Hier sehen Sie ein Haus dass unter Denkmalschutz steht, sowie weitere Denkmalschutz Immobilien.

Denkmalschutz bei Immobilien:
Vor- und Nachteile

Eine herrschaftliche Villa, ein schnuckeliges Fachwerkhaus oder ein kleines Schloss mit historischer Vergangenheit: Es gibt zahlreiche Liebhaber von alten, denkmalgeschützten Immobilien. Erfahren Sie hier u. a., worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine Denkmalschutz-Wohnung kaufen, welche Steuervorteile der Eigentümer hat und welche Vor- und Nachteile ein denkmalgeschütztes Haus für ihn haben kann.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Der Denkmalschutz bei Immobilien bezieht sich auf bestimmte Gebäude oder Teile von Gebäuden, die aufgrund ihres kulturellen Erbes schützenswert sind und unter besonderen Schutz gestellt werden.

  • Denkmalschutz kann für verschiedene Arten von Gebäuden gelten, wie Schlösser, Burgen, Kirchen, Fachwerkgebäude usw.

  • Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien müssen Genehmigungen für jegliche Baumaßnahmen einholen und unterliegen bestimmten Restriktionen, um den Erhalt des historischen Wertes zu gewährleisten. Steuerliche Vorteile können mit dem Denkmalschutz verbunden sein.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was bedeutet der Denkmalschutz bei Immobilien?

  2. Wie funktioniert die Immobilienbewertung einer Denkmalimmobilie?

  3. Welche Maßnahmen sind genehmigungspflichtig?

  4. Welche Kosten sind beim Denkmalschutz absetzbar?

  5. Wird energieeffizientes Sanieren von Denkmalschutz-Bauten gefördert?

  6. Für wen lohnt sich der Kauf einer Denkmalschutz-Immobilie?

  7. Vor- und Nachteile auf einen Blick

Was bedeutet der Denkmalschutz bei Immobilien?

Nur weil ein Gebäude viele Jahre alt ist, steht es nicht automatisch unter Denkmalschutz. Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz, das verschiedene Kriterien benennt, die ein Gebäude als schützenswert definieren. Allen voran muss ein öffentliches Interesse bestehen, welches die Sicherung und Förderung des Gebäudes als kulturelles Erbe rechtfertigt. Als Denkmalschutz-Voraussetzungen gelten neben dem Baujahr beispielsweise auch eine besondere Architektur oder eine historische Bedeutung.

Eine Auswahl von Gebäudetypen, die – abhängig von den jeweiligen Landeskriterien – beispielsweise häufig unter Denkmalschutz stehen:

  • Schlösser

  • Burgen

  • Stadttore

  • Kirchen und Kapellen

  • Gutshäuser

  • Wassertürme

  • Windmühlen

  • Theater

  • Wohn- und/oder Geschäftshäuser

  • Kaserne

  • Fachwerkgebäude

Als Baudenkmäler ernannte Gebäude trägt die lokale Denkmalbehörde als Teil des Bauamts der Kommune oder des Landkreises in die Denkmalliste (Einsicht bei der Unteren Denkmalbehörde) ein. Die Eintragung hat den Zweck, das denkmalgeschützte Haus z. B. vor dessen Abriss oder einer baulichen Veränderung zu schützen. Das bedeutet für die Eigentümerin einige Einschränkungen: Obwohl sie sich mit dem Kauf verpflichtet, die Immobilie instand zu halten, hat sie bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung für sämtliche geplante Baumaßnahmen (Sanierung, Modernisierung etc.) einzuholen.

Welche Arten von Denkmalschutz gibt es?

Neben den erwähnten Baudenkmälern gibt es auch Boden- und Kulturdenkmäler. Ein Bodendenkmal ist oftmals ein archäologisches Denkmal, bei dem sich in einem bestimmten Boden oder Gewässer Zeugnisse der Kulturgeschichte finden. Dies können Befestigungsanlagen oder Überreste von früheren Siedlungen sein. Auch ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis vergangener Zeiten. Oft handelt es sich um von Menschenhand geschaffene Bauwerke oder Objekte bzw. Überreste davon. Das sind zum Beispiel Kunstwerke, Skulpturen oder Sammlungen. Kulturdenkmäler werden u. a. mit Geldern der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) oder durch spezielle Programme für Denkmalpflege der Bundesregierung bewahrt.

Gut zu wissen: Auch wenn ein Gebäude nicht in der Denkmalliste auftaucht, sollten Interessenten von potenziellen Denkmalschutz-Immobilien vor dem Kauf bei der Behörde nachfragen, ob eine Aufnahme bereits geplant beziehungsweise der entsprechende Prozess bereits im Gange ist.

Hinweis:

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Wo steht Denkmalschutz im Grundbuch?

Der Denkmalschutz einer Immobilie steht so nicht direkt im Grundbuch. Allerdings lohnt es sich dennoch, das Grundbuch zu prüfen: In der Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen) können Denkmalschutzauflagen eingetragen sein.

Wo ist der Denkmalschutz eingetragen?

Der Denkmalschutz einer Immobilie wird verbindlich nur in der amtlichen Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes, Landkreises oder der Gemeinde vermerkt.

Kann man Denkmalschutz beantragen?

Nicht jedes Gebäude älteren Baujahrs steht automatisch unter Denkmalschutz. Neben Festlegung des Denkmalschutzes durch die entsprechende Behörde der Gemeinde ist es daher möglich, Denkmalschutz für eine Immobilie zu beantragen. Eigentümer können daran Interesse haben, wenn ihnen ihre Immobilie besonders erhaltenswert erscheint und wenn sie von den steuerlichen Vorteilen des Denkmalschutzes profitieren wollen.

Wie wird eine Immobilie zum Denkmal?

Ob eine Immobilie als Denkmal eingestuft wird, entscheidet die jeweils zuständige Denkmalschutzbehörde auf Basis des Denkmalschutzgesetzes des Bundeslandes. Dazu muss die Immobilie bestimmte Bedingungen erfüllen, die in den Denkmalrechten der Bundesländer definiert sind. Neben städtebaulichen, künstlerischen oder geschichtlichen Aspekten ist auch die Lage relevant für die Entscheidung. Befindet sich das Haus nicht in einem anerkannten Sanierungsgebiet, wird es nicht unter Denkmalschutz gestellt, da in dem Fall das Finanzamt die Sanierungskosten nicht anerkennt.

Wie kann man Denkmalschutz beantragen?

Eigentümer, die der Meinung sind, dass ihr Haus unter Denkmalschutz gestellt werden sollte, stellen einen Antrag bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Diese prüft den Antrag und begutachtet die Immobilie im Hinblick auf das Denkmalschutzgesetz. Erfüllt das Haus die nötigen Kriterien, wird es der offiziellen Denkmalliste hinzugefügt.

Wer darf Denkmalschutz beantragen?

Grundsätzlich obliegt es der Eigentümerin einer Immobilie, den Denkmalschutz zu beantragen. Es kann mitunter möglich sein, dass auch unbeteiligte Dritte den Antrag bei der Denkmalschutzbehörde einreichen können, oftmals benötigen sie dazu aber die Unterschrift des Eigentümers.

Kann man Denkmalschutz rückgängig machen?

Denkmalschutz gilt nicht zwangsweise für immer. Genauso wie es möglich ist, einen Denkmalschutz für eine Immobilie zu beantragen, ist es auch möglich, einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes für ein Haus oder eine Wohnung zu stellen.

Wann kann der Denkmalschutz aufgehoben werden?

Ein Eigentümer kann die Aufhebung des Denkmalschutzes seiner Immobilie beantragen, wenn

  • er den Status „denkmalgeschützt“ für seine Immobilie nicht mehr gerechtfertigt findet.

  • er belegen kann, dass die Gründe, durch die die Immobilie ursprünglich den Denkmalschutz erhielt, nicht mehr gelten.

  • er nachweisen kann, dass der Erhalt der Bausubstanz des Denkmalschutz-Gebäudes nicht zumutbar ist.

Mit letzterem Argument hatte die Rasselstein AG, Eigentümerin der „Villa Neizert“ in Neuwied (Rheinland-Pfalz) 2002 Erfolg. Nach einem fast 20 Jahre andauernden Rechtsstreit entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Eigentümerin, die den Abriss des repräsentativen Wohnhauses bereits 1981 bei der Stadtverwaltung Neuwied beantragt hatte. Als Begründung nannte das Gericht die Unzumutbarkeit und bestätigte damit die Einschätzung der Eigentümerin. Diese hatte bereits zehn Jahre zuvor erklärt, dass die Wiederherstellungsaufwendungen des seit 1983 denkmalgeschützten Gebäudes unzumutbar seien.

Welche Maßnahmen an einer Immobilie unter Denkmalschutz sind genehmigungspflichtig?

Generell gilt: Ohne Genehmigung darf kein Umbau an einer denkmalgeschützten Immobilie erfolgen.

Vor allem bei diesen Renovierungsmaßnahmen ist eine Genehmigung dringend einzuholen (Beispiele):

  • Streichen von Außen- und Innenwänden

  • Austausch von Türen und Fenstern

  • Einbauten wie z.B. ein Aufzug

  • Erneuerung des Dachstuhls

  • Wechsel von Bodenbelägen

  • Anbauten

  • Energetische Sanierung

  • Badsanierung

  • Ausbau des Dachs

  • Abriss

  • Entkernung des Gebäudes

Wer als Eigentümer eine nicht genehmigte Änderung an der Denkmalschutz-Immobilie vornimmt und diese ohne Genehmigung in eine Baustelle verwandelt,riskiert hohe Strafen (Bußgeld, Enteignung)

Gut zu wissen:

Da nicht zwangsläufig ein ganzes Gebäude, sondern auch nur bestimmte Teile unter Denkmalschutz stehen können, sollten Eigentümerinnen sich genau erkundigen, auf welchen Bereich sich der Denkmalschutz ihres Hauses bezieht.

Welche Kosten sind beim Denkmalschutz absetzbar?

Obwohl der Denkmalschutz einer Immobilie den Eigentümer in seinen Gestaltungsfreiheiten teils erheblich einschränkt, reizt es dennoch viele Kaufinteressenten, ein Denkmalschutz-Haus zu erwerben, zu modernisieren und zu vermieten. Kein Wunder: Denn der Fiskus belohnt diese Investition mit erheblichen Steuererleichterungen. Zwar ist die Denkmalschutz-Sanierung kompliziert und mit großen Kosten verbunden, dennoch kann sich der Aufwand lohnen. Je nach Verwendungszweck – ob zur Selbstnutzung oder zur Immobilienvermietung– profitieren Eigentümer von unterschiedlichen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.


Welche Steuervorteile bietet eine Immobilie unter Denkmalschutz für Vermieter?

Wer – beispielsweise als Kapitalanlegerin – denkmalgeschützte Immobilien kaufen und vermieten möchte, profitiert bei einer Sanierung von steuerlichen Vergünstigungen durch die Denkmalschutz-Afa: Denn die Kosten können Sie über zwölf Jahre als Werbungskosten in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Anlage V: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) abschreiben. Die Denkmalschutz-Abschreibung verläuft in zwei Phasen: In den ersten acht Jahren können Vermieter neun Prozent der Investition für Modernisierung und Sanierung steuerlich absetzen und in den nächsten vier Jahren sieben Prozent. Nach zwölf Jahren sind die Instandhaltungskosten durch die Steuererleichterungen komplett ausgezahlt.

Gut zu wissen:

Ob denkmalgeschützt oder nicht: Generell lassen sich die Anschaffungskosten von allen Mietimmobilien nach der Afa (Absetzung für Abnutzung) steuerlich absetzen. Die Abzugsfähigkeit richtet sich dabei nach dem Baujahr: Immobilien, die ab dem Jahr 1925 entstanden sind, lassen sich jährlich mit zwei Prozent ansetzen. Die Laufzeit beträgt 50 Jahre. Alle vor diesem Jahr errichteten Gebäude sind mit zweieinhalb Prozent abschreibungsfähig – Abschreibungsdauer: 40 Jahre.

Welche Steuervorteile gibt es bei der privaten Nutzung von Denkmälern?

Eigentümer, die eine Denkmalschutz-Immobilie erwerben, um darin selbst zu wohnen, können über eine Zeit von zehn Jahren neun Prozent der Investitionen für Modernisierung und Instandhaltung abschreiben. Das heißt: Über die komplette Laufzeit sind dies insgesamt 90 Prozent der Investitionen. Zum Vergleich: Käuferinnen haben beim Erwerb „gewöhnlicher“, also nicht denkmalgeschützter Häuser, die sie selbst bewohnen, keinerlei Steuererleichterung zu erwarten.

Berechnungsbeispiel der Steuervorteile beim Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie

Für eine denkmalgeschützte Immobilie (vermietete Wohnung) zahlt Frau Maier insgesamt 300.000 Euro als Kaufpreis. Der Anteil für Grund und Boden beläuft sich auf 50.000 Euro. Somit beträgt der Wert der Immobilie selbst 250.000 Euro. Für die Denkmalschutz-Sanierung werden 280.000 Euro angesetzt. Einen Teil der Kosten kann Frau Maier mittels Eigenkapital begleichen, einen anderen Teil finanziert sie über ein Annuitätendarlehen. Die vermietete Wohnung bringt Frau Maier 600 Euro Kaltmiete pro Monat. Zudem fallen für die Finanzierung 750 Euro Zinsen monatlich an.

Die vereinfachte Berechnung der Gesamtsteuerlast und Ermittlung des Steuersatzes:

Jahreseinkommen (brutto) Frau Maier 70.000 Euro
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Kaltmiete) 7.200 Euro
Gesamteinkünfte Frau Maier 77.200 Euro
Denkmalschutz-Abschreibung (9 % von 450.000 € für die ersten acht Jahre) -25.200 Euro
Reguläre Gebäude-Abschreibung (2,5 % von 100.000 € für 40 Jahre) -6.250 Euro
Zinsen für Immobilienkredit pro Jahr -9.000 Euro
Verbleibendes zu versteuerndes Jahreseinkommen 36.750 Euro

Somit muss Frau Maier lediglich 36.750 Euro als zu versteuerndes Einkommen ansetzen. Da diese Summe mit einem ganz anderen Steuersatz behandelt wird als die ohne Abschreibungen angesetzten 77.200 Euro, kann Frau Maier mit großzügigen Steuerrückzahlungen rechnen.

Wird energieeffizientes Sanieren von Denkmalschutz-Bauten gefördert?

Bei denkmalgeschützten Immobilien wird die Sanierung von Dach, Fassade, Fenstern und der Einbau einer neuen Heizungseinheit steuerlich gefördert. Die Substanz kann entweder teilweise ausgebessert oder aber ganze Bauteile ersetzt werden. Eine Herausforderung für Eigentümer sind jedoch die behördlichen Auflagen, welche den oft notwendigen Modernisierungsmaßnahmen teils entgegenstehen. Sämtliche Teilbereiche sind vorgeschrieben, An- und Aufbauten oftmals verboten.

Seit dem 1. Juli 2021 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei Förderprogramme für Denkmalschutz-Immobilien. Das Programm “Effizienzhaus Denkmal” bietet einen (Tilgungs-)zuschuss je Wohneinheit von 25 Prozent bei maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, also bis zu 30.000 Euro. Beim Programm “Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse” erhöht sich der Wert auf 30 Prozent bei maximal 150.000 Euro, die Förderung beläuft sich also auf bis zu 45.000 Euro pro Wohneinheit. Bei beiden Programmen sind die Anforderungen niedriger als für ein reguläres Effizienzhaus, sodass mehr Eigentümer die Denkmalschutz-Förderung in Anspruch nehmen können.

Hinweis:

Die Vorgaben in puncto Energieeffizienz sind bei Denkmalschutz-Immobilien nicht mit denen für andere Immobilien vergleichbar. So ist beispielsweise kein Energieausweis bei Denkmalschutz nötig. Mehr Details dazu in unserem Ratgeber-Artikel: Energieausweis: Darum ist er beim Immobilienverkauf wichtig

Welche Rolle spielt der Kaufvertrag für die Steuervorteile?

Ausgangspunkt für die Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ist der Kaufvertrag für ein Haus. Die neue Eigentümerin einer Denkmalschutz-Immobilie darf die Kosten für die Investitionen nur dann steuerlich geltend machen, wenn diese nach dem Immobilienkauf erfolgt sind. Andernfalls erkennt der Fiskus die betreffende Maßnahme nicht als Werbungskosten an, sondern schreibt die Kosten dem Kauf der Immobilie im Sinne von Anschaffungskosten zu.

Für wen lohnt sich der Kauf einer Denkmalschutz-Immobilie?

Bei der Frage, für wen sich der Kauf einer Denkmalschutz-Immobilie lohnt, spielt vor allem die Kaufintention des Käufers eine Rolle. Plant er, die Immobilie nach wenigen Jahren (mit Gewinn) wieder zu verkaufen, muss er möglicherweise mit Verlusten beim Wiederverkauf rechnen. Dies ist der Fall, wenn der potenzielle Käufer nicht bereit ist, genauso viel wie der Eigentümer geschweige denn noch mehr für das Denkmalschutz-Gebäude zu zahlen. Der Grund: Der nachfolgende Eigentümer profitiert nicht mehr von steuerlichen Vorteilen und ist daher höchstwahrscheinlich auch nicht gewillt, einen höheren Kaufpreis zu entrichten. Als Ergebnis lässt sich die Immobilie nur zu solch einem geringen Marktpreis verkaufen, dass der Eigentümer trotz massiver Steuererleichterungen ein Minusgeschäft macht.

Daher gilt für Interessenten: Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie lohnt sich nur dann, wenn Sie die Immobilie für mindestens 15 Jahre behalten möchten.

Generelle Faustregel beim Immobilienkauf als Kapitalanlage: Die Kaufimmobilie sollte sich innerhalb von 24 Jahren über die Nettomieteinnahmen amortisieren lassen. In Prozent ausgedrückt: Der Quotient von Jahreskaltmiete zu Kaufpreis sollte zweieinhalb bis vier Prozent betragen. Bei Denkmalschutz-Immobilien sollte dieser Quotient höher ausfallen.


Denkmalschutz-Immobilie: Wo rentiert sich der Erwerb?

Wer ein Haus mit Denkmalschutz kaufen möchte, sollte auch die Lage der Immobilie im Blick haben. Es gibt Städte, die über viele denkmalgeschützte, zum Verkauf stehende Häuser verfügen, jedoch mit einer sinkenden Einwohnerzahl und Abwanderung kämpfen. Je nach Infrastruktur – wie viele Arbeitsplätze, Läden, Ärzte, Schulen und Freizeitangebote sind vorhanden? – kann sich ein Ort in Hinblick auf die Bevölkerungsstruktur entweder positiv oder negativ entwickeln. Dies wirkt sich auf den Kaufpreis einer Immobilie aus.

Altbauten als Kapitalanlage sind besonders in Metropolen wie Berlin, München, Hamburg oder Köln beliebt. DieNachfrage nach Wohnraum ist groß und die Chance, einen zahlungskräftigen Mieter zu finden entsprechend. Auch schätzen Interessenten den Charme dieser Immobilienart und sind häufig bereit, dafür etwas mehr Miete zu zahlen.


Denkmalschutz: Vor- Nachteile einen Blick

Wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen, profitieren Sie durch den Denkmalschutz von vielen Vorteilen:

  • Eigentümer besitzen eine einzigartige Immobilie mit historischer und architektonischer Bedeutung.

  • Eigentümer profitieren von steuerlichen Vorteilen (v.a. Vermieter)

  • Als Vermieterin lassen sich hohe Mieten erzielen.

  • Der Staat unterstützt Eigentümer von Immobilien unter Denkmalschutz mit attraktiven Förderungen.

  • Immobilien mit Denkmalschutz rentieren sich in der Regel als Langzeitinvestition (plus: Wertsteigerung)

Ein Denkmalschutz-Haus kann jedoch auch Nachteile bergen:

  • Es gelten strenge Sanierungsauflagen.

  • Der Eigentümer ist zur Instandhaltung des Gebäudes verpflichtet.

  • Aufwand und Kosten für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind meist größer als bei Bestandsbauten ohne Denkmalschutz.

  • Schneller Wiederverkauf führt in der Regel zu finanziellen Verlusten.

Gut zu wissen:

Sie planen den Verkauf einer Denkmalschutz-Immobilie? Dann sind Sie bei Homeday richtig. Ihr Homeday-Maklerweiß genau, welche Zielgruppe sich für diese Art von Immobilie interessiert und findet den passenden Käufer, der Ihre Denkmalschutz-Immobilie auch zu schätzen weiß.

Was ist beim Kauf einer Denkmalschutz-Immobilie zu beachten?

Sie haben sich für den Kauf einer Denkmalschutz-Immobilie entschieden? Dann nutzen Sie die folgende Checkliste, um Fehler zu vermeiden:

  • Beauftragen Sie eine auf denkmalgeschützte Immobilien spezialisierte Maklerin.

  • Lassen Sie den Zustand und Wert der Immobilie durch einen Sachverständigen, z. B. durch einen Makler schätzen.

  • Sehen Sie sowohl die amtliche Denkmalliste als auch das Grundbuch der Immobilie ein.

  • Beantragen Sie Denkmalschutz-Förderung und klären Sie geplante Sanierungen mit der Denkmalschutzbehörde ab, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

  • Engagieren Sie für die Durchführung der Denkmalschutz-Sanierung spezialisierte Fachkräfte.

  • Setzen Sie anfallenden Kosten bei der Steuer ab.

Denkmalschutz – FAQ

Was muss ich beim Denkmalschutz beachten?

Eigentümer von Denkmalschutz-Immobilien unterliegen strengen Auflagen: Jede Renovierung oder Sanierungsmaßnahme ist mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen. Viele Kaufinteressenten befürchten daher beim Kauf eines denkmalgeschützten Hauses Nachteile. Auf der anderen Seite bietet der Gesetzgeber Eigentümern von solchen Immobilien auch attraktive Denkmalschutz-Steuervorteile. Die Details zum Denkmalschutz lesen Sie hier.

Ab wann steht ein Haus unter Denkmalschutz?

Der Eigentümer einer Immobilie kann den Denkmalschutz bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Behörde prüft dann, ob die Immobilie die Kriterien für den Denkmalschutz erfüllt. Die Entscheidung, ob eine Immobilie die Kriterien erfüllt, trifft die jeweilige Gemeinde. Steht die Immobilie auf der amtlichen Denkmalliste, steht sie unter Denkmalschutz. Dieser kann aber bereits vorher greifen, auch wenn die Immobilie noch nicht gelistet ist. Informieren Sie sich hier darüber, was es bei Denkmalschutz-Immobilien zu beachten gibt.

Was bedeutet Denkmalschutz?

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, genießt es Schutz vor Abriss und Verfall. In der Regel muss ein öffentliches Interesse bestehen, welches die Sicherung und Förderung des Gebäudes als kulturelles Erbe rechtfertigt. Als Kriterien für Denkmäler gelten neben dem Baujahr beispielsweise auch eine besondere Architektur oder eine historische Bedeutung. Für Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien bedeutet das strenge Auflagen hinsichtlich der Sanierungen, aber auch erhebliche Kostenersparnis durch Steuervorteile.

Was darf ich bei Denkmalschutz mit/ohne Genehmigung an der Immobilie verändern?

Erwerber von denkmalgeschützten Immobilien müssen sich darüber im Klaren sein, dass alle Veränderungen am Gebäude genehmigungspflichtig sind. Das fängt bereits beim Anstrich der Fassade oder Austausch der Fensterrahmen an. Bauliche Veränderungen bewertet das zuständige Landesamt besonders streng. Informieren Sie sich hier darüber, für welche Maßnahmen Sie eine behördliche Genehmigung brauchen.

Wie spare ich Steuern bei Denkmalschutz-Immobilien?

Denkmalgeschützte Immobilien bieten sowohl Vermietern als auch Eigennutzern Steuervorteile durch die Denkmalschutz-Afa (Absetzung für Abnutzung). Denn die Kosten für eine Sanierung der denkmalgeschützten Gebäudeteile lassen sich teils über Jahre steuerlich abschreiben. Der Abschreibungszeitraum unterscheidet sich je nach Nutzungsart der Denkmalschutz-Immobilie. Details zu den Steuervorteilen Steuervorteilen beim Denkmalschutz lesen Sie hier.

Wird die Sanierung denkmalgeschützer Immobilien gefördert?

Der Gesetzgeber fördert Denkmalschutz-Immobilien gemäß Paragraf 7i Einkommensteuergesetz und Paragraf 82i Einkommensteuerdurchführungsverordnung. Die Förderung bezieht sich auf den Kostenanteil, der für die Denkmalschutzmaßnahmen anfällt. Dabei ist eine Immobilie unter Denkmalschutz die einzige Immobilienart, die auch Eigennutzern Steuervorteile bietet.

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Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.