfahren, bei dem sich die Interessenten gegenseitig überbieten, liegt der Angebotspreis zu Beginn niedrig. Diese Verkaufsstrategie eignet sich etwa, wenn eine entsprechend große Nachfrage für das Haus besteht. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Immobilie den Eigentümer zu einem zu niedrigen Preis wechselt. Eine andere Verkaufsstrategie ist ein gezielter Preisnachlass. Dabei wird der Angebotspreis zum Verkaufsstart fünf bis zehn Prozent höher angesetzt, potenzielle Käufer erhalten dann im Verkaufsgespräch einen entsprechenden Nachlass.
Tipp: Ein erfahrener Immobilienmakler kennt die richtige Zielgruppe und Verkaufsstrategie für Ihren Immobilienverkauf und unterstützt Sie bei der Preisverhandlung.
Welche Unterlagen benötige ich für den Hausverkauf?
Egal, ob Sie ein Ferienhaus verkaufen, ein Reihenhaus verkaufen oder ein Einfamilienhaus verkaufen wollen: Es gibt zahlreiche Dokumente, die für den Verkauf einer Immobilie notwendig sind und dem Hausverkäufer wichtige Informationen liefern. So lässt sich aus dem Grundbuchauszug etwa entnehmen, ob und welche Rechte Dritter bestehen. Auch Käufer, die den Hauskauf über einen Immobilienkredit oder eine Hypothekenfinanzieren, benötigen zahlreiche Dokumente mit Angaben zur Immobilie.
Um den Verkauf optimal vorzubereiten, gilt es, die folgenden Dokumente bestenfalls im Vorfeld zu besorgen:
Unterlagen |
Bezugsquelle |
Baupläne |
Architekt, Bauträger oder das Bauarchiv |
Energieausweis |
Energiedienstleister und Architekten |
Auszug aus der Flurkarte |
Katasteramt |
Grundbuchauszug |
Amtsgericht |
Nutz-, Wohn- und Grundflächenberechnung; Kubaturberechnung |
Architekt, Bauträger |
Sanierungsnachweise |
Eigentümer |
Warum benötige ich einen Energieausweis für den Verkauf?
Der Energieausweis ist bei einem Immobilienverkauf oder einer Neuvermietung der meisten Gebäude Pflicht. Was vorher schon die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelte, gibt seit Mai 2021 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Da Käuferinnen und Mieterinnen die Möglichkeit haben sollen, ihre Entscheidung auch von der Energieeffizienz der entsprechenden Immobilie abhängig zu machen, müssen ihnen diese Daten vorab mitgeteilt werden. Schon in der Anzeige für Haus oder Wohnung sind daher bestimmte Angaben einzutragen. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis dann vorgelegt werden.
Gut zu wissen:
Bei einem Verkauf mit Homeday sparen Sie sich den unnötigen Papierkram. Wichtige Dokumente und Verträge sind digitalisiert, das reduziert Zeit und Aufwand – für Sie als Verkäufer, für Ihre Kaufinteressenten und unsere Makler. Falls Sie sich für den privaten Verkauf entscheiden, behalten Sie mit dieser kostenlosen Checkliste einen Überblick über notwendige Dokumente:
Sind die Vorbereitungen abgeschlossen, steht dem Haus Verkauf nichts mehr entgegen. Los geht es mit der sogenannten Vermarktung, das heißt: der Präsentation der Immobilie auf sämtlichen relevanten Kanälen über das Immobilienexposé.
Schritt 2: Wie erstelle ich ein Exposé?
Das Exposé der Immobilieist ein wichtiger Erfolgsfaktor, um ein Haus zu verkaufen. Es sollte neben aussagekräftigen und professionellen Innen- und Außenaufnahmen die folgenden Informationen enthalten:
Baujahr
Grundriss und Lageplan
Energieausweis
Zustand und Datum der letzten Renovierung/Modernisierung
Quadratmeterzahl der Wohnfläche
Zimmerzahl
Laufende Betriebskosten
Einzugstermin (bei Eigennutzung)
Ausstattung (Balkon, Terrasse, Garten, Garage, Stellplatz, Dachboden, Keller, Waschküche, Trockenspeicher, Lift)
Wohnumfeld (Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten,
Verkehrsanbindung, Ärzte, Apotheken, Freizeitmöglichkeiten,
Kulturangebote, Naherholungsgebiete)
Je nach Zielgruppe sind die Informationen dabei unterschiedlich zu gewichten. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage sucht, interessiert sich zum Beispiel eher für die laufenden Kosten bzw. die Rendite einer Immobilie als für die Information, wie viele Durchgangszimmer es gibt.
Schritt 3: Wie sind die Immobilienbesichtigungen zu planen?
Sind potenzielle Käufer gefunden, stehen die ersten Termine für die Immobilienbesichtigung an. Hier empfiehlt es sich, den Interessenten die Gelegenheit zu geben, das Haus bei einem Einzeltermin zu begutachten und individuelle Fragen zu stellen. Für den Verkäufer oder einem von ihm befragten Makler bietet sich so ebenfalls Gelegenheit, einen persönlichen Eindruck von den potenziellen Käufern zu machen.
Setzen Sie für die Immobilienbesichtigung Ihr Haus in Szene
Schritt 4: Wie läuft die Auswahl des richtigen Käufers ab?
Haben alle Interessenten das Haus besichtigt, gilt es zu entscheiden, an wen Sie es verkaufen möchten. Hier kommt es zum einen auf die Kaufpreisverhandlung an: Welcher Kaufinteressent ist bereit, ihren Wunschpreis zu zahlen? Im zweiten Schritt ist zu klären, ob er auch die notwendige Bonität besitzt.
Schritt 5: Was gibt es beim Kaufvertrag zu beachten?
Sind sich Verkäufer und Käufer über den Preis einig geworden, gilt es, den Immobilienkaufvertrag aufzusetzen. Er sollte nicht nur Formalien wie die Namen von Verkäufer und Käufer, den Kaufpreis der Immobilie oder die Zahlungsvereinbarungen enthalten. Im Vertrag stehen auch etwaige Mängel oder individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien – zum Beispiel, wenn der Käufer Mobiliar wie eine Einbauküche übernimmt.
Wichtig: Damit der Kaufvertrag für das Haus rechtsgültig wird, muss ein Notar den Vertrag beurkunden.
Was gehört beim Hausverkauf dazu?
Viele Verkäufer fragen sich, was bei einem Hausverkauf eigentlich alles mitverkauft wird. In der Regel sind das alle bewegliche Dinge, die fest mit dem Haus verbunden sind, sofern nicht anders im Kaufvertrag vereinbart:
Schritt 6: Notartermin: Wie bereite ich den Notartermin vor?
Als Verkäufer einer Immobilie müssen Sie sich um die Wahl eines Notars nicht selbst kümmern. Dies ist in der Regel die Aufgabe Ihres Käufers. Dennoch fungiert der Notar als neutraler Vermittler und wahrt sowohl die Interessen von Käufer als auch Verkäufer. Der Notar erhält von Ihnen (oder Ihrem Makler) und Ihrem Kaufinteressenten alle wichtigen Informationen und setzt das entsprechende Vertragsdokument auf. Anschließend prüfen Sie und der Käufer den Vertrag sorgfältig und legen einen Termin fest, an dem sie ihn unterzeichnen und beurkunden lassen. Zu diesem Termin bringen Sie und der Käufer ihre Personalausweise und Steueridentifikationsnummern mit. Als Eigentümer haben Sie dann auch den Energieausweis und etwaige Nachweise dabei. Beim Notartermin liest verliest der Notar das gesamte Vertragsdokument noch einmal vor Ihnen und dem Käufer. Danach beginnt der Notar mit der Abwicklung des Kaufvertrags, sprich: der Auflassung und Umschreibung der Immobilie mit dem entsprechenden Grundbucheintrag.
Gut zu wissen:
Ist die Immobilie beim Verkauf noch belastet, kümmert sich der Notar auch darum, dass das bestehende Darlehen mit dem Kaufpreis getilgt wird. Anschließend veranlasst er die Löschung der Grundschuld.
Schritt 7: Zahlung: Wie läuft die Zahlungsabwicklung ab und was gibt es dabei zu beachten?
Selbst wenn der Käufer gefunden ist, lauern noch Fallstricke beim Immobilienverkauf. Im folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen im Hinblick auf die Zahlungsabwicklung:
Wann ist der Kaufpreis beim Hausverkauf fällig?
Sind die Grundvoraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises erfüllt, erhält der Käufer eine Zahlungsaufforderung von der Notarin. In der Regel hat dieser nun zwei Wochen Zeit, den Kaufpreis zu zahlen. Die Grundvoraussetzungen sind erfüllt, wenn eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist, kein Vorkaufsrecht anderer Personen oder der Gemeinde (mehr) besteht sowie sämtliche Grundschulen gelöscht sind.
Was tun, wenn der Käufer nicht zahlt?
Kommt die Käuferin der notariellen Zahlungsaufforderung nicht nach, beispielsweise weil die Bank den Kredit nicht rechtzeitig auszahlt oder sie aus anderen Gründen zahlungsunfähig ist, darf der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ebenso kann er Verzugszinsen einfordern und hat einen Anspruch auf Schadenersatz.
Was passiert mit der Maklerprovision bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags?
Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, wird in der Regel keine Maklerprovision fällig. Normalerweise ist diese nämlich erst zu entrichten, wenn der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben und notariell beglaubigt ist. Allerdings ist in so einem Fall entscheidend, was genau im Maklervertragfestgehalten ist. Steht dort zum Beispiel, dass die Leistung der Maklerin bereits dann erfüllt ist, wenn sie Kaufinteressenten findet, kann sie dafür bereits ihre Provision verlangen. Selbst wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt.
Auch Formulierungen wie “Sollte der Hauskauf durch eine Ursache, die weder Verkäufer noch Makler zu verschulden haben, nicht zustande kommen, ist dennoch eine Maklerprovision fällig.” berechtigen die Maklerin dazu, ihre Provision zu verlangen. Achten Sie also darauf, dass im Maklervertrag vereinbart wird, die Provision erst dann zu zahlen, wenn das Haus erfolgreich übergeben wurde.
Wie wird der Verkaufserlös nach der Scheidung aufgeteilt?
Wird die Immobilie aufgrund einer Scheidung verkauft, werden vom Verkaufserlös zunächst die eventuell auf ihr lastenden Kredite zurückgezahlt. Geschieht dies vor Ablauf der Kreditlaufzeit, wird auch die dadurch anfallende Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt. Was dann noch von der Verkaufssumme übrig bleibt, wird hälftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt. Das ist selbst dann so, wenn ein Ehepartner mehr in das Haus investiert hat oder alleine an der Tilgung des Kredits beteiligt war. Der Zugewinnausgleich kann hier Abhilfe schaffen.
Schritt 8: Wie läuft die Übergabe nach dem Hausverkauf ab?
Hat der Käufer den kompletten Kaufpreis gezahlt, wird das Haus an ihn übergeben. Falls nicht anders vereinbart, erhält der neue Eigentümer die Immobilie besenrein und frei von Mobiliar. Zudem werden ihm sämtliche Dokumente ausgehändigt. In einem Übergabeprotokoll halten Käufer und Verkäufer jegliche Mängel und Besonderheiten fest und vermerken die übergebenen Unterlagen.
Brauche ich einen Makler, um mein Haus zu verkaufen?
Egal, ob sie ein Einfamilienhaus verkaufen, ein Reihenhaus verkaufen oder ein Ferienhaus verkaufen wollen – Verkäufer haben vorab viele Fragen. Eine der ersten Fragen, die vor einem Hausverkauf aufkommt, betrifft die Entscheidung, wer das Haus verkaufen soll. Das heißt: Möchte der Eigentümer das Haus privat verkaufen oder dafür einenMakler beauftragen?
Bei der Entscheidung spielen vor allem zwei Faktoren eine Rolle:
Wie viel Zeit hat der Eigentümer für den Hausverkauf?
Hat der Eigentümer schon Erfahrung damit, Häuser zu verkaufen?
Wer viel Zeit hat und in der Vergangenheit bereits Immobilien erfolgreich privat verkaufen konnte, bewältigt einen Hausverkauf mitunter ohne Hausmakler. Eventuell können auch erfahrene Freunde und Bekannte zum Thema Haus verkaufen Tipps geben. Fehlt es jedoch an Zeit und Erfahrung, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Experten. Dafür sprechen vor allem die Vorteile, die ein Makler beim Immobilienverkauf bietet.
Hausverkauf: Privat oder mit Makler – Vor- und Nachteile
Ein Immobilienmakler bietet gleich mehrere Vorteile gegenüber einem privaten Hausverkauf:
Er hat Erfahrung damit, Häuser zu verkaufen (optimale Beratung)
Er kennt den regionalen Immobilienmarkt (aktuelle Preise/Angebot-Nachfrage-Situation)
Er besitzt ein Kundennetzwerk mit potenziellen Käufern
Er nimmt dem Eigentümer sämtliche Schritte im Verkaufsprozess ab: vom
Papierkram über die Preisverhandlung bis hin zur Schlüsselübergabe und
hält ihn Schritt für Schritt über den Verkauf auf dem Laufenden
Als Nachteil empfinden viele Eigentümer die Maklerprovision, die für die Leistung des Maklers anfällt und seit Dezember 2020 zumeist hälftig von Käufer und Verkäufer zu zahlen ist. In der Regel zahlt sich die Maklergebühr jedoch für den Eigentümer aus, da der Makler meist einen höheren Verkaufspreis aushandeln kann als ein privater Verkäufer.
Wie hoch sind Maklergebühren beim Hausverkauf?
Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt. Dementsprechend ist sie theoretisch frei zwischen den beteiligten Parteien verhandelbar. Wie eine Untersuchung der Maklerprovision zeigt, beträgt die bundesweit häufige Provision für Verkäufer und Käufer je 3,57 Prozent.
Hausverkauf: Wer zahlt den Makler?
Seit am 23.12.2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft trat, teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklergebühren in der Praxis meist. Das Gesetz besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Maklergebühren zahlen muss. Da dies bei einem Immobilienverkauf meistens der Verkäufer ist, trägt er mindestens 50 Prozent der Kosten.