Aufzugskosten: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Aufzugskosten: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Insbesondere in Mehrfamilienhäusern mit vielen Stockwerken ist ein Aufzug praktisch. Erfahren Sie hier u. a., welche Kosten beim Betrieb eines Aufzugs anfallen und wann sich ein Aufzug auch nachträglich einbauen lässt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch sind die Kosten im laufenden Betrieb?

  2. Welche Aufzugskosten trägt der Mieter?

  3. Ist ein nachträglicher Einbau möglich?

  4. Gibt es Fördermöglichkeiten für den Einbau?

  5. Welche Pflichten hat der Vermieter beim Betrieb eines Personenaufzugs?

Wie hoch sind die Aufzugskosten im laufenden Betrieb?

Im laufenden Betrieb setzen sich die Aufzugskosten aus zwei Faktoren zusammen:

  1. den Stromkosten

  2. den Stromkosten

Dazu kommen eventuelle Reparaturkosten sofern die Aufzugsanlage defekt ist.

Auch während des Standby-Betriebs fallen Aufzugskosten an. Die eingeschaltete Kabinenbeleuchtung sowie die gesamte Steuerung des Aufzugs verbrauchen auch Energie, wenn der Aufzug gerade nicht unterwegs ist. In einem Mehrfamilienhaus mittlerer Größe müssen Sie mit einigen Hundert Euro Stromkosten für einen Aufzug jährlich rechnen.

Wichtig sind regelmäßige Wartungen des Personenaufzugs. Üblicherweise besteht ein Wartungsvertrag mit einem Serviceunternehmen, die Kosten liegen in der Regel zwischen 1.500 und 3.000 Euro jährlich für einen Aufzug. Die genauen Aufzugskosten sind jedoch von der Größe der Anlage und den Wartungsintervallen abhängig.

Hinweis:

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Gut zu wissen: Durch den Wechsel des Dienstleisters für die Aufzugswartung lassen sich die
Aufzugskosten senken. Auch Stromkosten lassen sich reduzieren, wenn die Kabinentechnik so angepasst wird, dass die Beleuchtung bei Nichtbetrieb ausgeschaltet bleibt.

Handelt es sich um eine Wohnungseigentumsanlage mit mehreren Eigentümern, wird mit dem monatlich zu zahlenden Hausgeld in der Regel auch eine Instandhaltungsrücklage für die Reparatur eines Aufzugs angespart.

Welche Aufzugskosten trägt der Mieter?

Laufende Aufzugskosten für den Betrieb darf der Vermieter auf den Mieter umlegen. Zu den Betriebskosten zählen:

  • Stromkosten

  • Wartungskosten

  • Reinigungskosten

  • Rufbereitschaft für Notdienst

Kosten für Ersatzteile oder deren Einbau sowie Kosten für eine Entstörung dürfen nicht umgelegt werden. Bewohner des Erdgeschosses müssen sich, sofern nichts abweichendes vereinbart ist, ebenso an den Aufzugskosten beteiligen – auch wenn Sie den Aufzug nicht nutzen.

Gut zu wissen:

Wird ein neuer Aufzug in ein Mehrfamilienhaus eingebaut, ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Modernisierungsumlageauf die Miete aufzuschlagen. Handelt es sich hingegen um einen Austausch einer nicht mehr funktionsfähigen Aufzugsanlage, ist die Modernisierungsumlage nicht rechtens.

Als Mieter können Sie die Betriebskostenin der Einkommensteuererklärung angeben. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie beispielsweise die Wartungskosten aus der Betriebskostenabrechnung geltend machen.

Ist ein nachträglicher Einbau möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, auch nachträglich einen Aufzug in ein bestehendes Gebäude einzubauen. Aufgrund des begrenzten Platzangebots ist es bei einem Einfamilienhaus jedoch nicht immer einfach, einen Aufzug nachzurüsten. Eine gute Lösung ist in vielen Fällen ein Senkrechtlift, der mit einer geringen Stellfläche auskommt. Es handelt sich um selbsttragende Konstruktionen, für die kein eigener Schacht erforderlich ist.

In Mehrfamilienhäusern bieten sich mit dem

  • Innenaufzug

  • Außenaufzug

zwei verschiedene Möglichkeiten an. Die Aufzugsanlagen unterscheiden sich zudem nach ihrem Antriebssystem. Gängig sind Seilaufzüge sowie hydraulische Liftanlagen. Welche Antriebsart sinnvoll ist, hängt vor allem von der Beförderungshöhe ab: Ein Hydrauliklift eignet sich nur für geringere Höhen, während der Seilaufzug problemlos bis in die höchsten Etagen eines Mehrfamilienhauses fährt.

Die Aufzugskosten der Anlage sind von den örtlichen Gegebenheiten und dem Aufwand beim Einbau abhängig. Sind größere Umbauarbeiten erforderlich, damit der Personenaufzug eingebaut werden kann, steigen die Kosten. Bei einem Mehrfamilienhaus sind Außenfahrstühle in der Regel günstiger als innenliegende Aufzüge. Die Anzahl der Haltepunkte ist für die Höhe der Montagekosten relevant. Wollen Sie einen Aufzug in einem Einfamilienhaus einbauen, hat vor allem die Anzahl der Geschosse Einfluss auf die Kosten. Auch die Tragkraft des Aufzugs spielt eine wesentliche Rolle. Nachfolgend erhalten Sie noch einmal einen Überblick über die preisbeeinflussenden Faktoren:

  • Aufzugsgröße

  • Antriebsart

  • Tragkraft

  • Anzahl der Haltepunkte

  • Förderhöhe

  • Geschwindigkeit

„Es ist baurechtlich nicht immer möglich einen Aufzug zu errichten. Prüfen Sie daher ob es baurechtliche Auflagen für den Ein- oder Anbau gibt oder ob andere Genehmigungen oder Abnahmen zu erbringen sind.“

Gibt es Fördermöglichkeiten für den Einbau eines Aufzugs?

Der Einbau eines Aufzugs geht mit hohen Kosten einher. Wenn Sie die Aufzugskosten für den Einbau senken wollen, stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Auswahl. Von der KfWerhalten Sie für einen barrierefreien Umbau Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Darüber hinaus lohnt es sich, bei der Kommune nachzufragen: Unter Umständen gibt es eine kommunale Förderung für den Umbau. Bauen Sie den Aufzug ein, um die Pflege für eine pflegebedürftige Person zu erleichtern, ist unter Umständen auch ein Zuschuss durch die Pflegekasse denkbar.

Wenn Sie als Eigentümer einen Aufzug einbauen, können Sie Kosten für den Einbau unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Handelt es sich bei dem Einbau um eine medizinische Notwendigkeit, erkennt das Finanzamt die Kosten an.

Welche Pflichten hat der Vermieter beim Betrieb eines Personenaufzugs?

Gibt es einen Aufzug im Gebäude, ist der Vermieter zur Instandhaltung und Einhaltung der Schutzbestimmungen verpflichtet. Der Aufzug muss jederzeit in Betrieb genommen werden können – das heißt, bei einem Defekt ist eine umgehende Reparatur zu veranlassen. Der Vermieter darf den Aufzugsbetrieb nicht einschränken. So muss der Aufzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung stehen.

Aufzugskosten – FAQ

Wie hoch sind die Aufzugskosten im laufenden Betrieb?

Im laufenden Betrieb fallen für den Aufzug Strom- und Wartungskosten sowie gegebenenfalls Reparaturkosten an. Beleuchtung und Steuerung des Aufzugs verbrauchen Energie, auch wenn er gerade nicht fährt. In einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus werden mehrere Hundert Euro Stromkosten pro Jahr fällig. Für die Wartung ist jährlich mit Kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro zu rechnen.

Welche Aufzugskosten trägt der Mieter?

Solange es sich um Betriebskosten für den Aufzug handelt, darf der Vermieter sie auf den Mieter umlegen. Dazu zählen neben den Strom- und Wartungskosten auch Reinigungskosten und die Gebühr für die Rufbereitschaft des Notdienstes. Kosten für Ersatzteile und deren Einbau sowie Entstörungen dürfen hingegen nicht umgelegt werden. Wird der Aufzug neu eingebaut, können die Kosten als Modernisierungsumlage auf die Miete aufgeschlagen werden. Das gilt aber nicht für den Austausch einer defekten Aufzuganlage. Hier lesen Sie mehr über die Aufzugskosten für Mieter.

Ist ein nachträglicher Einbau eines Aufzugs möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, einen Aufzug nachträglich in ein bestehendes Gebäude einzubauen. Dies ist jedoch immer von den baulichen Gegebenheiten und Auflagen abhängig. Für Einfamilienhäuser mit begrenztem Platz bietet sich ein Senkrechtlift mit geringer Stellfläche an. In Mehrfamilienhäusern können Innen- oder Außenaufzüge nachgerüstet werden. Gängig sind Seilaufzüge (bei vielen Etagen) und hydraulische Liftanlagen (für geringe Höhen).

Gibt es Fördermöglichkeiten für den Einbau eines Aufzugs?

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für den Einbau eines Aufzugs. Für barrierefreie Umbauten gibt die KfW Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Eventuell bezuschusst auch die Kommune den Umbau. Handelt es sich bei dem Aufzug um eine Erleichterung für eine pflegebedürftige Person, bewilligt unter Umständen die Pflegekasse einen Zuschuss. Mitunter ist es auch möglich, die Aufzugskosten bei der Steuererklärung geltend zu machen. Dafür muss dieser aber eine medizinische Notwendigkeit darstellen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten für den Einbau eines Aufzugs.

Welche Pflichten hat der Vermieter beim Betrieb eines Personenaufzugs?

Der Vermieter ist zur Instandhaltung und Einhaltung der Schutzbestimmungen des Aufzugs verpflichtet. Dieser muss zu jeder Tages- und Nachtzeit uneingeschränkt betriebsbereit sein. Bei einem Defekt muss der Vermieter also umgehend eine Reparatur veranlassen.

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