Notarkosten beim Wohnungsverkauf:
So viel fällt 2025 an
Bei einem Wohnungsverkauf geht es um hohe Beträge. Die verpflichtende Einschaltung eines Notars sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer bei der Eigentumsübertragung rechtlich auf der sicheren Seite sind. In diesem Zusammenhang fallen Notarkosten für den Wohnungsverkauf an. Erfahren Sie hier, welche Leistung ein Notar bietet und welche Kosten dafür anfallen.
Das wichtigste zuerst:
Wer zahlt die Notarkosten, wenn ein Kauf nicht zustande kommt?
Beauftragen Sie als Verkäufer den Notar mit einem Kaufvertragsentwurf und das Geschäft kommt letztlich nicht zustande, müssen Sie die Kosten komplett alleine tragen. Idealerweise sucht daher der Käufer den Notar aus und erteilt den Auftrag.
Inhaltsverzeichnis
Welche Aufgaben hat ein Notar?
Nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell zu beurkunden. Eine Eigentumsübertragung ist ohne Einschaltung eines Notars in Deutschland nicht möglich. Der Notar ist für eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung verantwortlich. Er ist nicht einer Partei verpflichtet, sondern berät Käufer und Verkäufer neutral. Außerdem überwacht er die rechtssichere Eigentumsumschreibung und sorgt dafür, dass der Kaufpreis beim Verkauf einer Wohnung erst dann gezahlt wird, wenn sichergestellt ist, dass der Käufer anschließend als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
Wofür fallen Notarkosten beim Wohnungsverkauf an?
Der Notar erhebt Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages. Darüber hinaus gibt es weitere Vorgänge, für die Gebühren anfallen:
Löschung von Grundschulden
Eintragung der Auflassungsvormerkung
Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten
Einholung von Genehmigungserklärungen
Anforderung von Dokumentenabschriften wie der Teilungserklärung
Mit welchen Kosten Sie konkret rechnen müssen, wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, hängt davon ab, welche Leistungen Sie im Zuge der Kaufvertragsabwicklung in Anspruch nehmen (müssen).
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Wer zahlt die Notarkosten beim Wohnungsverkauf?
Üblicherweise übernimmt der Käufer die Notarkosten beim Wohnungsverkauf. In der Praxis beauftragt dieser daher auch den Notar für die Abwicklung des Wohnungs- oder Hauskaufs.
Die Immobilie ist lastenfrei an den Käufer zu übergeben. Das heißt, dass Grundschulden vor der Eigentumsübertragung zu löschen sind. Dafür holt der Notar Löschungsbewilligungen der jeweiligen Gläubiger ein und veranlasst die Löschung im Grundbuch. Diese Kosten trägt in der Regel der Verkäufer.
Gut zu wissen:
Auch wenn der Käufer die Notargebühren für den Wohnungsverkauf trägt, haften beide Parteien für deren Zahlung. Das heißt: Begleicht der Käufer die Notarrechnung nicht, ist der Notar berechtigt, die Kosten vom Verkäufer einzufordern.