Hier sehen Sie zwei Menschen welche nachdem Wohnung anschreiben zu einer Wohnungsbewerbung eingeladen wurden.

Wohnungsbewerbung

So verbessern Sie Ihre Chancen auf die Traumwohnung

Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Um bei einem Vermieter zu punkten, zählt daher der gute Eindruck bei der Wohnungsbewerbung. Wichtiges Mittel dafür: die Bewerbungsmappe. Erfahren Sie hier, welche Unterlagen sie beinhalten sollte.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie sehen die Bewerbungsunterlagen aus?

  2. Wann sind die Unterlagen einzureichen?

Wie sehen die Bewerbungsunterlagen für die Wohnungsbewerbung aus?

In eine Bewerbungsmappe für die Wohnung gehören diese Unterlagen:

Einkommensnachweis/Bürgschaft:

Angestellte fügen eine Kopie ihrer Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate bei oder die Kopie der Kontoauszüge mit den entsprechenden Einträgen. Selbstständige lege die Steuererklärung des Vorjahres in Kopie bei oder entsprechende Kontoauszüge des Geschäftskontos, aus dem die Einnahmen hervorgehen. Es ist ersatzweise auch möglich, eine Bürgschaftserklärung einzureichen. Das gilt beispielsweise für Studenten, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und deren Eltern für sie eine Bürgschaftserklärung abgeben.

Wo bekomme ich einen Einkommensnachweis her?

Woher Sie einen Einkommensnachweis bekommen, hängt davon ab, welche Art von Einkommen Sie beziehen. Folgende Dokumente können als Einkommensnachweise dienen:

  • Aktuelle Verdienstbescheinigung (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen)

  • Aktueller Einkommensnachweis des Arbeitgebers

  • Rentenbescheid

  • Einkommensteuerbescheid

  • Bewilligungsbescheid für Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Krankengeld)

  • BAföG-Bescheid (Studierende)

  • Kindergeldbescheinigung für Eltern

  • Nachweis über Mieteinnahmen

Arbeitnehmer finden auch bei der Bundesagentur für Arbeit ein Formular zur Einkommensbescheinigung, welches der Arbeitgeber unterschreibt und so das Einkommen bestätigt. Alternativ funktionieren auch Gehaltsabrechnungen oder der Arbeitsvertrag in Kopie. Selbstständige nutzen in der Regel den letzten Einkommenssteuerbescheid, um Einkünfte nachzuweisen. Auch ein Schreiben des Steuerberaters ist möglich.

Selbstauskunft:

In eine Selbstauskunft gehören alle persönlichen Daten des Wohnungsbewerbers: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, aktuelle Anschrift sowie weitere Kontaktdaten wie Festnetz-, Mobilfunknummer und die E-Mail-Adresse. Die Selbstauskunft beinhaltet außerdem die ausgeübte Tätigkeit sowie das monatliche Einkommen. Möchten mehrere Personen in die Wohnung einziehen, haben alle potenziellen Mieter die Selbstauskunft auszufüllen. Einige Fragen, wie beispielsweise die, ob ein Mieter raucht oder nicht, sind nicht zwingend zu beantworten.

Schufa-Auskunft:

Verlangt der Vermieter die Schufa-Bonitätsauskunft, ist auch diese der Mappe für die Wohnungsbewerbung beizulegen. Gegen eine Gebühr kann sie über die Webseite der Schufa Holding AG abgerufen werden.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung:

Der aktuelle Vermieter stellt seinem Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus, um nachzuweisen, dass dieser seine Miete regelmäßig zahlt. Als Nachweis können alternativ die Kontoauszüge der vergangenen zwölf Monate dienen.

Bewerbungsanschreiben:

Das Bewerbungsanschreiben bietet Bewerbern die Chance, sich durch eine persönliche Note von der Konkurrenz abzuheben. In dem persönlichen Schreiben für die Wohnungsbewerbung stellt sich der potenzielle Mieter dem Vermieter der Wohnung vor. Dazu gehört es, die berufliche und familiäre Situation des Bewerbers zu beschreiben. Wer gute Gründe für den Wohnungswechsel hat, sollte sie nennen, ebenso wie den Grund, warum die besichtigte Wohnung die richtige ist und welche Vorzüge sie bietet. Insgesamt darf das Schreiben für die Wohnungsbewerbung kreativ und locker formuliert sein und sollte eine Seite nicht überschreiten.

Alle in der Wohnungsbewerbung gemachten Angaben sollten der Wahrheit entsprechen. Wer hier unwahre Angaben macht, macht sich nicht nur strafbar, sondern riskiert trotz Unterzeichnung des Mietvertrages dessen Auflösung.

Gut zu wissen:

Natürlich reicht es für eine Wohnungsbewerbung aus, die Minimalanforderungen zu erfüllen. Wer der Bewerbungsmappe für eine Wohnung jedoch einige Extras zufügt, erhöht seine Chancen bei der Wohnungsbewerbung. Dazu zählt etwa ein Empfehlungsschreiben des bisherigen Vermieters. Darin kann der bisherige Vermieter die Vorzüge seines Mieters aufführen, zum Beispiel in Bezug auf regelmäßige Mietzahlungen und auf ein unkompliziertes Mietverhältnis.

Wann sind die Unterlagen für die Wohnungsbewerbung einzureichen?

Außerdem kommt es auf die Geschwindigkeit an, sodass die Unterlagen möglichst zeitnah, vorzugsweise am selben Tag, beim Vermieter eingehen sollten. Wer eine Woche oder nur mehrere Tage verstreichen lässt, hat kaum eine Chance auf die Wohnung, die dann womöglich schon an einen anderen Kandidaten vergeben wurde. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Unterlagen jeweils als PDF-Datei per E-Mail an den Vermieter zu übermitteln.

Wohnungsbewerbung – FAQ

Wohnungsbewerbung – Brauche ich einen Einkommensnachweis/eine Bürgschaft?

Ein Einkommensnachweis wird in der Regel immer verlangt. Angestellte fügen der Wohnungsbewerbung einen Nachweis ihres Gehalts der vergangenen drei Monate bei. Selbstständige legen eine Kopie der Steuererklärung des Vorjahres bei. Bei Studenten oder anderen Geringverdienern ist es ersatzweise auch möglich, eine Bürgschaftserklärung einzureichen.

Wohnungsbewerbung – Was ist die Selbstauskunft?

In der Selbstauskunft werden alle persönlichen Daten des Wohnungsbewerbers festgehalten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, aktuelle Anschrift sowie weitere Kontaktdaten wie Festnetz-, Mobilfunknummer und die E-Mail-Adresse. Außerdem enthält sie Angaben zur ausgeübten Tätigkeit sowie das monatliche Einkommen. Mehr zum Thema

Wohnungsbewerbung – Brauche ich eine Schufa-Auskunft?

Wenn der Vermieter es verlangt, müssen Wohnungsbewerber die Schufa-Bonitätsauskunft zur Verfügung stellen. Sie kann gegen eine Gebühr über die Webseite der Schufa Holding AG abgerufen werden.

Wohnungsbewerbung – Brauche ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Sie wird nicht zwingend verlangt, ist aber in der Regel erforderlich: die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese erhalten Wohnungsbewerber vom aktuellen Vermieter, der damit bestätigt, dass dieser seine Miete regelmäßig zahlt.

Wohnungsbewerbung – Brauche ich ein Bewerbungsanschreiben?

Das Bewerbungsanschreiben ist kein Muss, bietet Bewerbern jedoch die Chance, sich von der Konkurrenz abzuheben. In dem persönlichen Anschreiben von nicht mehr als einer Seite Umfang stellt sich der potenzielle Mieter dem Vermieter der Wohnung vor. Er beschreibt seine berufliche und familiäre Situation und nennt gute Gründe für den Wohnungswechsel. Mehr Tipps

Themengebiet: Immobilien vermieten

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.

Lesen Sie jetzt: